Heute in der ACAC-Zeitung gelesen das die Radarwarner nach §23 Abs.1b StVO verboten sind.
Hab mal in den Pharagrafen reingeschaut:
Zitat:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)
Zitat ende.
Was haltet Ihr davon?
Gruss Dieter