Beiträge von h_smart

    Zitat

    Original von obk
    ...die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab...


    Hi,


    dann ist der Walkman mit der Endloskasette verboten, wenn er unter anderem vor einem Blitzer losquäkt?


    Dann sind aber auch alle Autoradios mit Kasettenteil oder CD-Player verboten, sofern sie betriebsbereit sind, weil sie jederzeit mit einem Datenträger bestückt werden können.


    Gruß
    H.-J.


    Hi,


    genau soviel und sowenig wie der Walkman mit der Endloskasette.


    Wenn bei dem Einen Zweifel bestehen, warum nicht auch bei dem Anderen?


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Original von sun-man
    Denen würde ich bei dem Test soviel Wissen zutrauen wie meiner Oma (sorry Oma ;) ).


    Hi, der Test selbst ist erstaunlich sachlich, die Bewertung ist dagegen eher merkwürdig.


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Original von obk
    Selbstredend kann ich das...


    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    MfG


    Hi,


    wenn da stehen würde, 'POI-Warner mit Blitzerdatenbank auf PDA' wäre das zweifelsfrei eindeutig. 'GPS-gestütztes Navigationssystem mit Offlinedatenbank von Standorten von möglichen Überwachungsstellen' wäre es auch noch eindeutig.
    Das, was im Gesetz steht ist nicht so eindeutig, dass man den POI-Warner zweifelsfrei zuordnen könnte.


    -> Grundsatzurteil -> Endlosschleife


    Gruß
    H.-J.

    Hi,


    ich kann Dir keinen Wortlaut nennen, der aussagt, dass der POI-Warner nicht unter das Gesetz fällt. Genausowenig kann ich Dir einen Wortlaut nennen, der aussagt, dass ein Walkman mit Endloskasette, der im 5-Sekundentakt vor Blitzern warnt, nicht unter das Gesetz fällt. Dabei ist das zweifelsfrei ein technischen Gerät, bei dem zumindest eine Funktion dazu dient, vor Überwachungsmassnahmen zu warnen.


    Du kannst allerdings auch keinen Wortlaut nennen, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass der POI-Warner mit Blitzerdatenbank unter das Gesetz fällt.


    Um das zweifelsfrei zu entscheiden, brauchen wir ein rechtskräftiges Urteil. Nur ein Richter hat das Recht, so etwas zu entscheiden. Du hast es nicht, und ich habe es auch nicht. So kompliziert ist das doch nicht...


    Du wirst jetzt nicht wirklich entscheiden wollen, welche Meinung ich haben darf??


    Gruß
    H.-J.

    Hi,


    das Kugelgelenk gehört zur Brodithalterung. Du brauchst als Gegenstück eine ebene Fläche von 3x4 cm, wo Du das Ding dranschrauben kannst. Das muss kein Proclip sein. Du kannst bei www.brodit.com in der Datenbank nachsehen, ob es für Dein Auto einen Clip gibt. Was für eine Karre fährst Du denn?


    Du kannst den PDA entweder in die Kruselltasche stecken, oder in die Brodithalterung, beides geht nicht.


    Gruß
    H.-J.


    Du hättest erst dann ein Problem damit, illegale Hehlerware zu erwerben, wenn Du damit Geld verlierst?


    Such Dir ein anderes Forum!


    Und Tschüss
    H.-J.

    Hi,


    eine Brodithalterung besteht aus hochwertigem Kunststoff und ist äusserst passgenau gefertigt.


    Die mitgelieferten Saugnapfhalterungen fallen in Fernost aus einer billigen, schlecht eingestellten Maschine, und bestehen aus einem nicht wirklich geeigneten Kunststoff.


    Zur Brodithalterung gehören die genialen Proclips, die für nahezu jedes Automodell für mehrere Positionen verfügbar sind. Die Proclips können zerstörungsfrei und voll reversibel im Auto befestigt werden, und bieten eine bombensichere Befestigungsplattform für die Brodithalterungen.


    Ob es eine Aktive sein muss, oder ob eine Passive auch reicht, muss jeder selbst entscheiden.


    Das Haltersystem von Krusell, bei dem man den PDA in der Tasche lassen kann, hat auch etwas geniales, ist beim Yakume 300 GPS aber schlecht umgesetzt, da die Tasche für dieses Modell hinten weit ausgeschnitten ist, damit man die Antenne ausklappen kann. Damit geht leider Stabilität für den Halter verloren.


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Original von HSVMichi
    Vorschlag: obk und h_smart fahren jetzt bei ihrer nächsten Polizeidienststelle


    Das könnte Dir so passen... :D :D :D


    Also noch ein letztes mal:


    Ich stimme zu, dass alle technischen Geräte, die unter das bewusste Gesetz fallen, verboten sind. (Radarwarner und Artverwandte)


    Ich bezweifle, dass der POI-Warner mit Blitzerdatenbank darunter fällt. und ich bezweifle das so lange, bis jemand, der dazu per Amt und Mandat befähigt ist (damit meine ich nicht obk, sondern einen Richter) in einem rechtskräftigen Urteil das Gegenteil feststellt. Denn so, und nur so, funktioniert das deutsche Rechtssystem.


    Ich danke für die Aufmerksamkeit.


    @obk,


    ich habe kein Problem damit, dass Du anderer Meinung bist. Aber ich habe ein Problem damit, dass Du Deine Meinung wie ein Evangelium vor Dir herträgst. Und ich finde es gelinde gesagt anmassend, wenn Du festlegst, wie Richter einen Gesetzestext zu interpretieren haben. Nur weil Du komplexe Zusammenhänge und feine Nuancen eines Gesetzestextes nicht erfassen kannst, muss diese Beschränkung nicht für alle Menschen gelten.


    lieben Gruß
    H.-J.