ext. Navi´s sollen verboten werden!

  • Hallo Michi


    bist Du schon mal auf den ÖPVN angewiesen gewesen???
    Na gut, in HH siehts eventuell anders aus, aber wenn Du auf dem platten Land wohnst, siehts eventuell schon anders aus.
    Arbeitsstelle 30 km entfernt, Arbeitsbeginn 6.30 Uhr --- der erste Bus oder die erste Bahn fährt erst um 6.00 Uhr -- was machste dann??
    Jeden Tag zu spät kommen??? also ich als Arbeitgeber würde da nicht mitspielen :evil:


    Vielfahrer

  • @Vielfahrer1: ok, so wie Du es jetzt schreibst, kommen wir der Sache schon näher, was Du meinst :)


    Denn ich denke, ein nicht vorhandener Führerschein hat erst einmal nichts mit vermittelbar zu tun - was Du als Arbeitgeber anstellst, um pünktlich zu erscheinen, geht weder das Arbeitsamt noch den Arbeitgeber was an.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von Vielfahrer1
    Der Führerschein ist heute das A und O.
    Ohne diesen Lappen bist Du in der heutigen Zeit fast nicht vermittelbar.
    Ich bin dafür, dass eine Kontrolle auch des begleitenden "Erwachsenen" dürchgeführt wird, und wenn ich mich so richtig erinnere, soll ja die 'Begleitperson' ein Erziehungsberechtigter sein.


    Hallo Vielfahrer,


    natürlich sehe ich was Du meinst und stimme Dir irgendwie zu, wohnen wir hier doch auch auf dem Land ;) Allerdings muss m. E. nach niemand zwischen 17 und 18 Jahren zwingend einen Führerschein haben. Auslagen für den öffentlichen Nahverkehr (und ja ich weiß, wie grottig der in Deutschland generell ist) werden in der Ausbildung vom Ausbilder getragen und ich bin der Meinung, dass man den Luxus eines Autos in der Ausbildung nicht zwingend brauch. Ich habe ja halt aufgrund des Alters nur an die Ausbildung gedacht. Später im Berufsleben mag das schon sein. Auch ansonsten hast Du nicht unrecht :)


    Schön, dass wir hier so eine sachliche und politisch korrekte Unterhaltung zu diesem Thema führen können :]


    Gruß


    Neo

  • Bei der Regelung den Füherschein bereits mit 17 Jahren erwerben zu dürfen geht man u.a. von folgender Überlegung aus:


    Die derzeitige Führerscheinausbildung vermittelt maximale die halbwegs brauchbare Führung eines Kraftfahrzeugs, vieleicht noch mit ein paar theoretischen Grundkenntnissen über verbrauchreduziertes Fahren.


    Hat der 18jährige den Führerschein, wird er damit allein gelassen. In Verbindung mit einem nicht untermotorisierten Fahrzeug eine recht gefährliche Angelegenheit.


    Erwirbt er bereits mit 17 Jahren den Führerschein, so darf er nur in Begleitung eines Führerscheininhabers, der ein bestimmtes Mindestalter aufweisen muss, ein Fahrzeug führen. Wenn ich nicht irre, dann muss diese Person mindestend 30 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre einen Führerschein haben. Hierdurch soll ein gewisses Verantwortungsgefühl vermittelt werden. Er bewegt dieses Fahrzeug nur solange dies von der Begleitperson gestattet wird. Er hat so die Möglichkeit von der Begleitperson Erfahrungswerte zu übernehmen. Wenn er dann tatsächlich allein fahren darf, wenn er 18 ist, dürfte sich das positiv auswirken.


    M.E. keine schlechte Option. Der FAhranfänger wird ja nicht eingeschränkt, er kann auch bis 18 warten. Und wenn hierdurch auch nur ein Toter weniger gezählt wird, hat sich die Sache schon bewährt. Schlimmer kann es eigentlich nicht werden.


    Dumm nur, dass es Bundesländer gibt, in denen dies so geregelt ist und andere, in denen dies nicht gemacht wird.


    Und was die Kontrolldichte angeht, die hat nun wirklich keine Auswirkung. Allenfalls wenn sie tatsächlich mal angehoben werden würde. In diesem Jahrtausend hätte ich auch jederzeit ohne Führerschein fahren können; und nach dem ALter hat auch niemand gefragt.


    Gruß


    tcb

  • Hy tcb


    Im Prinzip gebe ich Dir mal erstmal Recht.
    Aber schau mal bei www.radarfalle.de nach.
    Da kannst des öfteren lesen:
    << Hilfe, ich bin in der Probezeit, und nun hat man mich mit 100 in einer 50er- Zone geblitz, bitte helft mir !!!! >>>
    Und deshalb bin ich der Meinung, ein Heranführen der Jugendlichen an das Autofahren ist dringend nötig.
    Und deshalb befürworte ich ich den Führerschein mit 17 unter Kontrolle.
    Denn wir haben alle mal klein angefangen. :)
    Aber heute die Kids mit 18 gleich mit einem hubraumstarken Auto auf die Menschheit loszulassen,find ich nicht in Ordnung. Warum gibts die PS-Beschränkung nur für Moppeds?
    Aber eigentlich sind wir ja hier so langsam vom anfänglichen Thema abgewichen X(.
    Ich befürworte die mobilen Navigationssysteme, da sie universell einsetzbar sind und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, vorausgesetzt, der Fahrer verläßt sich nicht blind darauf und hat nur Augen für den schönen bunten Bildschirm.
    Ich nutze meinen Classic privat und auch im Firmenwagen, da ich im Außendienst tätig bin und viel unterwegs bin.




    Vielfahrer

  • Zitat

    Original von tcb
    Dumm nur, dass es Bundesländer gibt, in denen dies so geregelt ist und andere, in denen dies nicht gemacht wird.


    Hallo tcb,


    dank Dir für Deinen sehr guten Beitrag.


    Den Satz, den ich da nochmal zitiere, ist ein ganz wichtiger und zugleich größtes Problem in der Republik. Sei es Führerschein oder Schulwesen, jeder kocht sein eigenes Süppchen und das kann nicht gut sein.


    Gruß


    Neo

  • Zu diesem Thema gibt es ein interessantes Urteil vom 1.12.2004.
    Das betrifft auch den Blick auf ein Navigations-System, egal ob fest eingebaut oder mobil:


  • Rein zufälligerweise habe ich von diesem Urteil heute Mittag in der neuen Fernsehzeitung (TV Hören & Sehen) gelesen! :)

  • Eins kann man ja auch erwarten:
    Wenn es eine Studie kontra Navi geben wird, die für die geplante Gesetzgebung herhalten muss, dann wird es auch eine Studie geben, die das Gegenteil beweist - nämlich die brutale Verkehrsgefährdung durch fahren ohne Navi. Oder durch fahren mit Navi u. ausschließlicher Sprachführung (bei Lisa beispielsweise hätte das ständiges Verfahren als Folge, da die Sprachführung teilweise unsinnig ist und oft genug nicht mit der eher verbindlichen Anzeige einher geht).