Brauche juristischen Rat! Urheberrecht für Medion bei Navigon ???

  • Ich habe bei ebay 15 mal das Programm Medion Navigator für Smartphone verkauft. Heute kam Post von Navigon, ich hätte deren Urheberrecht verletzt und ich soll 15 mal 129 Euro entgangenen Gewinn an Navigon überweisen.


    Ich weiß, ich habe große Dummheiten gemacht mit dem Verkauf und werde sowas auch nie wieder machen, aber in den Lizenzbestimmungen steht die Firma Navigon nicht drinne, da ist immer nur die Firma Medion erwähnt. Kann es sein, dass trotzdem Rechte von Navigon berührt werden?


    Da das Prgramm bei Medion nicht mehr angeboten wird dachte ich eigentlich, das wäre halb so wild, weil ich ja niemandem schade, Medion verkauft das Programm ja schon seit 2 Jahren nicht mehr.


    Wer kennt sich mit solchen juristischen Feinheiten aus?


    mfg


    Jeko

    Einmal editiert, zuletzt von jeko ()

  • Hi,


    wenn Du 15 Originalversionen von Medion verkauft hast, kannst Du dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen sehen.


    Wenn Du 15 Schwarzkopien vertickt hast, hast Du ein Problem.


    Du hast durchaus jemandem geschadet, nämlich dem, der die alten Versionen vom Markt genommen hat, weil er gern die neuen Versionen verkaufen würde.


    Wie die Lizenzvereinbarungen zwischen Navigon und Medion aussehen, weiss ich nicht, aber es freut mich, dass endlich mal gegen solche Händler vorgegangen wird. X(


    Mitleid wirst Du hier nicht erhalten.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo,


    ich denke das ist nicht das richtige Forum für solche Fragen.
    Ich finde die Frage sogar unverschämt und dreist.


    Sei froh das es nur diese Summe ist... wenn ich an der Stelle von Navigon wäre würde ich alle juristischen Mittel ausschöpfen.



    Gruß


    Bill




  • Verstehe ich jetzt nicht ganz, bin aber auch kein Jurist :)
    Wenn ich mir jetzt, nur als Beispiel, sagen wir mal 15 Exemplare dieser Software gekauft habe und verkaufe sie anschließend bei Ebay weiter, wieso und gegen welche Urheberrechte habe ich dann verstoßen ?
    Mit meinem rechtmäßig erworbenen Eigentum, kann ich machen, was immer ich will.
    Dann würde sich ja jeder strafbar machen, der nach Erscheinen des MN|5 die alte Version 4.2 weiter verkauft, nur weil er die alten Bestände loswerden möchte....... ?( ?( ?( :)



    Mfg


    Belongo

  • Hi,


    deshalb schrieb ich ja:


    Zitat

    wenn Du 15 Originalversionen von Medion verkauft hast, kannst Du dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen sehen.


    Ich habe nur so das Gefühl, dass der OP keine Originale zur Hand hatte, die er hätte verkaufen können.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart
    Du hast durchaus jemandem geschadet, nämlich dem, der die alten Versionen vom Markt genommen hat, weil er gern die neuen Versionen verkaufen würde.


    Wie die Lizenzvereinbarungen zwischen Navigon und Medion aussehen, weiss ich nicht, aber es freut mich, dass endlich mal gegen solche Händler vorgegangen wird. X(
    H.-J.


    Ich habe die Riesendummheit ja auch schon eigesehen. Alle die mich hier beschimpfen habe ja völlig Recht. Ich habe einfach Scheiße gebaut, sowas kommt manchmal vor. Ich hatte enfach nicht darüber nachgedacht. Das Programm wurde von Medion 2 Jahre lang nicht angeboten, und auf die Originalversion, die ich zuerst verkauft habe, kamen so viele Anfragen, da habe ich ohne viel nachzudenken, den Brenner angeworfen und diese CDs rausgehauen. Ich hätte besser mal nachdenken sollen.....ist schon klar!


    Ich bin gerade Referendar in Ausbildung, eine Vorbestrafung ist das letzte was ich gebrauchen kann, dann bin ich lebenslänglich arbeitslos... brauche also kein Mitleid sondern vielleichtv einen guten Rat, wie genau die rechtliche Situation hier aussieht.


