Bodenwellenoverlay !?!

  • Hi zusammen,


    ich habe mir gestern die Nacht um die Ohren geschlagen und einige neue Overlays erstellt. Der Stand der vermessenen Bodenwellen ist September 2002. Es sind ungefähr 2000 erfasst.


    Es gibt jeweils ein Overlay für 30, 50, 60, 70, 80, 90, 100 und 130 KMh. Außerdem gibt es ein Overlay für Rotlicht und Rotlicht-Speed. Zu jedem Overlay gibt es ein eigenes Icon.


    Ich hoffe das hilft einigen Leuten sich nicht durch zu schnelles Fahren den Unterboden aufzureissen :mua


    Da ich zur Zeit keine HP unterhalte würde ich es jemanden zumailen der es zum Download anbietet. (Vossi !?!)


    Gruß
    Latnik

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mich tierisch freuen, wenn Ihr mir ALLE Overlay´s zuschicken würdet und mir die Erlaubnis geben würdet, die auf meiner Seite zum download anzubieten...
    @vossi ich hatte Dir eine PN geschrieben...
    Wäre super und eine tolle Bereicherung meiner Seite,
    Gruß
    Tobi

  • Weil Latnik keinen eigenen Webspace zur Verfügung hat, stelle ich sein Overlay aller Bodenwellen in der Nähe stationärer Blitzer mit neuen Icons ins Netz.
    Bodenwellen

  • @Latnik
    Ein wirklich sehr, sehr gutes Overlay:D
    Kann mich bei Dir nur bedanken! Wenn mir ein paar weitere Wellen auffallen, maile ich sie Dir zum einpflegen. Weiter so!


    Börsenguru


    P.S.: Da ich nicht die Ahnung vom Konvertieren habe, kann ich leider "nur" als Datenlieferant dienen... Hoffe es ist okay für Dich.

  • @Latnik,
    ich finde das Overlay auch genial. Vor allem bekommt man durch die optisch sehr gelungene Aufmachung einen viel besseren Hinweis, als bei dem Overlay von Radarfalle.de, da sich die Geschwindigkeit aus dem Verkehrszeichen ergibt. Wirklich super!!! :bounce3
    Jetzt fehlt nur noch der akustische Hinweis; aber vielleicht hat dazu auch noch jemand eine Idee.


    Auf der BAB 40 ist hier bei uns in Essen vor einigen Tagen eine neue Anlage in Betrieb genommen worden, die in dem Overlay noch fehlt. Ich kann das Teil vermessen, welche Angaben brauchst Du dazu?


    Im Übrigen (wir hatten diese Diskussion ja schon einmal an anderer Stelle hier im Forum): Führt das Overlay keinem Polizeibeamten oder Mitarbeiter der Ordnungsbehörden vor:


    Die Rechtslage ab dem 1.01.2002:
    "§ 23 Abs. 1b StVO
    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitmessungen."


    Von diesem weiten Wortlaut des § 23 Ib StVO ist meiner Meinung nach auch ein PDA mit GPS-Anbindung umfasst, auf dem ein Navigationsprogramm läuft, das stationäre Radarmessgeräte anzeigt. Allenfalls könnte man argumentieren, dass vom § 23 Ib StVO nur solche Geräte gemeint sind, die "aktive" Messgeräte anzeigen. Ich halte dieses Argument aber für wenig tragfähig, da der Gesetzeswortlaut das reine Anzeigen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mittels technischem Gerät verbietet.
    Die Gerichte werden sicherlich in den nächsten Monaten zeigen, wie die Vorschrift auszulegen ist.
    Vor einem gewerblichen Vertrieb eines solchen Overlay's kann ich derzeit nur abraten.


    Im übrigen zu kriminell:
    Bussgeldkatalog Nr. 109a (in Kraft ab 1.03.2002):
    "Als KFZ-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören = 75,00 Bussgeld"


    (Zitat aus meinem Beitrag vor einigen Wochen)

  • @Jockel:
    Du kannst selbst ganz einfach in TTN in der Kartenansicht an der Stelle des Blitzers das Kontextmenu aufrufen. Dann weitere Optionen wählen und ein eigenes Mini-Overlay erstellen mit den gewünschten neuen Blitzern. Die OV2 Datei schickst Du dann per Mail an den jeweiligen Autor. (Hier: Latnik)

  • Mal ne blöde Frage:


    Wer braucht eigentlich ein Bodenwellen-Overlay? Wie tief liegen Eure Golfs eigentlich? ;D


    DrDiste

  • @DrDiste:


    Also ich sag mal so: Ohne Bodenwellenoverlay würde mein Auto sicher ein paar Flensburg-Punkte tiefer liegen. Da bestünde die Gefahr, dass der Führerschein an den Bodenwellen ganz schnell durchschubbert.


    @Jockel:


    Was mich mal interessieren würde: Ich habe mal gehört, dass die grünen Männchen seinerzeit die klassischen Radarwarner einkassieren konnten. Würde das auch für einen IPAQ mit Bodenwellenwarnfunktion gelten?


    NAAVII

  • Ich würd´es jedenfalls nicht drauf ankommen lassen. Allein um unnötigen Ärger zu vermeiden.



    Börsenguru

  • mann kann es ja auch als vorbeugend auslegen damit man sich auch nicht in fremden gebieten vertut und das ganze dann als Verkehrssicherheitsaspekt anpreisen...........


    Gruss Fire

  • Zitat

    Original von NAAVII
    Was mich mal interessieren würde: Ich habe mal gehört, dass die grünen Männchen seinerzeit die klassischen Radarwarner einkassieren konnten. Würde das auch für einen IPAQ mit Bodenwellenwarnfunktion gelten?


    Da die Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen ja nur einen ganz kleinen Teil der Funktion des PDA darstellt, würde eine Beschlagnahme meiner Meinung nach gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Das ist bei den Radarscannern anders, die werden auch heute noch einkassiert.
    Allerdings würde ich mich darauf nicht unbedingt verlassen. Jeder Richter muss die Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme selbst beurteilen. Da kann man nie sicher sein. Ich wäre vorsichtig (und bin es selbst).

  • Was ist mit meiner Frau, die mir vom Beifahrersitz aus den Radarfallen-Atlas (in gedruckter Form) vorliest ?(
    Das stellt ja auch nur einen kleinen Teil ihrer Funktionen dar :)

  • :skull1 *ROTFL* ... Residuum... Ihr müsst ja eine 'tolle' Beziehung haben... was ich schon alles von Dir über Deine Frau gehört habe :D


    nSonic

  • Zitat

    Original von Residuum
    Was ist mit meiner Frau, die mir vom Beifahrersitz aus den Radarfallen-Atlas (in gedruckter Form) vorliest ?(
    Das stellt ja auch nur einen kleinen Teil ihrer Funktionen dar :)


    "§ 23 Abs. 1b StVO
    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


    Also meine Frau wäre not amused, wenn sie so bezeichnet würde. In arabischen Ländern werden Ehefrauen verstoßen, hier jetzt der Versuch per polizeilicher Beschlagnahme... :mua

  • OK, das mit meiner Frau klappt also nicht ;(


    Folgendes Szenario: ich scanne den Radarfallen-Atlas ein und lasse dann das Bild auf dem Notebook darstellen...


    Nein, ernsthaft (...Haft- nein, soweit sind wir noch nicht). Aber ich denke, hier sollten klare Richtlinien geschaffen werden, die zwischen "aktivem Erkennen" (Radarwarngeräte, die die Streu-Wellen aufnehmen) und "passivem Anzeigen" unterscheiden.