Hallo zusammen,
habe aufgrund der geführten Diskussion mal eine Anfrage an die Duisburger Polizei gestartet und füge deren Antwort bei.
Wie so oft im Leben gibt es auch hier keine eindeutige Aussage, sondern ist im Einzelfall zu prüfen und zu beurteilen.
Im habe in meinem A 6 den TTG jedenfalls in der linken Ecke am Armaturenbrett befestigt und denke, dass dies keine Sichtfeldbeeinträchtigung darstellt.
Guten Tag,
hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich mitteilen, dass es bei der Handhabung eines Navi-Systems während der Autofahrt - im Gegensatz zum Handy-Einsatz - keine rechtlichen Beschränkungen gibt.
Dennoch kann diese Technik - analog wie beim Autoradio etc. - einen Fahr-
zeugführer ablenken, so dass es zum Verkehrsunfall kommen kann. In diesem Falle läge kein Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor; gleichwohl könnten sich zivil- bzw. haftungsrechtliche Probleme bei der Schadensregulierung ergeben (nämlich dann, wenn man den Unfall nicht verursacht hat, aber zumindest durch die Bedienung eines Autoradios, Navi-Systems zum Unfallzeitpunkt abgelenkt war.)
Die Anbringung eines Navi-Systems an der Windschutzscheibe kann (!) ebenfalls problematisch sein, da - je nach Art der Anbringung - durchaus Sichtfeldeinschränkungen entstehen könnten. Die Sicht durch eine Windschutzscheibe sollte nicht durch irgendwelche Gegenstände beeinträchtigt werden; dies wäre nach Einzelfallprüfung vor Ort eine
Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag