Garantiefall?!

  • Hallo Leute,


    Ich muß mich heute mal mit einer ungewöhnlichen Frage an euch wenden. Da ich meinen MD 95000 an Medion zurückschicken muss, weil er nicht mehr lädt, benötige ich eine Kopie des Kaufbeleges. Ich dachte er hat nur 12 Monate Garantie und habe meinen Kaufbeleg vom Aldi dementsprechend im letzten Dezember weg geschmissen. Nun hat mir der Techniker gestern gesagt es sind 36Monate Garantie drauf...........super:wand und ich habe keinen Kassenbeleg mehr.
    Könnte mir da jemand aus der Gemeinde hier ne Mail mit der Kopie vom Aldi aus dem November 2004 zuschicken?


    Ich weiß ist ein wenig ungewöhnlich die Frage, aber vielleicht hat jemand Mitleid mit mir.



    Danke, danke im Voraus

  • Hi,


    wo hast Du die letzten Jahre denn gelebt, das Dir die 24monatige Gewährleistungsregelung entgangen ist?


    Naja, vielleicht schicken Dir ja User, deren Gerät gestohlen wurde, ihren Originalbeleg zu, die brauchen ihn ja nicht mehr. :evil:


    Ich finde Deine Anfrage mehr als dreist und habe den zuständigen MOD gebeten den Thread zu schließen.

  • Hi,


    ich finde die Anfrage überhaupt nicht dreist, frage mich aber, was man mit einer gescannten Rechnung als Garantiebeleg erreichen kann.


    Seis drum, wenn dir ein Bon aus Münster/Westfalen recht ist, kannst du einen Scan davon haben. Stell mir dann bitte deine eMail-Adresse in die Inbox.

  • Hallo,


    da hier die Rechtslage nicht ganz klar ist mache ich das mal dicht. Alleine schon zum Schutz der Forumsbetreiber.Denn eigendlich ist es so, wenn der Bon weg ist, pech. ;)

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    Gruß
    Heiko
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  • Auch wenn der eigentlich Thread schon geschlossen ist, reizt der Inhalt doch noch zu einer Aussage.


    Bei dem Wunsch handelt es sich juristisch um vorsätzlichen Betrug.


    Eine Garantie kann ja wohl nicht mit einem fremden Beleg nachgewiesen werden.


    Auf solche Beiträge kann ich hier getrost verzichten.

  • Hi,


    im Prinzip hast Du recht, nur ist der Garantieanspruch nicht von einem Beleg oder Kassenbon abhängig, sondern nur vom Kaufdatum.


    Natürlich ist der Kassenbon der übliche Weg, um das Kaufdatum nachzuweisen, aber eben nicht der Einzige.


    In diesem Fall kann Medion anhand der Seriennummer nachvollziehen, aus welcher Charge das Gerät stammt, und an welchen (Groß)kunden es wann geliefert wurde. Aber auch, ob und wann es vom Laster gefallen ist. ;)


    Da in diesem konkreten Fall aber auch noch die zuerst ausgelieferten MD95000 innerhalb der 3-jährigen Herstellergarantie liegen, sollte es kein Problem sein, den Medionsupport zu einer Garantiereparatur zu bewegen.


    Bei der Methode, den Garantieanspruch mit einem Bon eines anderen Gerätes in Anspruch zu nehmen, fallen mir allerdings auch Begriffe ein, wie 'Betrug' und 'Urkundenfälschung'.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallo H.-J.,
    dann sind wir uns ja einig.


    Ich habe nichts gegen die Frage, wie kann ich Garantieansprüche nachweisen.


    Sehr wohl aber gegen den geposteten Wunsch.


    Gruß
    Wole