Transonic 5000 +Computerbild

  • Erst mal herzlichsten Dank an alle!


    Habe mir nach langem hin und her nun auch den Transonic 5000 mit CB Bestwellt!


    Ja, es gibt ihn noch!


    Und dank euch auch gleich mit Rechnung (Für die, die ihn Steuerlich absetzen wolln, sagte mir der nette Herr, ansonsten zählt der Lieferschein wohl bei CB auch als Garantiebeleg)


    Setze ihn zwar nicht ab, habe mir jedoch trotzdem einen mitbestellt!


    Nun haben wir den 16.02. mal schauen wann ich ihn bekomme!

  • Wenn Du eine Rechnung bekommst - herzlichen Glückwunsch. Dann bist Du der erste hier. Alle anderen haben höchstens einen Kontoauszug bekommen.
    Gruß

  • Zitat

    Original von Keyboard
    Hi Navize,


    falls Du ein Gewerbe angemeldet hast, achte auf den Satz, den ich am 02.02.06 = 2 Kästen weiter oben, geschrieben habe. Als Gewerbebetreiber, darfst Du keine Rechnung annehmen, wo dieser Satz mit dem Leistungs- und Lieferdatum fehlt, (frag Deinen Steuerberater). Bei einer Steuerprüfung gibt es sonst Probleme,


    Gruß Karl


    Stimmt, hat der Steuerberater so bestätigt ...


    Ich gehe nun in die nächste Runde und fordere aufs Neue eine vernünftige Rechnung bei der CB an ...

  • Ein kleiner Auszug aus d. mail an Computerbild:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich bestellte am 24.01.2006 telefonisch d. Zeitschrift m. DVD und dazugehörigem Navi Gerät f. 379,-. Hr. ******gelöscht******bab/ Mod******** (Mitarbeiter d. Hotline) teilte mir mit, dass der Transonic 5000 erst verschickt werde, wenn computerbild vom meinem Konto den Betrag per Lastschriftverfahren abgebucht habe. Ca. 4 - 5 Tage später bekam ich aber bereits mein Navigerät!!! Allerdings nur mit Lieferschein der Fa. Navigon!!?? Keine Rechnung v. Computerbild über Abo und Gerät!!!


    Na inzwischen 4 vergeblichen Versuchen (per Hotline) eine Rechnung von Computerbild zu bekommen, ist mir am 13.02.2006 der Betrag 379,- von Computerbild von meinem Konto abgebucht worden. Habe daraufhin noch 2 mal telefonisch versucht eine Rechnung zu bekommen. Zitat Hotline: Eine Rechnung ist schon längst an Sie verschickt worden. Wir schicken diese noch einmal raus. Habe darauf hingewiesen, wenn ich bis Freitag 17.02.2006 keine Rechnung per Post erhalten habe mir das Geld per Postbank wieder zurückholen werde.


    Dumm nur das ich weder die 1. noch die 2. Rechnung jemals bekommen habe. Folglich habe ich das Geld wieder zurückbuchen lassen.


    Wenn ich endlich meine Rechnung erhalten würde, kann Computerbild gerne den Betrag von meinem Konto einziehen, aber nur den Rechnungsbetrag!!! Keine zusätzl. anfallenden Bankgebühren für die Rückholung.


    Sehr kundenfreundlich dieser ganze Tanz!!!


    MfG
    S. Lindner

    Einmal editiert, zuletzt von bab ()

  • Mal aus Intresse ...


    Wenn gesagt wird, LS reicht als Kaufbeleg wo steht, dass es eine Rechnung dazu gibt? In den AGB? Habt ihr da etwas schriftlich?


    Für gewerblichen Kauf muss natürlich eine Rechnungsstellung erfolgen.

  • Zitat

    Original von Sebastian Lindner
    Müßte selbst bis zu CB vorgedrungen sein?!


