Moin,
Dat sieht nich jut aus (für den Verkäufer)......
Er hat (wahrscheinlich) Pech gehabt, da er die falsche Versandart gewählt hat.
Er hätte es als Nachnahme-Paket oder Warensendung versenden müssen.
Aber als Brief...... ![]()
AGB Brief National
Zitat:
3 Rechte und Obliegenheiten des Absenders
.......
(3) Dem Absender obliegt es, ein Produkt der Deutsche Post AG oder ihrer verbundenen
Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust,
Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
........
Zitat Ende
Bei Nachnahme-Briefen haftet die Post nur (wie h_smart schon richtig geschrieben hat) nur für fehlerhafte Einziehung des Nachnahmebetrages. Für Beschädigungen und Verlust der Sendung haftet sie NICHT!
Grüße
Torsten
PS: Im aller- aller-schlechtesten Fall müsste er vielleicht sogar nachweisen, dass die Karte überhaupt im Brief drin war.....
Edit:
h_smart: Nachnahme schon, dann aber als Paket; weil DAS ist versichert!
Nochmal eine (bischen offtopic) Ergänzung:
Auch die AGB Brief:
(6) Der Absender ist verpflichtet, postalische Stempel und Vermerke sowie Werbestempel auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Absenders nur unwesentlich beeinträchtigen.
Das ist doch der Gipfel! Seit wann sind Werbestempel "betrieblich erforderlich" oder seit wann kann die Post festlegen welche Werbung meine Rechte "nur unwesentlich beeinträchtigt"?! ![]()