statement zum Thema Raubkopien

  • Hi obk,


    ich stelle die Zuständigkeit des BMV tatsächlich in Zweifel.


    Verkehrsrecht ist nun mal Ländersache.


    Es gibt definitiv kein Statement, dass ein GPS-Gerät mit Blitzerdatei und Warnsoftware unter den §23 1b fällt.


    Damit meine ich nicht das Geblubber einer Pressesprecherin, sondern einen Gesetzestext, eine Verordung, eine Ausführungsbestimmung, gern auch ein rechtskräftiges Urteil.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallo,


    Schön das Du antwortest denn der andere Thread wurde entfernt und ich fragte mich warum der Tread von uncelsam nicht gesperrt sondern komplett gelöscht wurde wenn doch alles so klar ist wie Du es beschreibst.


    Aber ich habe auch Respekt vor Leuten wie Dir die Ihre Zeit opfern um die Aktualität und Genauigkeit der Blitzerdatenbank zu gewährleisten.


    Aber zurück zum Thema.


    @skippa


    In den Vertragsbestimmungen von Medion steht:
    (1) Der Anwender darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden.


    Also wenn man einen Teil der Software (Speicherkarte) kauft ist es Illegal sie zu benutzen.

  • Zitat

    Original von skippa
    Du kannst diese Original Medion-Karten ganz legal gebraucht von privat erwerben. schau dich bei eBay um. Warum sollte es auch nicht erlaubt sein, seine Software zu verkaufen? Und wenn Bedenken bestehen kann man ja die CD-Version gebraucht kaufen. Du willst mir doch nicht weismachen, dass die Software an das Gerät gebunden ist, oder? Dann kann ich mir ja gleich diese furchtbar zu registrierende NAvigon-Version kaufen und mich offenbaren.
    Sollte es nicht legal sein, seine original Speicherkarte zu verkaufen so lasse ich mich gerne belehren (EULA, Lizenzvereinbarung, etc.).


    Martin


    Antworten hast Du ja schon bekommen, aber auch von mir noch mal: Vorinstallierte Software ohne Original-CDs/DVDs darfst Du gerne kaufen aber nicht benutzen ;D


    Und ja: die Software beispielsweise von Navigon und TomTom ist gerätegebunden und lässt sich nur auf einem Gerät installieren. Kaufst Du Dir einen neuen PDA, kannst Dudie Rechnung hinfaxen und erhälst einen neuen Freischaltcode.


    Kaufst Du die Software im Internet, musst Du u.a. eine Abtrittserklärung des Verkäufers zur Hand haben.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von h_smart
    Verkehrsrecht ist nun mal Ländersache.


    Es gibt definitiv kein Statement, dass ein GPS-Gerät mit Blitzerdatei und Warnsoftware unter den §23 1b fällt.


    Hallo


    Also doch wieder die Diskussion hier im Brett... :gap


    Ansonst: Ob nun Bundesministerium oder die Ministerien der jeweiligen Länder... das kann egal sein [STVO ist allerdings Bundesgesetz], da Du selbstverständlich auch gerne bei den jeweiligen Landesministerien nachfragen kannst. Auch von dort erhält man detailliert Antwort... und mit detailliert meine ich: Du kannst dort die Hardware beschreiben, die Du einsetzt [z.B. PDA, Software, Zusatzsoftware...] und bekommst genau darauf eine Antwort.


    Mir persönlich liegen/lagen [ich hätte allerdings Mühe sie herauszukramen / vermutlich müsste ich noch einmal anfragen] die "Statements" aus Berlin und Stuttgart vor. Ich meine, ich hätte sie damals auch "pnav" zur Verfügung gestellt. In diesen Antworten wurde auch darauf eingegangen, warum solcher Warner eingesetzt werden, warum es vermutlich nie ein Urteil zu ihnen geben wird und was sie von Radiomeldungen oder Karten unterscheidet.