    Wie müßten die Vereinbarungen zwischen Navigon und Medion den aussehen, um in diesem Fall relevant zu sein?


    Gruß


    Jeko

  • Okay, hat sich eben erledigt.


    @jeko


    Dummheit muß bestraft werden, sorry, aber so ist es................. X(



    Mfg


    Belongo

    Einmal editiert, zuletzt von Belongo ()

  • Hi,


    Medion ist Lizenznehmer von Navigon.


    Medion kauft 50.000 Lizenzen von Navigon ein, baut ein Bundle drum herum, und verhökert das über Aldi.


    Du kannst jetzt nur noch ganz schnell die Kohle an Navigon überweisen, und hoffen, dass die es damit bewenden lassen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Jo,


    dem kann ich mich nur anschliessen, sei froh, daß es nicht mehr ist.




    Mfg


    Belongo

  • @Bill


    Was bitteschön ist daran dreist und unverschämt?


    Ein höflich formulierte Frage von jemandem, der in seinem Leben einen großen Fehler gemacht hat?


    Ich bin übrigens lizensierter Nutzer von tomtom mobile 5 und Navigon Navigator für Smartphone, beides legal und käuflich erworben. Und ich habe ein wenig Ahnung von der Smartphone Navigation, weil ich das von Anfang an mache. Ich konnte da schon dem einen oder anderen helfen. Jetzt brauche ich mal Hilfe und dann ist es gleich dreist zu fragen?


    Es geht hier wie gesagt um eine 2 Jahre alte Software von Medion, die im freien Handel nie erhältlich war und ist.


    Gruß


    jeko

  • Ist ja gut, immerhin hast Du ja eingesehen, dass Du eine große Dummheit begangen hast.


    Aber leider schützt dies nicht vor Strafe.


    Nun dürfen wir Dir hier auch keine Rechtsberatung geben, dafür gibt es einen Berufsstand, die Anwälte.


    Es käme nun auch genau auf den Wortlaut des Schreibens an, aber dies müsstest Du mit Deinem Anwalt besprechen, stell es also nicht hier ins Netz.


    Vielleicht ist es ja mit den 15 *129 Teuronen ja getan, dies hängt von Navigon ab. Wenn ja, dann hast Du Dussel gehabt und ein hübsches Lehrgeld bezahlt.


    Immerhin hast Du es ja eingesehen, dies ist schon mal ein schöner Anfang. Und habe bitte etwas Verständnis für uns, die so etwas nicht machen und entsprechend etwas aufgebracht sind.


    P.S.:
    Man darf auch kein MSDOS 4.1 oder älter verkaufen, wenn man keine Lizenz dazu hat. Auch dann nicht, wenn das Programm/Betriebssystem heutzutage keinen Pfifferling mehr Wert ist.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

    4 Mal editiert, zuletzt von Familievierfuss ()

  • Habe ich da richtig gelesen:


    Zitat

    bin gerade Referendar in Ausbildung...


    Ich kann es einfach nicht fassen. ?( ?(


    Schon als Referendar müßtest Du, jeko, Dummheit von Betrug unterscheiden können. :evil:


    Wie hier schon geraten, drücke gaaanz schnell die geforderte Summe ab. Billiger kommst Du aus der Sache nicht heraus.


    Statt 'Lehrgeld' paßt auch 'Leergeld'. :gap

    hiesfeldchen

  • Genau,


    habe gerade mit meinem Nachbarn (Anwalt) telefoniert, bezahlen und hoffen, daß da nicht noch mehr kommt. Er hat mir von einem ihm bekannten Fall erzählt, wo der Betreffende zu 25000 Strafe verdonnert wurde, da kommst Du noch seeeeehr billig weg. :)



    Mfg


    Belongo

  • Ich an deiner Stelle würde nicht nur sofort das Geld überweisen, sonder auch Navigon " Glaubhaft" versichern das ich eingesehen habe welche Schei... ich da vebockt habe und mich höflich entschuldigen.


    Gruß Gerold

  • prinzipiell zu dem Thema: Wenn es Originale wären, dürfte man das?


    Es gibt ja vermehrt die Spezies, die ein ALDI Bundel zerteilen und dann PDA, Navi CD und Navi SD einzeln verkaufen. Das scheint aber OK zu sein, oder?

    Gruß
    Hardy


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