OT aus MEDION-TodayRepair V1.0 - Reparatur des Navigator-Eintrags im Heute Bildschirm




  • Alles negativ !!
    Und ich werde auch kein Beispiel bilden, sondern ganz konkret bei dem bleiben, was tatsächlich vorliegt.


    Du hast mich bewußt und unzutreffender Weise beschuldigt, ich hätte andere zu illegalem Verhalten aufgefordert, was soviel heißt: Ich hätte andere zu einer Straftat angestiftet !


    Jemand der andere zu Straftaten anstiftet, ist aber selbst ein Straftäter, da er ja bereits mit der Anstiftung eine Straftat begeht.


    Somit hast Du mich also der Straftat der Anstiftung beschuldigt.


    Da dieser Vorwurf aber bewußt unzutreffend geäußert wurde, hast Du, also der "Behaupter" dieser unzutreffenden Behauptung, dich nun selbst der Straftat des § 165 StGB strafbar gemnacht !


    Ich habe die Postings vorsichtshalber schonmal gesichert. X(

    3 Mal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()

  • Zitat

    Original von Wirbelwind2
    Ich habe die Postings vorsichtshalber schonmal gesichert. X(


    Das ist eine gute Idee.


    Jetzt musst Du nur noch einen Staatsanwalt finden, der nicht gleich vor Lachen vom Stuhl fällt.


    Gruß
    H.-J.

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  • @ Wirbelwind
    @ h_smart
    utei hat es bereits geschrieben:
    euer Privatdisput hier in diesem Thread geht vollkommen am Thema vorbei und ist mittlerweile unerträglich.


    Kleiner Tipp: trefft euch doch einfach mal privat...

  • Zitat

    Original von leo8154
    @ Wirbelwind
    @ h_smart
    utei hat es bereits geschrieben:
    euer Privatdisput hier in diesem Thread geht vollkommen am Thema vorbei und ist mittlerweile unerträglich.


    Du hast recht. Sobald der Mod vorbeischaut, werden die Beiträge abgetrennt.


    Zitat

    Original von leo8154
    Kleiner Tipp: trefft euch doch einfach mal privat...


    Soweit würde ich jetzt nicht gehen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Sollte es Dir entgangen sein, daß es sich hierbei um KEIN Kavaliersdelikt handlet, sondern um eine bedeutende Straftat, die mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden kann, so sollte Dir allein dieser Umstand klar machen, daß mit Sicherheit KEIN Staatsanwalt vor Lachen bei einem derartigen Delikt vom Stuhl fallen wird !
    Ich glaube Dir ist der Ernst deiner Lage nicht voll bewußt !


    Was aber -abgesehen von der strafrechtlichen Seite- hier im Forum vor allem eine Schande ist, daß ausgerechnet ein "POI-Pate", der eigentlich Vorbildfunktion für andere "Normaluser" haben sollte, zu derartigen Äußerungen hier bereit ist.


    @Leo: Du hast natürlich völlig Recht.
    Leider kann ich eine derart ungeheuerliche, unwahre und vor allem unbewiesene Behauptung gegen meine Person nicht einfach so stehen lassen.


    Vielleicht könnte ja auch mal jemand der hier was zu sagen hat den Herrn h-smart darauf hinweisen, derartige klar rechtswidrige, unbewiesene Behauptungen bzw. Unterstellungen gegen User zu unterlassen.


    Möchte nur nochmal darauf hinweisen, daß dies hier kein Einzelfall ist sondern es bereits mehere ähnlich krasse Entgleisungen dieses "POI-Paten" hier im Forum u.a. gegen mich gab !


    Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()

  • Nett, wie Du wieder mal die Tatsachen verdrehst.


    Gib zu, das übst Du doch heimlich, oder?


    So langsam gewinne ich den Eindruck, dass Du den Stuß tatsächlich glaubst, den Du da verzapfst.



    Gruß
    H.-J.

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  • @Wirbelwind2


    Also auf welche Straftat beziehst Du Deine Freds?


    Habe mal aufgelistet was in Deutschland eine Straftat ist.

    Straftaten nach Strafgesetzbuch Art. 2001 2002 2003 2004 2005

    Vorsätzliche Tötung
    Körperverletzung
    Veruntreuung
    Diebstahl
    Einbruchdiebstahl
    Entreissdiebstahl
    Fahrzeugdiebstahl
    Raub
    Betrug
    Erpressung
    Drohungen
    Nötigung
    Freiheitsberaubung und Entführung
    Freiheitsberaubung, Erschwerende Umstände
    Geiselnahme
    Vergewaltigung
    Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
    Brandstiftung
    Strafbare Vorbereitungshandlung
    Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
    Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften


  • Erstmal, was ist denn eigentlich ein "Fred" ?
    Meinst du etwa "Posting" ?


    Also in Deutschland ist das StGB nich nach Artikeln sondern in Paragrafen gegliedert.