    Aber noch einmal: Letztendlich geht es darum jetzt gerade nicht... sondern dass Du - wenn ich es richtig verstehe - auch solche "Meinungen" mit dem Begriff "selbsternannte Experten" betitelst. Das kann man Dir in einem öffentlichen Forum nicht nehmen... ob es sinnvoll ist, mag jeder selber entscheiden.


    MfG

  • Nicht schon wieder X(


    DEs steht doch eindeutig im Text "...Geräte, die dafür gebaut sind.." oder so ähnlich.


    Mein PDA ist nicht dafür gebaut - so einfach ist das :)


    Und die Aussage des Polizei"stabsdienstes" hier in HH war ganz klar: "Es ist nicht geplant, dagegen vorzugehen; es ist nichts anderes als ein Atlas, der diese Blitzerinformationen auch enthält. Sie könnten sich ja auch selbst eine Liste erstellen und drauf schauen; außerdem fahren Sie ja dann so wie wir es wünschen!".


    Fragen?

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hi obk,


    Du störst Dich an der Formulierung 'selbsternannte Experten'.


    Damit meine ich z.B. einen Redakteur, der nicht sachkundig ist, oder eine Pressesprecherin, die eine Antwort gibt, die nicht in ihrem Manuskript steht.


    Damit meine ich nicht den Gesetzgeber, der seine verbindlichen Statements in Form von Gesetzestexten, Verordungen, Ausführungsbestimmungen veröffentlicht, und auch nicht den Richter, der seine verbindlichen Statements in Form von rechtskräftigen Urteilen veröffentlicht.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallo


    Wie gesagt: Ich bin dafür, im Zweifel nachzufragen... und zwar bei der Stelle, die die Umsetzung von Gesetzen verantworten muss. Das ist eben möglich und lässt dann die Aussagen eines Redakteur's bzw. Pressesprechenrin ggf. in einem anderen Licht erscheinen...


    ...einige können wir aber darin sein, dass das Ganze - bei allem was man sagen kann - wohl nie in der Praxis entschieden werden muss.


    MfG

  • Zitat

    Original von ilbaron
    Hallo,


    Schön das Du antwortest denn der andere Thread wurde entfernt und ich fragte mich warum der Tread von uncelsam nicht gesperrt sondern komplett gelöscht wurde wenn doch alles so klar ist wie Du es beschreibst.


    Aber ich habe auch Respekt vor Leuten wie Dir die Ihre Zeit opfern um die Aktualität und Genauigkeit der Blitzerdatenbank zu gewährleisten.


    Ganz einfach, weil ich nach Rücksprache mit dem Mod-Team von PNAV und Geo24 meine Meinung geändert habe, und jetzt auch selbst der meinung bin dass bevor kein Urteil über die POI-Warner gefallen, die ganze Diskusion nichts bringt. Deswegen habe ich den Theard gelöscht.


    Und ich bitte euch, das jetzt einfach zu akzeptieren!

  • Hallo,


    Also Deine Entscheidung akzeptiere ich schon aber einfach Beiträge löschen ohne Komentar hat schon einen schalen Beigeschmack.

  • Zitat

    Und ja: die Software beispielsweise von Navigon und TomTom ist gerätegebunden und lässt sich nur auf einem Gerät installieren. Kaufst Du Dir einen neuen PDA, kannst Dudie Rechnung hinfaxen und erhälst einen neuen Freischaltcode.


    Kaufst Du die Software im Internet, musst Du u.a. eine Abtrittserklärung des Verkäufers zur Hand haben.


    ...und aus genau diesem Grund kommt mir der original Navigon-Mobile-Navigator nicht auf den PDA. Ich habe Verständnis dafür, dass der Hersteller seine Rechte schützen & wahren möchte, aber wenn das mit kostenpflichtigen Schikanen dem Kunden gegenüber einhergeht gepaart mit einer unnötigen persönlichen Datenerhebung steht für mich die Entscheidung gegen das Produkt fest - denn es gibt ja Alternativen.


    mfG
    Martin