PNA500-Ebay kauf!Display defekt!

  • Hallo
    Ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich schon einiges zu berichten...
    Habe bei ebay bei einem Powerseller ein PDA MD 95797 ersteigert, leider ist das Touchscreen defekt. Kennt jemand das Problem bzw weiss was eine Reparatur bei Medion OHNE die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen kostet? Dem Gerät war die Reparaturkarte von Medion beigefügt und daher sollten auch 2 Jahre Garantie gewährleistet sein!! Dies gilt aber nur in Verbindung mit einer Kopie oder dem orginalem Kassenbeleg. Diese nette Ebay-Verkäuferin schickte mir aber nur nach längerem Emailverkehr eine von Ihr ausgestellte Rechnung, so wie sie des öfteren von Ebayshop Verkäufern ausgestellt wird, zu. Leider akzeptiert Medion diesen Kassenbeleg nicht, somit dürfte doch auch die Auktion ungültig sein,oder?! Sehr dubios ein defektes Gerät zu verschicken und dann darauf zu hoffen das der Käufer selbst die Reparatur über Medion abwickelt. Ich könnte jetzt noch mehr dazu erzählen, will meinem Unmut an dieser Stelle jedoch nicht noch mehr äußern. So macht Ebay keinen Spass mehr!!
    Aufgrund des Widerrufsrechts kann ich den PDA zurückgeben, leider habe ich etwas bedenken mein Geld zurück zu erhalten! (Die 14 tägige Widerrufsfrist läuft heute dazu auch noch aus!!!!?)
    Ein weiterer Ebayer hat nämlich das gleiche Gerät bei diesem Powerseller ersteigert, dieses auch zurück gegeben und bis heute kein Geld zurück erhalten. Dieses habe ich aus eine Bewertung erfahren, die aber erst nach meinem Kauf getätigt wurde. Somit habe ich berechtigte Zweifel....Rechtsschutz habe ich leider keinen, womit sich das Thema zum Anwalt zu rennen für mich damit erledigt hat.


    Ich hänge momentan etwas in der Luft, sicherlich ist die ganze Geschichte sehr dumm gelaufen...


    Habt Ihr einen Rat für mich!?
    Klar, ebay verständigen.. aber davon erhoffe ich mir nicht so sehr viel!!


    Ich denke die Auktion ist ungültig, wie oben beschrieben!! Daher ebay verständigen und Geld zurück fordern. Nur leider habe ich nur email Kontakt bzw seit Di gar keine Antwort mehr erhalten. Die angegebene Firmenadresse scheint ein Fake zu sein, darüber bekomme ich auch keine Telefonnummer. Lässt sich eine ungültige Auktion nur mit Hilfe von ebay und OHNE Anwaltunterstützung regeln?! Ich glaube die Frage kann ich mir selbst beantworten,oh man!!Ich brauchte bis jetzt noch nie einen Anwalt!!!



    Ich hoffe mir kann jemand helfen!?


    Danke im vorraus!


    Mit freundlichen Grüßen
    Kay

  • Hi,


    hau dem Powerseller das Teil um die Ohren, und such auf den ebay Seiten mal nach 'Käuferschutz'.


    Lass die Widerspruchsfrist aber nicht verstreichen.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hi


    ich denke, das ist ein O.T. Thema, hat nichts mit der Nvigation, diesem Forum zu tun.


    ich werde @ org 999 empfehlen, den Thread an die richtige Stelle zu verschieben. ;)


    vlG bab

    ;) bab

  • Für eine gefälschte Firmenadresse interessieren sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Finanzamt.


    Bei beiden kannst Du den Händler verpetzen, ohne dass Dich das was kostet, oder Du einen Anwalt brauchst.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo


    Danke für die Antworten!
    Sorry,wenn der Thread fehlplaziert ist!!


    Widerspruchsrecht läuft heute aus.d.h. ich müsste das Paket heute zurücksenden,richtig!?Davor habe ich etwas Angst,wenn das Ding erstmal raus ist habe ich doch nix in der Hand.


    Werde schnellstmöglich Ebay informieren,danke für den Hinweis mit dem Käuferschutz!!
    Wg der Adresse,m.E. kann die nur gefakt sein...wie gesagt..ich bekomme keine Tel raus,über Goyellow etc,der Verkäufer verät sie mir nicht und bricht den Kontakt ab. Desweiteren endet die Straße laut map24 etc in einer Sackgasse,sehr dubios...sieht nach Lagerhalle im Industriegebiet aus.Ist aber nur eine Vermutung!!


    Mal sehen was ebay macht,die wollen ihre Powerseller auch nicht verlieren!!!



    Gruß
    Kay

  • Hallo,


    wo soll denn dein Powerseller sitzen? Vielleicht kennt ja jemand hier im Forum die Gegend und kann dir sagen ob es diese Adresse gibt oder nicht. Ansonsten empfehle ich für Ebay sich bei PayPal anzumelden, das akzeptiert jeder seriöse Powerseller, das Bestellte hatte ich bis her immer spätestens am dritten Tag im Briefkasten, kostet einen Cent (ausser dem Verkäufer) und man ist bis 500 Euro versichert. Sicher ists obendrein, wird sicherlich jeder wissen der die Anmeldeprozedur schon mal durch hat.


    Grüße
    der Strauchdieb

  • Widerruf bedeutet, daß heute der Wille zum Widerruf per Brief, Fax oder eMail geäußert werden muß.


