Hi obk,
ich stelle die Zuständigkeit des BMV tatsächlich in Zweifel.
Verkehrsrecht ist nun mal Ländersache.
Es gibt definitiv kein Statement, dass ein GPS-Gerät mit Blitzerdatei und Warnsoftware unter den §23 1b fällt.
Damit meine ich nicht das Geblubber einer Pressesprecherin, sondern einen Gesetzestext, eine Verordung, eine Ausführungsbestimmung, gern auch ein rechtskräftiges Urteil.
Gruß
H.-J.