ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
Falsche Verdächtigung?
Dazu müsste die Verdächtigung falsch sein, und Du müsstest etwas gemacht haben, dessen ich Dich verdächtigen könnte.
Versuch nochmal ein Beispiel zu bilden, das weniger hinkt.
Gruß
H.-J.
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
Falsche Verdächtigung?
Dazu müsste die Verdächtigung falsch sein, und Du müsstest etwas gemacht haben, dessen ich Dich verdächtigen könnte.
Versuch nochmal ein Beispiel zu bilden, das weniger hinkt.
Gruß
H.-J.
Alles negativ !!
Und ich werde auch kein Beispiel bilden, sondern ganz konkret bei dem bleiben, was tatsächlich vorliegt.
Du hast mich bewußt und unzutreffender Weise beschuldigt, ich hätte andere zu illegalem Verhalten aufgefordert, was soviel heißt: Ich hätte andere zu einer Straftat angestiftet !
Jemand der andere zu Straftaten anstiftet, ist aber selbst ein Straftäter, da er ja bereits mit der Anstiftung eine Straftat begeht.
Somit hast Du mich also der Straftat der Anstiftung beschuldigt.
Da dieser Vorwurf aber bewußt unzutreffend geäußert wurde, hast Du, also der "Behaupter" dieser unzutreffenden Behauptung, dich nun selbst der Straftat des § 165 StGB strafbar gemnacht !
Ich habe die Postings vorsichtshalber schonmal gesichert. ![]()