Radar-Warner verboten??

  • Heute in der ACAC-Zeitung gelesen das die Radarwarner nach §23 Abs.1b StVO verboten sind.


    Hab mal in den Pharagrafen reingeschaut:


    Zitat:
    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)


    Zitat ende.


    Was haltet Ihr davon?


    Gruss Dieter

  • Hallo


    Wahrlich nicht ganz neu das Thema... :gap ...leider funzt die SuFu noch nicht so wie sie sollte, sonst könnte man den entsprechenden Thread raussuchen...


    Anfragen [unter konkreter Nennung der verwendeten Hard-/Software] können aber hier gestellt werden...


    [URL=http://www.bmvbw.de/Service/Buergerservice-Besucherdienst-,1712/Kontakt-Anfragen.htm]BMVBW[/URL]


    ...oder auch...


    UMBW


    MfG

  • Na obk,


    wenn Du natürlich so bei den Stellen anfragst, wirst Du selbstverständlich als Antwort bekommen, dass die angefragten Stellen den §23 1b so ausgelegt wissen wollen, dass der POI-Warner darunter fällt.


    Dass ich zu der Auslegung des §23 1b eine gänzlich andere Meinung habe, haben wir auch schon mehrfach festgestellt.


    Da jetzt 2 unterschiedliche Auslegungen eines Gesetzestextes aufeinander treffen, hat nur noch ein Richter die Befugnis, eine Entscheidung zu treffen.


    Der Gesetzgeber hat dagegen nur die Möglichkeit, ein anders formuliertes Gesetz zu erlassen.


    Andernfalls habe ich unser deutsches Rechtsystem völlig falsch verstanden.


    Aber hier gern nochmal die Gründe, warum der POI-Warner (GPS-Gerät mit Navigationssoftware, Blitzerdatenbank und Warnsoftware) nach meiner Meinung nicht unter §23 1b fällt:


    - Das Gerät ist nicht für diesen Zweck bestimmt, es ist nur eine von vielen Funktionen, die das Gerät bietet, ganz im Gegensatz zu einem Radarwarner.


    - Das Gerät kann nicht in Interaktion zu seiner Umgebung treten, kann also nicht feststellen, ob an der gespeicherten Koordinate tatsächlich gerade eine Überwachungsmaßnahme stattfindet, ganz im Gegensatz zu einem Radarwarner.


    - Das Gerät ist technisch nicht dazu in der Lage, eine Überwachungsmaßnahme zu stören, ganz im Gegensatz zu einem Radarwarner.


    - das Gerät bewirkt, dass an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen generell mit angepasster Geschwindigkeit gefahren wird, unabhängig davon, ob gerade eine Überwachungsmaßnahme stattfindet, ganz im Gegensatz zu einem Radarwarner.


    - Das Gerät ist damit eher wie ein Fahrassistent einzustufen, ähnlich wie ABS, ESP, Bremsassistent, Abstandsassistent, Fahrspurassistent, oder auch die Geschwindigkeitseinblendung und Warnung bei Überschreitung in MN|5, ganz im Gegensatz zu einem Radarwarner.


    Dass sich das Gesetz vor Ort ohnehin nicht umsetzen lässt, haben wir auch schon diskutiert, denn es ist sehr wohl erlaubt, sich vor Fahrtantritt über Blitzerstandorte zu informieren, das Gesetz beschreibt die weiteren Pflichten des Fahrzeugführers, und nicht die des Beifahrers, und wenn jemand die Icons der Blitzer gegen Bäume, Hasen, und Schmetterlinge austauscht, was ist dann?
    Und letztlich ist es sicher nicht mehr verhältnismäßig, einen PDA für mehrere 100 einzuziehen, wenn das Gerät erst in Kombination mit einer Navigationssoftware, ebenfalls für mehrere100, einer Blitzerdatenbank, und einer Warnsoftware eventuell unter §23 1b fallen könnte.
    Von den sensiblen, dem Datenschutz unterliegenden Daten auf dem PDA mal ganz abgesehen.


    Also ist meine Meinung zu dem Ganzen: Entspannt Euch, und legt vielleicht nen Softreset auf eine Hardwaretaste.


    Gruß
    H.-J.

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  • Andererseits was keiner weiß, macht auch keinen Heiß!


    Wenn ich in ne Kontrolle komm schalt ich den PPC einfach aus und ruhe is!


    Danach wieder einschalten und weiter gehts :bpl

  • Hallo h_smart


    Darum lediglich die Adressen unter denen angefragt werden kann! Vielleicht fragst Du dort einmal an; beschreibst Deine Hardware und welche Zusatzprogramme Du betreibst und was damit an potentiellen und tatsächlichen Überwachungspunkten geschieht.


    Selbst auf Deine Argumente wurde dort eingegangen... allerdings komplett gegenteilig [vor allem in der Frage, warum ein User solche Geräte einsetzt].


    Allerdings - und dies ist nicht neu - wurde auch gleich darauf hingewiesen, welchen Praxisbezug das Ganze hat...


