Postdiebstahl-und nun?

  • Hi Leutz,


    habe hier im Forum jemandem ne 2 GB Karte abgekauft.


    Nun hat er sie mir per Nachnahme zugesendet. Als ich die bei der Post abholen wollte, stellte die Frau von der Post und ich fest, das der Umschlag geöffnet worde war und der Inhalt fehlte !!


    Bekommt der Absender nun Schadensersatz?

  • Hallo!


    Ich denke das kommt auf die Versandart an. Einschreiben sind meines Wissens bis zu einem gewissen Wert versichert (50 Euro?) und Pakete sind bis 500 Euro versichert.
    Wenn ihr eine solche Versandart gewählt habt, werdet ihr den Wert erstattet bekommen (bzw. beim Einschreiben zum Teil), bei einer unversicherten Sendung (z.B. Brief) leider nicht :(


    Beim Einschreiben bin ich mir mit der Info nicht sicher, beim Paket hingegen schon.


    -Johannes
    dem so etwas zum Glück noch nicht passiert ist

  • Es wurde per Nachnahme vesendet.


    Es wurde am Schalter festgestellt das der Brief geöffnet und leer war.


    Es wurde auch festgestellt das die Briefmarken nicht abgestempelt waren!

  • Hi,


    das sieht übel aus.


    Zitat

    Welche Ansprüche hat man bei Fehlern?


    Bei einem Sendungsverlust haftet die Post gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Post AG Brief National (AGB Brief National) ab dem 01.01.2004 nicht mehr. Bei einer fehlerhaften Übermittlung oder Einziehung des Nachnahme-Betrags haftet die Post bis zur Höhe des Nachnahme-Betrags, maximal bis zum Höchstbetrag von EUR 1.600,00.


    Das heisst wohl im Klartext, wenn die Post die Sendung verschlampt, haftet sie nicht. :(


    Tolle Wurst, wusste ich bisher auch nicht.


    Gruß
    H.-J.

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  • Moin,


    Hier liegt der Fall IMHO etwas anders.


    Die Sendung ist ja nicht Verloren gegangen sondern beschädigt und unvollständig, also der INHALT fehlt.
    Also ein >relativ< offensichtlicher Diebstahl des "Sendungsgutes".


    Die Sendung an sich ist ja da......
    Auf jeden Fall einen Schadenersatzantrag an die Post stellen.


    Der muss aber vom Verkäufer kommen!
    Ich nehme an (bzw. hoffe für Dich) dass Du die Sendung so nicht angenommen und die Nachnahme nicht bezahlt hast?!


    Grüße
    Torsten

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

  • Erst bezahlt, dann die offene Post am Schalter festgestellt und die Nachnahme rückgängig gemacht.


    Dort wurde dann sofort eine


    Niederschrift über eine beschädigte nachzuweisende Briefsendung ausgefüllt, deren Kopie ich auch habe.


    Vielleicht meldet sich ja auch der Verkäufer hier zu Wort, damit wir ihm weiterhelfen können.

  • Zitat

    Original von CWA
    Vielleicht meldet sich ja auch der Verkäufer hier zu Wort, damit wir ihm weiterhelfen können.


    Warum hier? Das könntest du genausogut mit ihm per PN/Mail aushandeln ...



    Wastl

    Das schöne an Bienchen ist, man hat immer was worauf man sich freuen kann :love2

  • Oder so, mir egal, er kann ja nix für.


    Will jetzt nur wissen, ob er noch so einen Antrag bei der Post stellen muss wegn Schadenersatz, oder ob meine Niederschrift von der Post reicht?

  • Hi Wastl,


    ich fand die Info wichtig. Ich hätte nicht gedacht, dass man mit ner Nachnahme so schnell der Mops sein kann.


    Gruß
    H.-J.

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  • Gut zu wissen, dass die Post nicht mehr haftet.


    Dachte immer, die Haften in der Höhe der Nachnahme!


    Nutze immer - egal wie klein der Artikel auch ist - Hermes. Das ist bis 500.- versichert

  • Zitat

    Original von CWA
    Will jetzt nur wissen, ob er noch so einen Antrag bei der Post stellen muss wegn Schadenersatz, oder ob meine Niederschrift von der Post reicht?


    Hi,


    er als Auftraggeber ist in der Pflicht, das bei der Post zu melden. Eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei schadet auch nicht. So wie ich die AGB der Post lese, wird er aber nichts bekommen, da die Post nicht haftet.
    Eigentlich unverständlich, da per NN ja gerade wertvolle Güter versandt werden, und der Wert ja auch genau feststeht.


    Gruß
    H.-J.

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  • Moin,


    Dat sieht nich jut aus (für den Verkäufer)......


    Er hat (wahrscheinlich) Pech gehabt, da er die falsche Versandart gewählt hat.
    Er hätte es als Nachnahme-Paket oder Warensendung versenden müssen.
    Aber als Brief...... :-D)


    AGB Brief National


    Zitat:
    3 Rechte und Obliegenheiten des Absenders
    .......


    (3) Dem Absender obliegt es, ein Produkt der Deutsche Post AG oder ihrer verbundenen
    Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust,
    Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
    ........
    Zitat Ende


    Bei Nachnahme-Briefen haftet die Post nur (wie h_smart schon richtig geschrieben hat) nur für fehlerhafte Einziehung des Nachnahmebetrages. Für Beschädigungen und Verlust der Sendung haftet sie NICHT!


    Grüße
    Torsten
    PS: Im aller- aller-schlechtesten Fall müsste er vielleicht sogar nachweisen, dass die Karte überhaupt im Brief drin war.....


    Edit:
    h_smart: Nachnahme schon, dann aber als Paket; weil DAS ist versichert!


    Nochmal eine (bischen offtopic) Ergänzung:


    Auch die AGB Brief:


    (6) Der Absender ist verpflichtet, postalische Stempel und Vermerke sowie Werbestempel auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Absenders nur unwesentlich beeinträchtigen.


    Das ist doch der Gipfel! Seit wann sind Werbestempel "betrieblich erforderlich" oder seit wann kann die Post festlegen welche Werbung meine Rechte "nur unwesentlich beeinträchtigt"?! :schimpf

    "Geht nicht" gibts nicht!
    "Kann nicht" heißt: faul!

    2 Mal editiert, zuletzt von TorstenW ()

  • Hi,


    dann hat die Haftung aber nichts mit der Nachnahme zu tun, denn Pakete sind immer bis 500 versichert.


    Übrigens war mir die Versandart 'Nachnahme-Brief' neu, deshalb war ich ja auch so erstaunt, dass das nicht versichert sein soll.


    Gruß
    H.-J.

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  • Ihr werdet es nicht glauben,


    der Verkäufer hat Post von der Post bekommen. Und was ist drin?


    Seine 2 GB Karte !!!


    Unglaublich sag ich nur : drink