    Ich frag ja nur. ?(


    Meine Frage wurde noch nicht beantwortet. Auch wenn andere das machen, kann man daraus nicht schließen, dass es Pflicht ist und alle das machen (müssen).


    Ich mene nur, es wäre da vielleicht gut, sich mal (rechtlich) zu informieren bevor man Kosten (Rückbuchung) verursacht auf denen man letztendlich selbst sitzen bleibt, da jegliche Grundlage für einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung fehlt. ;D


    Nochmal, keine Behauptung - nur Fragen.

  • Als pinibler und ordnungsliebender Messi :D hätte ich nur gerne zur Vervollständigung meiner Unterlagen eine Rechnung.


    Egal von welchem kleinen I-Shop ich auch schon bestellt hab´, bis jetzt war jedesmal eine Rechnung dabei...

  • Zitat

    Original von Sebastian Lindner
    Als pinibler und ordnungsliebender Messi :D hätte ich nur gerne zur Vervollständigung meiner Unterlagen eine Rechnung.


    Egal von welchem kleinen I-Shop ich auch schon bestellt hab´, bis jetzt war jedesmal eine Rechnung dabei...


    Das verstehe ich ja. Geht mir auch so. Die Frage ist nur, besteht ein (Rechts-) Anspruch auf die Rechnung?

  • Natürlich!
    Als Gewerbetreibender müsstest ja auch DU eine Rechnung ausstellen, wenn Du etwas verkaufen würdest - sonst gibt`s vom Finanzamt eins auf den Deckel und anschließend ne Strafe - weil Du nämlich die eingenommene Umsatzsteuer hierfür brav an Vater Staat abführen musst!


    Und dass die CB ein Unternehmen und kein Privatmann ist, ist wahrscheinlich unstrittig, oder ....? : drink

  • Zitat

    Original von Navize
    Natürlich!
    Als Gewerbetreibender müsstest ja auch DU eine Rechnung ausstellen, wenn Du etwas verkaufen würdest - sonst gibt`s vom Finanzamt eins auf den Deckel und anschließend ne Strafe - weil Du nämlich die eingenommene Umsatzsteuer hierfür brav an Vater Staat abführen musst!
    (...)


    Ich frage nur, weil ich das in einem Forum für Recht gefunden habe:
    Bei Privatpersonen ist gemäß Umsatzsteuergesetz noch nicht einmal das Ausstellen einer Rechnung Pflicht.


    Auch, wer mal überlegt, was man so alles bei den bekannten Discounter kaufen kann. Da gibt es auch keine Rechnung. Lediglich einen Kassenbon. Wohlgemerkt, wir reden die ganze Zeit ausdrücklich von Rechnung und das die, wo auch immer das stehen soll, von Gewerbetreibender an Privat gesetzlich vorgeschrieben wäre.


    Daher war meine Frage, wo steht es, dass eine Rechnung, hier nun von von CB ausgestellt werden muss

  • Bei den Profileinstellung finde ich leider nichts, wie ich jetzt einen anderen Benutzernamen erstellen kann? Kannst´ Du mir weiterhelfen?


    Danke

  • Zitat

    Original von Sebastian Lindner
    Bei den Profileinstellung finde ich leider nichts, wie ich jetzt einen anderen Benutzernamen erstellen kann? Kannst´ Du mir weiterhelfen?


    Danke


    ich glaube: Missverständnis!
    Bab meinte mit Realnamen nicht Deinen Benutzernamen, sondern dass Du den Namen des Hotline-Mitarbeiters in "Real" genannt hast ... : drink

  • Zitat

    Original von Navize


    ich glaube: Missverständnis!
    Bab meinte mit Realnamen nicht Deinen Benutzernamen, sondern dass Du den Namen des Hotline-Mitarbeiters in "Real" genannt hast ... : drink



    Hi
    Richtig! ;)


    den direkten Link hatte ich mitgeschickt


    vlG bab

    ;) bab