    MfG

  • Zitat

    Original von obk
    Vielleicht fragst Du dort einmal an; beschreibst Deine Hardware und welche Zusatzprogramme Du betreibst und was damit an potentiellen und tatsächlichen Überwachungspunkten geschieht.


    Hm,


    das wäre ja so, als würde ich beim Finanzamt anfragen, ob ich dies und jenes von der Steuer absetzen kann, oder beim TÜV, ob ich dies und jenes an mein Auto schrauben darf.


    Was ich allein von den beiden Stellen schon schriftlich für einen hanebüchenen Unsinn bekommen habe, glaubst Du nicht.


    Nochmal,


    - ich glaube Dir, dass die von Dir genannten Stellen die von Dir vorgetragene Meinung vertreten.
    - ich unterstelle, dass die von Dir genannten Stellen keinen blassen Dunst von der Funktionsweise eines GPS-Gerätes mit Navigationssoftware, Blitzerdatenbank, und Warnsoftware haben. (Ich schließe das daraus, weil sie ein GPS-Gerät mit Navigationssoftware, Blitzerdatenbank, und Warnsoftware mit einem Radarwarner gleichstellen)
    - Ich bin sicher, dass ich mit meinen Argumenten im Falle eines Falles vor Gericht gute Karten hätte.


    - und ich möchte trotz allem nicht derjenige sein, auf dessen Rücken diese Angelegenheit höchstrichterlich entschieden wird.


    Gruß
    H.-J.

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  • Wie währe es den POI Blitzwarner umzutaufen in "Gefahrenstellen-Warner"


    Die Blitzer sind doch alle an solchen Gefahrenstellen,welch Zufall :bpl


    Und vor gefährlichen Stellen warnen ist doch höchst moralisch,oder?


    Gruss Dieter

  • Hi,


    wieso Zufall?


    Es darf doch nur an Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten geblitzt werden, oder nicht?


    Gruß
    H.-J.

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  • Wenn nur an Gefahrenstellen geblitzt wird, würden weitaus weniger Blitzen auf Autobahnen und Landstrassen stehen, da dort wesentlich weniger passiert, als innerorts....


    Nur wird bei mir in der Gegend fast täglich 3 Stellen auf der Autobahn geblitzt, wo das vorgegebende Tempolimit ( 100 ) völlig unangebracht ist.
    ( 3 spurige gut ausgebaute AB )



    Habe mich letztens mit einem netten Herrn der "Vereinigung der Freunde und Helfer" über das Thema unterhalten. (Der nette Herr saß in einem PKW mit ner Blitze hinterm Auto )


    Er würde keinen Nutzer des POI-Warners anzeigen. Im wäre es recht, wenn er weniger Blitzen müßte und die Leute anständig fahren würden, dann könnte mehr für die Sicherheit getan werden (Verbrechensaufklärung).


    War übrigends zu Fuß unterwegs (Spaziergang in der Mittagspause).

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • Zitat

    Original von dieter2
    Wie währe es den POI Blitzwarner umzutaufen in "Gefahrenstellen-Warner"


    Die alten Hasen nannten Blitzer-POIs früher "Bodenwellen-Overlays". ;D


    Edit: Da der POI-Warner "POI-Warner" heißt, wüsste ich nicht, was es da umzubenennen gibt.

    Gruß gs.arch

    Einmal editiert, zuletzt von gs.arch ()

  • Zitat

    Original von h_smart
    - ich unterstelle, dass die von Dir genannten Stellen keinen blassen Dunst von der Funktionsweise eines GPS-Gerätes mit Navigationssoftware, Blitzerdatenbank, und Warnsoftware haben. (Ich schließe das daraus, weil sie ein GPS-Gerät mit Navigationssoftware, Blitzerdatenbank, und Warnsoftware mit einem Radarwarner gleichstellen)


    ...


    - und ich möchte trotz allem nicht derjenige sein, auf dessen Rücken diese Angelegenheit höchstrichterlich entschieden wird.


    Hallo


    Mit solch einer Beurteilung wäre ich persönlich vorsichtiger... mein "Eindruck": Man kennt dort sehr wohl den Unterschied zw. Radarwarner und Navigationsgerät [wird dort als "Zielführungssystem" bezeichnet] mit entspr. Software... zumal man diesen Unterschied auch dokumentiert hat. In der Beurteilung, warum solche "Geräte" eingesetzt werden, wird dann allerdings in der Tat kein Unterschied mehr gemacht. Auch dann nicht, wenn lediglich eine Funktion des Gerätes auf das Warnen zielt... das kann man dann tatsächlich als Ungerechtigkeit empfinden.


    Und im Zweifel würde ich auch beim TÜV fragen, welche Veränderungen an meinem Auto zulässig sind und welche nicht...


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wir haben aktuell mindestens vier (!) Threads zu obiger Thematik laufen und es liegt mir viel daran, das Ganze in geordnete und übersichtliche Bahnen zu lenken.


    Ich möchte Euch daher bitten hier ...


    Blitzer Warnung doch erlaubt ... !?


    ... zu posten.


    Den hiesigen Thread schließe ich vorerst mal.


    Viele Grüße,
    Sven