LOOX 100N mit POI Warner ?

  • Zitat

    Original von videowolf
    Und nun ????
    Neu runterladen und istalieen ?


    abwarten, auf keinen Fall die installationsdatei der gestrigen version löschen. Kann sein, dass das die einzige war, wo der POI Warner erstmal läuft.

  • Zitat

    Original von Arki
    Kann sein, dass das die einzige war, wo der POI Warner erstmal läuft.


    Entweder kann ich nicht richtig sehen oder es sind falsche Bilder gepostet?
    Das ist doch nicht der "POI Warner"!

  • Keine Panik Leute ...


    Die beiden Binärdateien *.nb0 für den Bootloader und das Betriebssystem sind in beiden Archiven bis aufs letzte Bit identisch.


    Einzig in der neueren FSC_1007385.zip ist in den beiden Liesmich/Readme.txt Dateien der Satz hinzugekommen, dass die beiden zu flashenden Dateien im Root-Verzeichnis der SD abgelegt sein müssen.


    Gruß,
    gpstom

  • Hallo gpstom,


    wie konntest Du den Warner für die Blitzer-POI aktivieren? Bei mir ist das Auswahlfeld insensitiv??


    Gruß,
    N100user

  • Hallo N100user,


    habs grade mal getest indem ich den N100 auf die Werkseinstellungen zurück gesetzt habe. Dann ist im MN6 zunächst tatsächlich die Schaltfläche für die POIs insensitiv (ausgegraut).


    Man muss erst zur Option Geschwindigkeitsüberwachung gehen (ist auch insensitiv) und dann einmal dort auf die Info-Schaltfläche klicken. Dann sind die Schaltflächen sowohl für die Geschwindigkeitsüberwachung als auch die für die POIs aktiv.


    Viel Spass,
    gpstom


  • Hallo gpstom,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Den neuen Menüpunkt Geschwindigkeitsüberwachung habe ich glatt übersehen. Jetzt läufts.


    Gruß
    N100user

  • Hallo N100user,


    nicht vergessen unter Optionen > Sonderziele > Angezeigte_Kategorien die drei Blitzer-Pois zu markieren. Erst dann werden sie auch in der Karte angezeigt.


    Gruß,
    gpstom

  • Schon interessant was FSC da macht.
    Da es in Deutschland ausdrücklich verboten ist standortbezogen vor Überwachungspunkten zu warnen könnte somit zukünftig jeder gut geschulte Polizist die Loox N1x0 Geräte auf Verdacht hin beschlagnahmen.


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo
    Schon interessant was FSC da macht.
    Da es in Deutschland ausdrücklich verboten ist standortbezogen vor Überwachungspunkten zu warnen könnte somit zukünftig jeder gut geschulte Polizist die Loox N1x0 Geräte auf Verdacht hin beschlagnahmen.


    Sascha


    Wundert mich auch, da andere Firmen (z.B. VDO-Dayton) den Warner nicht mehr anbieten.


    Aber mir gefällts! Wäre glatt ein Grund da zuzuschlagen. :gap


    Gruß
    Navifreak

  • Zitat

    Original von SaBo
    Schon interessant was FSC da macht.
    Da es in Deutschland ausdrücklich verboten ist standortbezogen vor Überwachungspunkten zu warnen könnte somit zukünftig jeder gut geschulte Polizist die Loox N1x0 Geräte auf Verdacht hin beschlagnahmen.


    Sascha


    Deine Auslegung! ;D


    Und da es anscheinend anders ist, wirds auch weiterhin angeboten.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Was unken die gut unterrichteten Kreise von der kommenden PDA-Version?


    Wird der POI-Warner dort auch integriert sein?


    Gruß
    Navifreak

  • Zitat

    Original von navifreak
    Wundert mich auch, da andere Firmen (z.B. VDO-Dayton) den Warner nicht mehr anbieten.


    Die neuen TomTom Gos und alle Geräte von Naviflash haben auch Blitzerwarnung out-of-the-box integriert. Wenn es verboten wäre mussten sie schon längst die Geräte zurücknehmen denke ich.


    honzaaa

  • Zitat

    Original von SaBo
    Schon interessant was FSC da macht.
    Da es in Deutschland ausdrücklich verboten ist standortbezogen vor Überwachungspunkten zu warnen könnte somit zukünftig jeder gut geschulte Polizist die Loox N1x0 Geräte auf Verdacht hin beschlagnahmen.


    Sascha


    Also, bei uns ist zwar vieles verboten. Warnungen vor Radarfallen zählen allerdings nicht dazu. Sonst würden sich die Rundfunkanstalten täglich dem geltenden Recht wiedersetzen.
    Man muss hierbei deutlich zwischen einfachen Warnungen (werden z.B. auch bei Routenlanern im Internet angezeigt) und Radarwarnanlagen die auf elektromagnetischen Ausstrahlungen reagieren. Letztere kann man zwar erwerben, die Nutzung ist jedoch untersagt.
    Also, bitte keine Panikmache!