Wegführung bringt Strafanzeige

  • Hallo! Ich wohne in der Gemeinde Schleusegrund, genauer gesagt, in Schönbrunn. Dort sind mir gleich mehrere Fehler, zum Teil gravierende aufgefallen.


    http://www.google.de/maps?f=q&hl=de&q=98667&ie=UTF8&om=1&z=12&ll=50.545727,10.887451&spn=0.096867,0.340576


    Die gemeinde Schleusegrund ist eine Verwaltungsgemeinschaft aus mehreren Ortschaften. In euren Karten existieren die Ortbezeichnungen "Schönau" und "Oberneubrunn". Diese gibt es schon seit über 50 Jahren nicht mehr. Die Gemarkungen Schönau, Gabel, Unter- und Oberneubrunn wurden in den fünzigern zur Gemeide Schönbrunn vereinigt. Schönbrunn taucht aber nirgendwo auf!
    Zur Einheitsgemeinde Schleusegrund gehören mehrere Ortschaften im Umland, wie Steinbach, Langenbauch, Schönbrunn, Gießübel u.a. Diese Ortschaften sind auch aufgeführt.
    Dieser Fehler sollte berichtigt werden. Schönbrunn ist sozusagen der Hauptort und Sitz der Gemeindeverwaltung.
    Straßenfehler siehe:


    http://www.google.de/maps?f=q&hl=de&q=98667&ie=UTF8&om=1&z=17&ll=50.517308,10.867378&spn=0.003029,0.010643&iwloc=A


    Links unten im Bild kommt die Eisfelder Str. Zu Beginn der Linkskurve ist eine Straße ersichtlich (mit "An der Leite" bezeichnet). Diesen Abzweig gibt es nicht! Der Navigator will einen egal dort lang schicken. Die Straße "An der Leite" beginnt erst ein Stücken neben dem Schriftzug am letzen Haus, also nur nach rechts! Im weitern Verlauf kommt man im Bild an eine Kreuzung. Diese ist so auch nicht vorhanden. Das Stück nach oben zur Dürrbachalle gubt es gar nicht! Die Dürrbachalle beginnt erst ab dem Knick nach rechts (Sackgasse). Die Straße nach unten existiert zwar (als Eisfelder Str. bezeichnet), man kann aber nicht zur L 1137 durchfahren, weil sich unterhalb der eingezeichneten Kreuzung bis zur unterhalb befindlichen Einmündung ein Steilweg befindet, welcher für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Im übrigen hat diese Verbindung zwischen der Eisfelder Str. und "An der Leite" den Straßennamen "Leiteweg" und gehört nicht, wie angegeben zur Eisfelder Str.! Der Abzweig vom (richtig) Leiteweg zur Eisfelder Str. existiert ebenfalls nicht. Dort ungefähr, wo die falsche Bezeichnung "An der Leite" steht, ist diese Verbindung unterbrochen. Es gibt nur Grundstückszufahrten oben und unten.


    Und jetzt der Hammer:

    http://www.google.de/maps?f=q&hl=de&q=98667&ie=UTF8&om=1&z=14&ll=50.543381,10.877495&spn=0.024218,0.085144


    Ganz unten in der Bildmitte kommt die Gabeler Str. hochwärts. Diese teilt sich ganz unten auf. Die Straße nach rechts weg darf unter keinen Umständen befahren werden und zwar ab der Kurve die wieder hochwärtd führt, etwa 20m hinter dem Abzweig von der Gabeler Str. Die Straße ist zwar so existend, darf aber nur mit schriftlicher und mitgeführter Sondergenehmigung der Thüringer Talsperrenverwaltung und des Forstamtes befahren werden (Bereich der Trinkwassertalsperre)!
    Mein TT Go versucht einen ständig da lang zu schicken und es haben sich auch schon einige Fremde dort verfahren.
    Die Gabeler Str. geht übrigens nur bis zur 90°-Linkskurve unterhalb der Bildmitte. Ab dort ist Talsperre. 8)
    Man beachte den kleinen Straßenkringel in der Bildmitte. Das ist die Zufahrt und die Wendeschleife zu einem Gebäude im unmittelbaren Talsperrenbereich. Das ist die einzige, für Anlieger mögliche Zufahrt von der Gabeler Str. her. Alle anderen Straßen rund um die Talsperre sind für den öffentlichen Verkehr gesperrt! Das gilt besonders für die Str. rechts an der Talsperre entlang zur Landstraße linker Hand von Neustadt und die fälschlich noch als Gabeler Str. bezeichnete Straße links der Talsperre. Wer dort angetroffen wird, bekommt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Trinkwasserschutzgesetzt, die StVo und kann sogar unter Terrorismusverdacht geraten. Dieser Bereich sichert die Trinkwasserversorgung für ganz Südthüringen! : drink
    Was so ein Navigationsgerät also anrichten kann! :gap


    MfG

  • Wenn die Straße für bestimmte Personen/Fahrzeuge befahrbar ist, erwarte ich als eine der Personen von einem Navi auch, mich dort durch zu führen, da ich ja sonst u.U. mein Ziel gar nicht erreichen könnte.


    Und für den "Rest" gilt: Augen auf! Verkehrszeichen haben immer noch Vorrang vor dem Navi.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Wenn die Straße für bestimmte Personen/Fahrzeuge befahrbar ist, erwarte ich als eine der Personen von einem Navi auch, mich dort durch zu führen, da ich ja sonst u.U. mein Ziel gar nicht erreichen könnte.


    Schon verständlich, aber hier handelt es sich eigentlich gar nicht um öffentliche Straßen, sondern um Dienstwege. Wer dort eine Zufahrtsgenehmigung erhält, der benötigt mit Sicherheit kein Navigationsgerät. Solche Fahrzeuge stehen unter aufsicht der Talsperren-, bzw. der Forstverwaltung. Weiterhin hat man ja auch noch das Problem, dass, wenn sich ein LKW-Fahrer durch diese nebenstraßen gequält hat, er keine Wendmöglichkeiten findet. Anzeigen kann es ja, wenn man sich dort befinden sollte, bloß eine Route sollte nicht über dieses Gebiet generiert werden, es sei denn, man gibt eine spezielle Koordinate im Trinkwasserschutzgebiet an. Das ist dann etwas anderes. Es werden ja auch keine Routen durch ausgewiedene militärische Sperrgebiete erstellt.


    MfG

  • Ja, immer wieder ein Vergnügen mit kurzer Route durch den Thüringer Wald zu bügeln... :D


    Im Ernst, alle von dir gemeldeten Fehler sind nachvollziehbar, und leider in den aktuellen Daten noch vorhanden! Gebe ich sofort weiter!


    Danke und Gruß
    Dirk