TomTom wirbt mit "Blitzer-Infos" - OK?

  • Hallo zusammen,


    ich höre in letzter Zeit immer mal wieder Radio-Werbung von TomTom.
    Unter anderem werben die auch damit, dass man alle "Blitzer-Infos" auf den Geräten speichern kann.


    Ich dachte immer, das wäre in Deutschland nicht erlaubt.
    Zur Routenplanung ok - aber während der fahrt verboten (keine Ahnung wie das in der Praxis klappen sollte, es wird ja niemand erst die Infos draufspielen, gucken wo er langfährt und dann wieder alles löschen. ;)).


    Deshalb wundert es mich um so mehr, dass TomTom damit wirbt.


    P.S.: Ich hab's mal in das Einsteiger-Forum gepostet.
    TomTom wirbt zwar damit, aber ich denke mal, dass es von allgemeiner Interesse ist.
    Ansonsten einfach ins TomTom-Unterforum verschieben. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von NetNic ()

  • @NetNic: in Deutschland sind Radarwarner verboten - das sind Geräte, die Radarfallen "erkennen" können.


    Der Blitzerwarner (wie z.B. die Software POI-Warner) dagegen enthält in einer Art "Tabelle" alle Blitzer, die es irgendwo gibt bzw wo sich die Polizei manchmal auf Lauer legen könnte.


    Und diese Standorte werden während der Navigation angezeigt; man kann sich auch akustisch darauf hinweisen lassen; ferner wird man gewarnt, wenn man laut per GPS gemessener Geschwindigkeit schneller unterwegs ist als es die Straße erlaubt (wenn ein Blitzerstandort aus der Tabelle erscheint).


    Meine letzte Aussage eines "freundlichen Beamten im Stabsdienst" :D war, dass man nicht einmal drüber nachdenke, das zu verbieten, da es ja zu der gewünschten Fahrweise führe und außerdem nichts anderes wäre als eine Straßenkarte mit eingetragenen Blitzerstandorten, die man kaufen und benutzen darf.


    Andere hingegen schwören darauf, dass es verboten ist :D


    Diese Diskussion erscheint hier regelmäßig alle zwei bis drei Monate, wird heftigst geführt, und am Ende sind alle so schlau wie zuvor. :D :D


    Wer "Angst" hat, legt sich den Soft-Reset auf eine Taste des PDA und drückt diese bei sich nähernder Polizeikontrolle ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Wundert mich halt nur.


    Weil ja auch hier im Forum bei den Radar-POI-Downloads darauf hingewiesen wird, dass man diese in Deutschland nicht nutzen darf.

  • Zitat

    Original von NetNic
    Deshalb wundert es mich um so mehr, dass TomTom damit wirbt.


    Hallo


    Wende dich doch mal an die zuständige Stelle [Öffentlichkeitsarbeit] im Bundesverkehrsministerium... "die" antworten recht schnell, persönlich und individuell...


    [URL=http://www.bmvbw.de/Service/Buergerservice-Besucherdienst-,1712/Kontakt-Anfragen.htm]BMVBW[/URL]


    ...fest steht: Der Verkauf und auch der Besitz ist legal.


    MfG

  • Es sind Radarwarner verboten die die Radarstrahlen empfangen und ein akusiches oder optisches Signal geben.


    Der POI Warner ist nichts anderes als wenn ICH Dir sage da u. da steht ein Blitzer.
    Und das kann mir schlecht einer verbieten.
    Es gibt Regionen da wird im Radio bekanntgegeben wo geblitzt wird,können sie auch nicht verbieten.


    Gruss Dieter

  • Ich gehe mal davon aus, dass sich jene, die Blitzer aufstellen, an die Gesetzeslage halten


    derzufolge sollen Blitzer schwerpunktmässig an unfallträchtigen und -gefärdeten Stellen aufgestellt werden



    und ich bin ganz froh, wenn mich mein Navi vor diesen unfallträchtigen oder unfallgefährdeten Strassenstücken warnt, damit ich dort noch vorsichtiger als sonst im Strassenverkehr sein kann
    dabei ist es mir dann egal, ob dort tatsächlich momentan ein Blitzer steht oder nicht



    meint mit einem ;D
    Klaubi

  • Ich habe gerade das aktuelle ADAC-Heft bekommen, da ist auf Seite 3 ein interessanter Artikel:



    (Quelle: ADAC motorwelt, Heft 12 - Dezember 2005)


    Also sollte man es wohl lieber lassen, 'wa? ;)

  • Dieses Thema nimmt ja langsam echt Kettenbriefcharakter hier im Forum an. Fast kein Bereich mehr, wo es nicht einen Thread zu dem Thema gibt. :§$%


    Und hinterher ist jeder genauso schlau wie vorher: nix genaues weiß man nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von flipper500 ()

  • Wieso weiß man nix genaues??


    Steht doch alles drin, sogar der entsprechende Paragraph. :schiel

  • Toll!


