Hi,
Du hast 3 Jahre Garantie auf alle Teile des Bundles.
Wenn Medion rumzicken sollte, interessiert sich Aldi brennend dafür.
Gruß
H.-J.
Hi,
Du hast 3 Jahre Garantie auf alle Teile des Bundles.
Wenn Medion rumzicken sollte, interessiert sich Aldi brennend dafür.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von HSVMichi
Beheizte Garagen sind sogar schlecht für den Lebenserhalt von Autos.
Ja, das sagen alle, die keine haben... ![]()
Diese Erkenntnis stammt noch aus der Zeit, als die Autos noch nicht verzinkt waren.
Es hat schon was, morgens in ein warmes Auto einsteigen zu können, keine Scheiben kratzen zu müssen, und man wird so die Eisklumpen in den Radkästen los.
Was ist denn hier los?
Meinen Smart könnt Ihr nicht meinen, der steht in der geheizten Garage.
Sagt bloß, Ihr lasst Eure Autos draussen, wenn es schneit und kalt ist? ![]()
Hi,
eine Partnerschaft muss zunächst eingerichtet sein, das geht nur über Kabel.
Danach kannst Du sie beliebig nutzen, über IR, WLAN, BT, USB, COM...
Eigentlich sollte das auch über einen VPN-Tunnel klappen.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von MDAiur
Sofern der POI-Warner jemals eindeutig als Radarwarngerät eingestuft würde, hätte es auf der kaufrechtlichen Seite eben die vom BGH ausgezeigten Konsequenzen.
Hm,
meinst Du jetzt den POI-Warner, oder das Blitzerabo? Oder eine Kombination beider?
Das wird dann eher schwierig, sind doch 2 verschiedene Anbieter betroffen, von denen der Eine ein Stück Software vertreibt, mit dem man sich interessante Punkte aus einer Datenbank anzeigen lassen kann, wie Geldautomaten, oder Restaurants, und der Andere eine mehr oder weniger veraltete, und zudem offene Datenbank, ohne interaktiven Bezug zur Umwelt...
Ganz anders dagegen ein Radarwarner. Der dient nur einem einzigen Zweck, und ist zu nichts anderem zu gebrauchen.
Sollte der POI-Warner je unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, dürfte das auch sein Ende bedeuten. Ich sehe der Zukunft gelassen entgegen.
Gruß
H.-J.
Hi,
klicke die Meldung mit dem Neustart mal weg, und warte eine ganze Weile, bevor Du neu startest.
Gruß
H.-J.
Hi,
dann sollten die Raser da geblitzt werden, mit allen Konsequenzen.
Provoziere da doch mal ein paar Unfälle ![]()
In einem verkehrsberuhigten Bereich darfst Du die Strasse überqueren, ohne auf den Verkehr achten zu müssen, Autofahrer haben da immer Schuld, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden.
Gruß
H.-J.
Hi,
Es gibt kein Blitzer Overlay für Spielstrassen, und das ist auch nicht erforderlich, die Schilder sind gross genug. Blitzer in diesen Bereichen brauchen nicht erfasst zu werden.
Du kannst allenfalls das Overlay DACH Kinder benutzen, das ist aber eher für Kindergärten o.Ä. gedacht.
Gruß
H.-J.
Hi,
vielleicht noch ein paar grundsätzliche Worte zur Problematik.
Um mit einem PC ins Internet zu gehen, benötigst Du einen Dienst, der die Verbindung ins Internet aufbaut und wieder beendet, und die angeforderten Daten (Webseiten) an den PC weitergibt. Dieser Dienst kann auf dem eigenen PC laufen, das macht z.B. die Einwahlsoftware von T-Online. Er kann auf einem Linuxserver laufen, oder auf einer Blackbox, also einem Hardwarerouter, oder integriert in einer Telefonanlage. Dieser Dienst benötigt immer Deine Zugangsdaten von Deinem Provider.
Ich vermute, Du hast die Einwahlsoftware von T-Online auf einem PC installiert, und kannst so per ISDN über die Eumex surfen. Damit nutzt Du den Router der Eumex nicht, und kannst auch nur mit einem PC gleichzeitig ins Internet.
Lies zunächst die [url=http://www.telekom.de/etelco/faq_produkt_faqs/0,18135,e_802-1,00.html]FAQ[/url] zum Gerät, und wenn Du Deinen DSL-Anschluss bekommen hast, die Konfigurationsanleitung zum Gerät.
Gruß
H.-J.
Hm,
wo steckt eigentlich addi?
Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass ich vom Kauf einer Eumex abgeraten hatte, was einigen Unmut ausgelöst hat. ![]()
Gruß
H.-J.
Hi,
ZitatOriginal von MDAiur
Die quälende Frage, ob der POI-Warner nun unter die allseits bekannte Verbotsnorm fällt sollte hier NICHT erneut thematisiert werden.
danke!
Ansonsten vergleichst Du Äpfel mit Birnen.
Der POI-Warner ist Software, ein Radarwarner ein Gerät. Das Urteil bezieht sich auf die Rückgabe eines defekten Gerätes, dessen Benutzung und betriebsbereites Mitführen in D verboten ist.
Aus diesem Grund ist das Urteil für die POI-Warnergemeinde eben nicht interessant, jedenfalls nicht interessanter, als der vielzitierte Sack Reis...
Gruß
H.-J.
Hi,
kommst Du mit dem 2. Rechner ins Netz, wenn Du mit dem 1. Rechner nicht im Netz bist?
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von mtpios
Ist das nicht lästig, wenn man ständig akustisch mit "Sie erreichen einen Überwachungspunkt" angemotzt wird, wenn man zB einen Bankomaten, die es ja zahlreich in Städten gibt, erreicht? :))
Hi,
wenns Dich stört, schalt es doch aus...
ZitatOriginal von mtpios
Meine POIs in meiner kleinen Heimatstadt sind komplett falsch. Ich hab sie in der Kartenansicht von TomTom gelöscht und neu gesetzt. An sich eine gute Sache, aber wenn das in allen weiteren Orten auch so ist, was bringt das alles dann?
In anderen Orten, in denen Du Dich nicht auskennst, korrigieren andere die POIs, so haben alle was davon.
Gruß
H.-J.
Oh man,
nicht schon wieder. ![]()
Ein POI-Warner ist kein Radarwarner!
Benutz die Suche, diese Diskussion ist bereits in aller Ausführlichkeit geführt worden.
H.-J.
Ein weiser Klaubi... ![]()
Herzlichen Glückwunsch und Respekt für Deine unermüdliche Hilfe im Einsteigerboard.
Mach weiter so.
Gruß
H.-J.