    Die Abwicklung der gewährten und erhaltenen Leistung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Hau rein und sende die eMail ab!

  • Hallo


    Ok,danke für eure Antworten!
    Werde mir PayPal mal anschauen und mich dann auch dazu anmelden bzw dieses nur noch nutzen,den Stress muss ich nicht noch mal haben!


    Also,meine weitere Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus:


    Ich habe Ebay um Unterstützung gebeten,diese Unstimmigkeit gemeldet. -Meine Ausführungen wurden zugleich an den Verkäufer gemeldet.Komischer weise meldete der sich auf einmal wieder...am gestrigen Abend,sagte mir ich solle das Gerät zurückschicken,meine Kontodaten zur Rückübeisung angeben und das nach Eingang und Prüfung des Gerätes die Erstattung folgen würde.Mmmh,also ehrlich gesagt kann es mir jetzt immernoch passieren das ich kein Geld erhalte, was ich jetzt allerdings belegen kann da ein dritter, in diesem Fall Ebay, die Sache betrachtet. Anhand meiner Kontoauszüge kann ich es ja belegen,falls kein Geld eingehen wird.Dann würde nur noch der Käuferschutz helfen...allerdings weiss ich nicht ob der Powerseller alles auf Spiel setzt, denn ein negativer Ausgang hätte für Ihn ein Ausschluss von Ebay zur Folge, und ob er das nun wirklich will ...


    Nun gut,zur Bekanntgabe der Adresse:


    Verstößt es gegen irgendwelche Boardregeln die hier anzugeben!?
    Wer kommt aus Oldenburg?Dort wohnt dieser Powerseller angeblich...
    Die genaue Adresse würde ich dann bekannt geben!



    Gruß
    Kay

    Einmal editiert, zuletzt von KayLo ()

  • Oldenburg, Oh jeh. :-D)
    (das war jetzt für Insider...)


    Stell doch mal einen Link zu der Auktion hier ein, dann können wir den Powerseller mal abklopfen.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallo erstmal,


    ich denke, dass du per Überweisung gezahlt hast oder?
    Es gibt die Möglichkeit dein Geld bis 6 Wochen zurück zu holen.
    Einfach bei deiner Bank vorbei gehen und die Überweisung zurück holen.


    Grüsse Holgi

  • Zitat

    Original von BMW750i
    Hallo erstmal,


    ich denke, dass du per Überweisung gezahlt hast oder?
    Es gibt die Möglichkeit dein Geld bis 6 Wochen zurück zu holen.
    Einfach bei deiner Bank vorbei gehen und die Überweisung zurück holen.


    Grüsse Holgi


    ... Quatsch, Überweisung kann man nicht zurückholen, was geht ist die Rückholung einer Lastschrift ... :D :gap : drink

  • Zitat

    Original von ManEater


    ... Quatsch, Überweisung kann man nicht zurückholen, was geht ist die Rückholung einer Lastschrift ... :D :gap : drink


    Da stimme ich jetzt mal zu 100% zu. Eine Überweisung gilt ab Gutschrift als nicht rückholbar, es sei denn die Bank hat einen Buchungsfehler zu verantworten oder es handelt sich um Rentenrückforderungen.


    Habe ich mal gelernt ;)

  • Hallo,


    Als ich bei Ebay ein Navi ersteigerte, habe ich noch am gleichen Tag online überwiesen. Dann habe ich kalte Füsse gekriegt. Am Montag bin ich zur Bank
    und das Geld wurde auf meine Bitte hin ,, zurückgeholt ``. Das dauerte 3 Tage.


    von einer Versicherung die Unrechtmässig abgebucht hat, habe ich noch 2 Wochen später das Geld zurückholen können.


    Du solltest nichts unversucht lassen, allerdings können dir Kosten für die Rückholung entstehen.


    Bei deinem Gerät scheinen auch keine DVDs oder CDs dabei zusein.
    Sieh zu das du das Ding schnellstmöglich los wirst.
    Ohne Original-Kassenbeleg keine Chance auf Gewährleistung.
    Noch dazu ist es ein Vorfühgerät, auf solche Geräte gewährt selbst Medion nur eingeschränkt Gewährleistung.


    Viel Glück
    emerald

  • Nochmal zum Mitschreiben, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe:


    Die Buchung der Versicherung war eine Lastschrift und die kann man 6 Wochen lang zurückholen.


    Deine Überweisung ist keine Lastschrift und die ist gänzlich verschieden.


    Die Überweisung scheint am Wochenende getätigt worden zu sein, da Du schreibst, Montag zur Bank gegangen zu sein. Da eine Bank am Wochenende nicht bucht, war es Dir möglich, die Überweisung zurückzurufen.


    Was passiert nämlich technisch? Die rückrufende Bank sendet ein Avis an die empfangende Bank, einen bestimmten Betrag eines bestimmten Absenders NICHT gutzuschreiben, sondern zurückzusenden. Also wird auf das Empfängerkonto quasi ein elektronisches Netz gelegt und die Überweisung abgefangen. Rechtlich gesehen darf eine Bank nämlich eine Gutschrift NICHT zurücksenden, wenn Sie auf dem Kontoauszug zu sehen ist, dann gilt sie als verbucht.


    Das war jetzt eher anschaulich als 100% korrekt, aber zur Illustration reicht es.

    Einmal editiert, zuletzt von oliver_germany ()