http://www.internetrecht-rostock.de/PC-Welt/OEM.htm
heißt im Moment, solange es hier nur darum geht, die Software auf anderer Hardware zu installieren und entsprechend nicht mehr auf der ursprünglichen Hardware gleichzeitig zu nutzen, sehe ich keinen Verstoß gegen das Lizenzrecht. Entsprechend müssen wir auch nicht eingreifen.
Da ich aber kein Jurist bin, kann sich diese Einschätzung durchaus noch ändern.
Bogi100.
Du hast recht.
Vorbild:
Du hast ein navigerät.Davon machtst du ein backup,für der falle das etwas schief geht.
Nun geht deine navi kaput,und du kaufst dir ein 7 zoll China navi.
Dan kanst du ungehindert,das software zusammen mit de karten verwenden auf das China gerät.
Darum sagt uns der EULA auch,das man kein karten oder auf 2 geräten zum gleichen machen kanst.
Aber jetzt komt das problem.
Wer kan das beweis hier im forum liefern das ein fragsteller, als vorbild Leeken,nicht mit zwei geräte weiter arbeitet.
Und deswegen kan man besser hier die polici hantieren,das die fragen illegal sind.
Tourenfahrer, nur das software ist gerät gebunden.
Mit "das software" wirt bedeutet "Windows Mobile",das treibsystem,das Operating system, NICHT das navigations systeem und die karten.
Dar machts du die grosse fehler.
Du kanst,darfst das navigationssystem mitnehmen zum anderen gerät,nur wenn du das vorher gebrauchte ler machst.
Aber gebunden ist das nicht.
Es ist genau so wie mit ein rechner.
Du installierst das OS auf ein rechner mit deinen code.
Aber andere software kannst du auf mehrere Rechners installieren.
Vorbild:
Vor jahren her hatte ma noch keine PNA.Damals waren es nur PDA's.
Damals kontest du zB ein SPB Backup kaufen im internet laden.
Habe ich auch,aber das lauft auf al meine 3 ASus MyPal geräte.
1 lizenz(legaal),auf 3 geräte.Legaal.
Beim verkauf wirt das gelöst.