Beiträge von Vollprofi

    Da der Bildschirm meines schönen 7210 den neuerlichen Freifall nicht überlebte, habe dessen Europakarte in mein 2100max gesetzt und siehe da - jenes hat nun zusätzlich:
    - Landmark View3D
    - Kurven-Warner
    - Reality View Pro
    - Favoriten auf der Karte


    Mein BT-Handy kann ich jetzt natürlich nicht mehr koppeln, da das 21er ja kein Bluetooth hat, doch als Übergangslösung bin ich zufrieden (benötige näml. berufl. die Italienkarte).

    Ja, sicher. Bei der schnelllebigen Zeit der Elektrobranche entwickeln Kunden Neuerscheinungen mit und tragen zur Reife der fehlerhaften Artikel bei, ohne dass sie es wissen.
    Viele haben aber weder Zeit noch Interesse, stundenlang an einem verbuggten Gerät rumzubasteln. und an der Software zu manipulieren, bis es einigermaßen und unter Kompromissbereitschaft funktioniert.
    Wer das nämlich nicht mag, ist da kürzer angebunden und überlässt die Probleme deshalb den Verursachern (Händlern oder Herstellern mit Nachbesserung, Minderung, Wandlung..) und hat so mehr Lebenszeit gewonnen für sinnvollere Dinge.
    Fehler an Geräten werden von millionen Verbrauchern verziehen, da deren Gewichtung für andere Produktmerkmale (hier bspw. Magnethalterung) überwiegt.


    Wenn aber, wie hier bei unzähligen Falk F3/F5, eine grundlegende Eigenschaft, nämlich die Navigation, nicht sachgerecht funktioniert und der Besitzer zugunsten anderer Merkmale (schöne Gerätegestaltung usw.) deshalb bewusst in Kauf nimmt, dass er falsche Informationen vom Gerät erhält und dadurch Ausfahrten oder Abbiegungen verpasst oder Blitzer und POIs zu spät mitgeteilt bekommt, dann soll es so sein.
    Besitzer von 89,- -Geräten sind u. U. schneller am Ziel und können diese andere Mentalität nur schwer nachvollziehen.

    Im Lieferumfang muss eine 1 GB-Karte sein, siehe PDF:


    http://navigation.falk.de/navi…e/f5_technische_daten.htm


    Ich kann mir nur vorstellen, dass sich die Angabe "512 MB ROM" auf den benötigten Speicherbedarf des mitgelieferten Kartenmaterials bezieht.
    Deine 1 GB-Karte müsste also mit ca. 512 MB Daten belegt sein.


    An was es letztendlich liegt, dass die Falks hinterher hinken, kann den Verbrauchern ja egal sein. Mehr als es vor der (nicht bedampften) Windschutzscheibe zu platzieren, kann man nicht tun.


    Von daher gilt die normale Reklamationsabwicklung.


    Vielleicht ist ja das in Kürze kommende, leider erheblich teurere F8 ausgereifter.

    Nachhinken kenne ich weder von meinem alten Blaupunkt Lucca noch von meinem aktuelleren Navigon 2100.
    Ein nachhinkendes Gerät liefert ja auch POI-Infos zu spät.

    Die zugesicherte Eigenschaft (= KFZ-Navigation) ist bei deinem Gerät offensichtlich nicht gegeben. Die Navigation ist nicht sachgerecht bzw. unbrauchbar.


    An einer Routineabwicklung kommst du vermutlich nicht vorbei:


    1.) Gerät bei MM abgeben mit Bitte um Nachbesserung
    2.) MM schickt Gerät zu Falk oder sonst wo hin
    3. a) Gerät kommt unrepariert zurück, es folgt Schritt 1 (bis zu 3x)
    3. b) Gerät kommt repariert zurück und funktioniert sachgerecht.