    Aber es gibt bis heute kein Urteil, keinen bekannt gewordenen Einzug des Geräts, noch nicht mal einen Userbericht von jemandem der Probleme mit der Polizei deswegen hatte.


    Und dies ist Thema nicht nur hier und überall mit dem gleichen Ergebnis: kein Ergebnis.

  • Heute beim durchblättern von ADACmotorwelt (12/2005) stieß ich auf folgendes:


    --------------------------------------------------------------------------
    Hände weg von Radarwarnern


    RISIKO. Es klingt ganz harmlos: "Blitzerinfo" oder "Blitzgeräte-Hinweis" nennt sich die Software, die vor stationären Radaranlagen warnt. Sie ist für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und kann relativ einfach installiert werden. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird, ist der Betrieb, aber bereits auch das Mitführen des Geräts verboten. (§23 Abs. 1b StVO). Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen. Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden.


    Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt.
    Publikation: ADACmotorwelt
    Ausgabe: Nr. 12/2005
    Seite: Nr.6
    --------------------------------------------------------------------------


    Auf das ODER kommt es an:


    §23 Abs. 1b StVO:
    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).




    Also doch nen Softreset auf eine Hardwaretaste legen, denn wenn das stimmt was der ADAC hier behauptet... 4 Punkte sind verdammt viele Punkte auf einmal

    2 Mal editiert, zuletzt von domfijal ()

  • Servus,


    vielleicht ne blöde Frage, aber was nützt mir ein Soft-Reset, wenn mich die Polizei aufhält?


    Sobald die Polizei wirklich meinen PPC kontrolliert und das Navi startet, sehen sie doch gleich, dass Radar-Pois angezeigt werden - ich nehm mal nicht an, dass sich unkundige Polizisten an sowas ranwagen. Und die die sich auskennen, wissen auch wo man die Blitzer-Pois abspeichert bzw. wie man sie aufruft um zu sehen ob sie aktiviert sind oder nicht.


    Wenn jedes mal bei nem Soft-Reset meine POIs weg wären, dann müsste ich ja alle zwei Tage meine POIs syncen.


    cu Peter

  • @hope68: Kein Polizist auf dieser Erde wird meinen PDA starten und die Daten betrachten!


    Das wäre nämlich nichts anderes als men betriebsbereites dienstliches Notebook starten zu wollen!

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von flipper500
    Toll!


    Aber es gibt bis heute kein Urteil, keinen bekannt gewordenen Einzug des Geräts, noch nicht mal einen Userbericht von jemandem der Probleme mit der Polizei deswegen hatte.


    Und dies ist Thema nicht nur hier und überall mit dem gleichen Ergebnis: kein Ergebnis.


    Na ja, es gibt aber nun mal das Gesetz.
    Wie oft jemand davon dann auch betroffen ist, ist natürlich eine ganz andere Sache.


    Wenn man mal überlegt:
    Wieviele Leute haben ein Navi-System?
    Wieviele davon benutzen die Radar-POIs?
    Wieviele davon kommen in eine Kontrolle?
    Wieviele davon werden von Polizisten kontrolliert, die das Navi beachten?
    Wieviele Polizisten davon achten auf Radar-POIs?


    Also ist die Chance, dass man erwischt wird nicht soooo groß....
    Außer, die Polizisten haben die Anweisung, darauf jetzt verstärkt zu achten. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von NetNic ()

  • "Auf das ODER kommt es an:" und "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen"


    Genau das ist der springende Punkt. Das BMV hat das zwar in die aktuelle Gesetzgebung aufgenommen, dass nun auch Navis mit Blitzerwarner illegal sind, es hat aber wohl noch kein Verfahren gegeben, dass diese Gesetzgebung als rechtens untermauert hat bzw. als rechtswidrig hingestellt hat.


    Genau genommen wird keine Verkehrsüberwachungsmaßnahme angezeigt, sowas kann nur ein echter Radarwarner. Und dieser auch bisher schon vieldiskutierte Punkt wird irgendwann einen Richter am Amtsgericht beschäftigen und vielleicht auch dessen Kollegen bis hoch zum BGH. Erst dann wird hier Rechtssicherheit herrschen.


    Bis dahin würde ich bei jeder Verkehrskontrolle darauf verweisen, dass das Gerät nix aktiv anzeigt, also stets warnt, egal ob eine Kontrolle stattfindet oder nicht und dass die Jungs von der Trachtengruppe doch froh sein sollen, wenn man sich an Limits hält. Wenn an dieser Stelle irgend eine blöde Bemerkung fällt, ist man fein raus, dann ist klar, dass es an dieser Stelle nur um Abzocke und nicht um Verkehrssicherheit geht. Dann würde ich mich sogar auf ein eventuelles Gerichtsverfahren freuen.


    PS: Ich habe allerdings auch tagtäglich auf Gerichten zu tun und bin mit den Gepflogenheiten vertraut. Trotz nur laienhafter Rechtskenntnisse, würde ich da einem Verfahren sehr gelassen entgegen sehen.