Darf ich mein Medion 4.2 Navigator als Sicherungskopie verkaufen ??

  • Hallo, habe mir letztes Jahr im November bei Aldi den MD95000 zugelegt.


    Da ich immer die Angewohnheit habe Platz zu sparen habe ich die 4 CDs des Medion 4.2 auf eine DVD gebrannt. Die 4 CDs sind natürlich in den Müll gelandet. :-D) :-D)


    So mache ich es eigentlich immer da ich fast nie was verkaufe sondern ewig behalte.Und wenn ich eins hasse sind es tausende CDs die irgendwo rumliegen.


    Jetzt allerdings möchte ich mir ein PNA zulegen und den 95000er habe ich schon verkauft ohne Software....


    Der Käufer meinte er nutze TT5 und den blöden Medion 4.2 solle ich ruhig behalten.


    Darf ich nun meine 256er MMC Karte mit der Sicherungs DVD bei Ebay anbieten ?? Habe leider erst jetzt erfahren das die Software teilweise bis zu 90 Euro bringt :evil: :evil:


    Ich meine ich habe ja noch die Rechnugskopie als Eigentumsnachweiß hier rumliegen.Die originalen CDs exestieren ja nicht mehr....


    Würde ich mich starfbar machen ???

    Einmal editiert, zuletzt von NavMen1969 ()

  • Hallo Navmann,


    willkommen im Forum :P


    Wenn Du keine Kopie der DVD oder der MMC zurückbehälst, machst Du Dich meiner Meinung nach nicht strafbar.


    Die Softwarelizenz bezieht sich auf die Verfügbarbeit, nicht auf einen bestimmten physikalischen Datenträger.

  • Juristisch eindeutig wird Dir das hier wohl niemand beantworten können.
    Ich bin mir da überhaupt nicht sicher.


    Das Problem ist: Du willst ein Original verkaufen - hast aber gar keine OriginalCDs mehr. Ich halte es für möglich, dass Du Dich nicht strafbar machst. Ob aber der Käufer das Programm dann wirklich nutzen darf, ist eine völig andere Frage.


    Dann ist weiter zu bedenken, dass der Käufer Deine Geschichte ja auch noch glauben muss. Ich kann Dir nur eines sicher sagen:
    Wenn mir jemand bei EBay erzählen würde, dass er seine Originale grundsätzlich in den Müll schmeisst, dann würde ich von dem sicherlich keine Kopien kaufen. Dafür sind dort einfach zu viele uneherliche Verkäufer unterwegs...


    Ulli

  • Jetzt mal ein anderer Aspekt, du hast die Software als Bundle aus PDA und SW gekauft. Folgerichtig dürftest du dann die SW auch nur als Bundle weiterverkaufen.


    Auf jeden Fall würde ich dir ganz schön einheizen, wenn du mir eine selbstgebrannte DVD als Datenträger unterjubeln wolltest (und der potentielle Käufer wird es nicht anders machen)


    Aber jeder wie er mag ... :D :gap : drink

  • Zitat

    Original von ManEater
    Jetzt mal ein anderer Aspekt, du hast die Software als Bundle aus PDA und SW gekauft. Folgerichtig dürftest du dann die SW auch nur als Bundle weiterverkaufen.
    ...


    Oh Leute, leider sind wir keine Juristen und wenn welche da sind, dann dürfen die hier nichts dazu sagen. (Tolles Deutschland!)


    Mein Senf zu obigem Zitat: Ich meine in D darf man entbundeln und die Teile einzeln verkaufen, auch wenn in den EULAs was anderes steht.


    Aber ich bin kein Jurist!

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Zitat

    Original von Ulli_T.
    Juristisch eindeutig wird Dir das hier wohl niemand beantworten können.
    Ich bin mir da überhaupt nicht sicher.


    Das Problem ist: Du willst ein Original verkaufen - hast aber gar keine OriginalCDs mehr. ...


    Noch was anderes zum Nachdenken:
    Mein Original Desti-PN kam auf gebrannten CD's mit wirklich guten Druck oben drauf. Jetzt bekommt man gepresste CD's.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • Zitat

    Original von ManEater
    Auf jeden Fall würde ich dir ganz schön einheizen, wenn du mir eine selbstgebrannte DVD als Datenträger unterjubeln wolltest (und der potentielle Käufer wird es nicht anders machen)


    Aber jeder wie er mag ... :D :gap : drink


    Es sei man schreibt es eindeutig in die Auktion mit rein :D :D

  • Zitat

    Original von ManEater
    Jetzt mal ein anderer Aspekt, du hast die Software als Bundle aus PDA und SW gekauft. Folgerichtig dürftest du dann die SW auch nur als Bundle weiterverkaufen.


    Das ist einfach nur ein falscher Aspekt!
    Es ist durchaus erlaubt, dass ein Hersteller einen Händler dazu verpflichtet z.B. ein bestimmtes Programm nur mit einer Hardware zu verkaufen. Der Händler müsste sich daran auch halten.


    Wenn ein Endkunde dieses Bundle aber ganz normal kauft, dann darf es dieses anschliessend auch in Teilen verkaufen.


    Ulli