    Hab mir nach langem Hin und Her nun das 2100 gezogen.
    Das Blaupunkt 3.5 hätte mir wegen dem Lichtsensor gefallen, jedoch verweigert Blpkt eine Blitzer-Fkt.
    Das superschicke Falk F3/F5 sortierte ich wegen der 80er-Jahre Tetris-Billig-Grafik u. Wurfantenne aus und beim 21er Navigon toppten letztendlich die elegante, "weiche" 3D-Grafik sowie die integr. Wurfantenne die bei anderen Herstellern besser gelösten Merkmale wie Buchstabenausblendung, Lichtsensor usw.
    Es hat zwar keine Breitbildanzeige, dafür kostete es mich nur 182,- incl. Versand.
    Im Vgl. zu meinem alten Blpkt Lucca geht das Menü ab wie Harry. Keine Sanduhren u. dgl.
    Ultraschnelle Streckenberechnung (ca. 10-15 Sekunden für 500 km) und absolut logische Bedienung (keine Anleitung nötig), selbst für DAUs (OK, andere Geräte sind hier auch nicht schlechter).
    Einzige Irreführung ist die Bezeichnung für das Kartenmaterial mit der Jahreszahl 2008 seit Markteinführung des Gerätes in 2007.
    Warum "2008" wenn wir noch 2007 haben?
    Die spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2007 neu gebauten Straßen u. geänderte Kreuzungen sind nämlich nicht (!) vorhanden.
    Ich fahre also nächstes Jahr 2008 mit einer lt. Navigon "2008er"-Karte, habe aber nicht mal alle Straßen von 2007 drauf.
    Ich frage mich deshalb, worin der Unterschied zum Kartenmaterial der 51er- oder 71er Serie sein soll.
    Höchstwahrscheinlich reines Marketing - gleiche Karte, anderes Gerät, unterschiedliche Bezeichnung, denn heute habe ich die Europakarte des 51ers draufgemacht, welche völlig identisch funktioniert.


    Mängel:
    - Hochglanz-Gehäuserand selbst mit trockenen Fingern furchtbar schmutzempfindlich (Staub, Fingertapper..)
    - Keine Buchstabenausblendung
    - Kein Text-To-Speech (sagt keine Straßennamen)
    - Wirklich extrem kleine Buchstabentastatur oder Menü-Schalt-Icons. Fast nur mit einem (nicht mitgeliefertem) Stift möglich. Andere Marken zeigen, wie´s auch bei kleinen Displays vorbildlich geht.
    - Radar nur 1 Jahr aktuell (bei Falk lebenslang)
    - Halterung unelegant, Saugnapf nicht kulant


    Wegen der für mich überwiegenden Vorteile und der mir vorher bekannt gewesenen Mängeln kaufte ich es dennoch und bin bis jetzt sehr zufrieden.

    Paki: Irre, voll der Crack! :respekt


    @Satellit: Jein, Falk hat keine Fotozelle. Die hat z. B. das Blaupunkt 3.5 und das Sony U93T.
    Falk antwortete mir, dass die Verdunklung vor Tunneln per Auslösung durch die Landkarte stattfindet u. nachts per Uhrzeit.

    Im Falle eines Crashes sollte man sich tunlichst hüten, dass man im Protokoll angibt, man habe am Navi oder Radio rum gefummelt. Bei unverschuldeten Unfällen erhält man eine Teilschuld und bei Selbstverschuldung bockt die eigene Vollkasko, sofern vorh.
    Je nach Land wird auch die Bedienung des Navis während der Fahrt mit bis zu 300,- und Punkten geahndet.


    Aber wie so immer gilt auch hier - das 11. Gebot!...

    Komische Diskussion, nun denn - wenn er mir sein Gerät schicken würde (bei dem Wert versichert), hat er ja keines mehr, also müsste ich ihm meines schicken.
    Urheberrechtsverletzungen bei Schenkungen innerhalb der Familie sind nicht gegeben. Erst bei Vervielfältigung und entgeltlicher Veräußerung an Dritte.