Avatare führen zu anwaltlichen Abmahnungen....

  • Hi,
    nun ja, mit der Drohung der Anzeige bei der Anwaltskammer macht sich der Kollege aber ziemlich lächerlich, denn die Wahrnehmung von Mandanteninteressen - ob sie sich nun letztlich als berechtigt erweisen oder nicht - ist natürlich keinesfalls ein Verstoß gegen berufliche Pflichten. Dementsprechend verständnislos fällt dann regelmäßig die Reaktion der Anwaltskammer aus, wenn derartiges angezeigt wird...
    Ansonsten allerdings - wenn die Angaben zur Markenanmeldung stimmen - unabhängig von der Frage der Markenbeeinträchtigung durch einen Nickname ein Vorgehen, das sich schon nicht mehr auf dünnem Eis sondern eher freischwebend bewegte...


    Bye
    Peter

  • Naja, das Standesrecht ist schon ein Fall für sich.


    Einem Gewohnheitsverbrecher aufgrund eines Verfahrensfehlers zu einem Freispruch zu verhelfen ist in Ordnung, aber ohne Krawatte vor Gericht zu erscheinen ist eine Katastrophe...


    Nur meine Meinung
    H.-J.

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  • Nun,


    aus Sicht der Anwaltskammer ist das legitim, aus Sicht der öffentlichen Moral ist es das eher nicht. Na immerhin soll es Anwälte geben, die in solchen Fällen das Mandat niederlegen.


    Ich wollte aber keine diesbezügliche Grundsatzdiskussion lostreten, jedenfalls nicht in diesem Thread.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hi,
    ja, ist ein schwieriges Thema; allerdings offenbart sich da ein seltsames Rechtsverständnis. Entweder das Recht folgt bestimmten Regeln; die müssen dann aber immer gelten und können nicht nach Gusto außer Kraft gesetzt werden oder wir geben das Rechtsstaatsprinzip auf. Zum Prinzip nahezu jedes geltenden Rechts gehört, daß eine Verurteilung nicht nur den Schuldnachweis sondern auch ein ordnungsgemäßes Verfahren voraussetzt. Ob alle Verfahrensvorschriften richtig oder zwingend sind, kann sicher diskutiert werden. Aber gerade bei uns sind die Folgen von Verfahrensfehlern in aller Regel eher gering; allenfalls nötigt das zu neuer Verhandlung. Selbst - als Sanktion gegen rechtswidriges Vorgehen von Ermittlungsorganen in anderen Rechtsordnungen sehr strikt gehandhabte - Beweisverwertungsverbote gibt es bei uns kaum und soweit vorhanden nur mit äußerst begrenztem Wirkungsbereich.
    Außerdem besteht - was kaum bekannt ist - bei uns noch eine Sonderproblematik, die andere Rechtsordnungen kaum kennen. Rechtsanwälte sind hier Organe der Rechtspflege und unterliegen insofern besonderen Pflichten, die der eigentlichen Aufgabe, die Interessen eines Beschuldigten zu vertreten, teilweise entgegenstehen. Es wird z. B. durchaus die Auffassung vertreten, daß der Verteidiger, der um die Schuld seines Mandanten weiß, selbst dann keinen Freispruch beantragen dürfe, wenn im Verfahren kein Tatnachweis geführt werden konnte. Das Bild des jeden windigen Verfahrenstrick ausnutzenden Winkeladvokaten mag zwar in den Köpfen und den Medien herumgeistern, hat mit der Realität allerdings so gut wie nichts zu tun.
    Nur mal so als kurze Erläuterung...


    Bye
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterG
    Rechtsanwälte sind hier Organe der Rechtspflege und unterliegen insofern besonderen Pflichten...


    Hi,


    wenn Du diesen Satz jetzt einrahmst, und ihn den Serienabmahnern übers Bett hängst, sind wir wieder beieinander. ;)


    Gruß
    H.-J.

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  • Hi,
    was soll das nützen; Serienabmahner ist ja im Zweifel der Auftraggeber, nicht der beauftragte Anwalt. Leider muß ich aber einräumen, daß es anscheinend Kollegen gibt, die auch aus eigenem Antrieb heraus handeln. Das halte ich - wie nahezu alle Kollegen - für verwerflich; in derartigen Fällen bin ich zum Einrahmen und Aufhängen gerne bereit ;)
    Generell bin ich im übrigen auch der Meinung, daß eine Änderung der Rechtsprechung, die dem Mißbrauch des ursprünglich sinnvollen Instruments der Abmahnung einen Riegel vorschiebt, überaus wünschenswert wäre (bzw. der Gesetzgeber endlich mal eine gesetzliche Regelung schaffen sollte).


    Bye
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterG
    Hi,
    was soll das nützen; Serienabmahner ist ja im Zweifel der Auftraggeber, nicht der beauftragte Anwalt. Leider muß ich aber einräumen, daß es anscheinend Kollegen gibt, die auch aus eigenem Antrieb heraus handeln.
    Bye
    Peter


    ...bei den Stressfaktoren, die ein örtlicher "Verbraucherschutzverein" durch Abmahnungen (falsche bzw. nicht rechtskonforme Zeitungsanzeigen) in der hiesigen Region erzeugt hat, war´s wie folgt:


    Vorsitzende des Verbraucherschutzvereins war die Schwiegermutter des Anwalts.
    Operativ tätig war die Gattin des Anwalts.


    Netter Nebenverdienst.


    p.s.: Mir ist klar, dass es in allen Berufszweigen schwarze Schafe gibt; aber nicht zwangsläufig mit rechtlicher Rückendeckung.
    Insofern ist wohl wirklich das Gesetz das Problem.


    Wenn mein Laden mal nicht mehr läuft und meine Kinder hungern, würde ich auch Abmahner werden (oder Makler ;) )

  • Forenbetreiber wehrt sich mit Erfolg gegen Abmahnung (Update)
    Im Juni erhielt der Betreiber eines Forums für Kraftsport eine anwaltliche Abmahnung wegen Rechtsverletzung einer geschützten Marke durch den Nickname eines Forenmitglieds.
    Die Marke war jedoch nur für die Kategorie 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Der Forenbetreiber wehrte sich mittels negativer Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg.
    Es erging ein Versäumnisurteil gegen den Markeninhaber mit Erstattungsanspruch sämtlicher angefallener Kosten zu Gunsten des Forenbetreibers. Der Markeninhaber signalisierte, dass er gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen werde.
    Quellen:


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