    H-Smart hat mir öffentlich vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben.
    Da ich selbstverständlich so eine Straftat NICHT begangen habe, liegt seitens h-Smart selbst, die Begehung der Straftat des § 164 StGB vor.


    Das ist der aktuelle Stand.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()

  • Na dann schreiben wir mal aus was der § 164 ist. ;)


    § 164
    Falsche Verdächtigung
    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


    *Edit* ;)
    Ach ja in den Lizenzbestimmungen steht unter §3 Absatz 2:


    (2) Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren der Software als Ganzes oder in Teilen, jedes nicht ausdrücklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software oder Softwareteile oder Benutzung der vertragsgegenständlichen Software als Vorlage.

    2 Mal editiert, zuletzt von ilbaron ()

  • Zitat

    Original von ilbaron
    Ach ja in den Lizenzbestimmungen steht unter §3 Absatz 2:


    (2) Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren der Software als Ganzes oder in Teilen, jedes nicht ausdrücklich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software oder Softwareteile oder Benutzung der vertragsgegenständlichen Software als Vorlage.


    Genau.
    Und bei uns in D. ist nämlich (was hier vorlag), die Reparatur eines eigenen, defekt gegangenen und legal KÄUFLICH ERWORBENEN Programms durchaus gesetzlich erlaubt, z.B. mit einer Sicherungskopie oder wie hier erwünscht gewesen, mit einem gleichartigen anderen Programm einer entsprechend legal erworbenen Software !


    Es hätte also, wäre es dazu gekommen, weder ein unerlaubtes Kopieren (da Reparatur-Wiederherstellen), noch eine unerlaubte Weitergabe der Software (nicht unerlaubt, da identische Software bereits vorhanden) und alles andere ohnehin NICHT vorgelegen.


    @Ludwig: Wurdest du von h-Smart als "Anwalt" engagiert ?
    Muß sagen, Du machst Das wesentlich sachlicher als er.... ;D

    3 Mal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()

  • Zitat

    Original von Wirbelwind2


    Genau.
    Und bei uns in D. ist nämlich (was hier vorlag), die Reparatur eines eigenen, defekt gegangenen und legal KÄUFLICH ERWORBENEN Programms durchaus gesetzlich erlaubt, z.B. mit einer Sicherungskopie oder wie hier erwünscht gewesen, mit einem gleichartigen anderen Programm einer entsprechend legal erworbenen Software !


    Es hätte also, wäre es dazu gekommen, weder ein unerlaubtes Kopieren (da eparatur-Wiederherstellen), noch eine unerlaubte Weitergabe der Software (nicht unerlaubt, da identische Software bereits vorhanden) und alles andere ohnehin NICHT vorgelegen.


    Da scheiden sich aber die Geister ,denn Du darfst nur die Sicherungskopie die Du von Deinem Programm gemacht hast verwenden aber nicht die Sicherungskopie eines anderen Users.
    Denn man darf keine Teile Der Software weitergeben auch wenn der Andere das gleiche Programm hat.
    Jedwegliches weitergeben ist untersagt.

  • @Wirbelwind2,


    Du lehnst Dich weit aus dem Fenster. Pass auf, dass Du nicht rausfällst, bei Deinem schrägen Rechtsverständnis.


    Du hast User aufgefordert, eine Datei, die einem Copyright unterliegt, weiterzugeben. Das ist nicht legal.
    Es spielt keine Rolle, dass Du die Nutzungsrechte an der Software hast. Es spielt auch keine Rolle, dass Du Dir diese Datei besorgen darfst, da Du ja die Nutzungsrechte hast.


    Die Weitergabe der Dateien ist in jedem Fall untersagt. Und Du hast genau dazu aufgefordert.


    Ich denke, jetzt wäre eine Entschuldigung von Dir fällig.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original *Edit*von Wirbelwind2


    @Ludwig: Wurdest du von h-Smart als "Anwalt" engagiert ?
    Muß sagen, Du machst Das wesentlich sachlicher als er.... ;D


    Du änderst deine Postings ja schneller als ich schreibe. :gap


    Zur Frage: Nein ich kenne h_smart nicht den ich bevorzuge größere Fahrzeuge. :D

  • Zitat

    Original von ilbaron
    Da scheiden sich aber die Geister ,denn Du darfst nur die Sicherungskopie die Du von Deinem Programm gemacht hast verwenden aber nicht die Sicherungskopie eines anderen Users.


    Ach ja? Und wo steht das ?


    Wo steht, daß ich zur Reparatur meines legal erworbenen Progs. nicht auch z.B. eine identische Sicherungskopie meines Nachbarn verwenden darf (mit dem ich evtl. sogar vorher abgesprochen habe, daß wir gemeinsam nur eine Sicherungskopie machen)?

    Wenn Du (oder h-Smart) mir nachweisen, wo das (nach deutschem Recht) steht, nehm ich alles zurück....

    2 Mal editiert, zuletzt von Wirbelwind2 ()