TTG Montage und rechtl. Aspekte

  • Hallo Leute,


    ein Kollege hat mir erzählt, dass der Gesetzgeber das Anbringen von Geräten an der Frontscheibe nicht zulässt. Wenn die Montage auf der Fahrerseite erfolgt, würde das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verlieren. Sollte man dann in einen Unfall verwickelt werden, würde die Versicherung nicht zahlen müssen.


    Stimmt das ?


    Reicht es demnach, den Saugnapf genau rechts von einer gedachten Mittelline auf der Frontscheibe anzubringen ?


    A.M.

  • davon habe ich noch nie was gehört. Evtl. gibts ja hier einen Versicherungsexperten der was dazu sagen kann, denn wenn da was dran ist, dürfte das für alle hier interessant sein.

  • Hallo am300,


    das ist mir bis heute auch gänzlich unbekannt. Wenn dem tatsächlich so wäre, müsste man ja jedes 3. Auto aus dem Verkehr nehmen, da seit geraumer Zeit sehr viele Verkehrsteilnehmer mit Navigationsgeräten jedweder Forum im Auto unterwegs sind und der Saugnapf schon nichts mehr besonderes ist. Man hat sich an den Anblick gewöhnt.


    Interessant wäre es zu erfahren, wo Du diese Info her hast!


    Das erinnert mich an eine Begebenheit, welche ca. 2 Wochen alt ist:


    Ich bin durch eine benachbare Stadt an einem Streifenwagen der Polizei (ganz langsam und möglichst unauffällig :D ) vorbeigeheizt ;D , als mir plötzlich auffiel, dass die Polizisten dort in ihrem Dienstwagen vorne in der Mitte an der Frontscheibe, mit der Saugnapfhalterung befestigt, einen GO sitzen hatten. Da bin ich ja fast aus allen Wolken gefallen und fand das gar nicht mal so uncool ;)
    Diese Cops waren mir gleich sympathisch :]


    Insofern ist nur schwer vorzustellen, dass die Polizei den GO spazieren fahren darf, während wir ihn ggfls. im Innenraum anbringen müssen, wo man evtl. sogar den Blick weg von der Straßen nehmen muss. Ich habe den GO ganz links an der Scheibe und habe ihn somit direkt im Blickfeld, ohne dass er meine Sicht behindert.


    Gruß


    Neo

  • Hi,


    da könnte aber unter strengster Auslegung irgendwelcher Zulassungsvorschriften was dran sein.


    Wenn man z.B. einen Steinschlag an der Frontscheibe hat, kann man das ja z.B. auch reparieren lassen. Bei diesen Reparaturen bleiben manchmal noch sichtbare Spuren (sehen aus wie Sternchen) zurück. Wenn sich diese Spuren auf der Fahrerseite im Blickfeld befinden, dann gibts in aller Regel Mecker vom TÜV.


    Das hat jetzt zwar originär nichts mit der Saugnapfhalterung zu tun, aber vielleicht beruht es auf der gleichen Grundlage, dass grundsätzlich nichts den Sichtbereich des Fahrers auf seiner Seite negativ beeinflussen darf.


    Aber vielleicht gibt es ja noch jemanden, der sich richtig damit auskennt.


    Dagegen spricht allerdings, dass so etwas doch eigentlich bei den Anbringungshinweisen in der Anleitung beschrieben sein sollte.


    Viele Grüße, Api.

  • Ich weiß das es schon oft vorgekommen ist, das die Polizei bei LKW Kontrollen auf freie Sicht zu allen Seiten bestanden hat und den Fahrer aufforderte sämtliche Wimpel oder Aufbauten von den Scheiben zu entfernen.
    Ob es da allerdings eine gemeinsame gesetzliche Grundlage gibt bin ich nicht auf dem aktuellen Stand, kann es mir aber durchaus vorstellen da die Polizei, was die LKW Kontrolle betrifft, von einem Verbot spricht.

    Einmal editiert, zuletzt von kiter ()

  • Ich bin vor einigen Tagen von der Polizei angehalten worden (die fuhren erst ne weile hinter mir her). Es war kurz nach Mitternacht. Dann plötzlich überholten sie mich und ich sollte rechts ran fahren. Einer der Polizisten schaute zu mir ins Auto und er fragte, was ist denn das auf ihrem Armaturenbrett bzw. klebt da an der Scheibe? Als ich Ihm alles erklärte und ich fragte ob er es mal genauer ansehen wollte ist er auf den Beifahrersitz gesessen und hat meinen Erklärungen der Funktionen gelauscht. Als er nach dem Preis fragte stieg er wieder aus und kratzte sich am Kopf :D.


    Naja, er wünschte mir noch einen schönen Abend und ich durfte weiterfahren.
    Der Kollege hatte inwischen schon meine Autonummer und den ganzen Kram überprüft.


    Also verboten kann das nicht sein.

  • Hi Garmin2,


    Dein Nick irritiert etwas und weil im Beitrag nichts von GO stand musste ich gerade nochmal gucken, was Du den für ein Navi hast :D


    Das ist in der Tat eine schöne Geschichte. Vielleicht gibt die Polizei ja jetzt einen Großauftrag an TomTom?! Das würde auch die Begegnung mit den Cops erklären, die ich in Minden, Westalen hatte.


    So konntest Du ja mal die Polizei belehren ;D


    Bitte mehr solcher Erfahrungen!


    Gruß


    Neo

  • @Garmin2


    Wahrscheinlich haben sie den TTG für einen Radarwarner gehalten und dich deswegen angehalten.


    Hast du ihnen auch die Blitzer-Ovis vorgeführt, falls du sie hast?


    Viele Grüße, Api.

  • Meint ihr denn nicht, daß so ein Aspekt VOR einer Produkteinführung von einem Hersteller geprüft wird ? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß man ein Produkt auf dem Markt bringt, was man gar nicht anbringen darf. Das wäre für jeden Artikel der sofortige Tod auf dem Markt.


    Saugnapfhalterungen für Frontscheiben gibt es ja auch nicht erst seid gestern für z.B. Handy´s pda´s, Notizblöcke oder sonstiges Gedöns (Kuscheltiere etc... :D).


    Wenn die jeden Wagen anhalten, der was and der Scheibe kleben hat, dann hätte die Herren in Grün nix anderes mehr zu tun...


    Navihenk

  • Zitat

    Original von am300
    ein Kollege hat mir erzählt, dass der Gesetzgeber das Anbringen von Geräten an der Frontscheibe nicht zulässt.


    Ist wahrscheinlich keine zuverlässige Quelle gewesen :D


    Soll ja vorkommen und Gerüchte entstehen eigentlich nicht anders ;D


    Sehe das im übrigen wie Navihenk.


    Gruß


    Neo

  • Soweit ich weiss, prüfen die Herren von Trachtenverein auch schon mal, ob andere Funktionen - beispielsweise der Airbag - dadurch behindert werden


    sollte man sich übrigens sehr genau ansehen, wo man den GO (besser: jedes mobie Navi) installiert, denn die Beifahrerairbags sind recht gross - und ein mit hoher Geschwindigkeit durch die gegend fliegender GO ist ja nicht unbedingt der Gesundheit förderlich, wenns mal kracht
    - ausserdem möchte ich nicht im Fall des Falles zwischen Airbag und mir mein Navisystem vorfinden ;D

  • Zitat

    Original von Klaubi
    - ausserdem möchte ich nicht im Fall des Falles zwischen Airbag und mir mein Navisystem vorfinden ;D


    Hi Klaubi,


    musste gerade bei diesem Satz herzhaft lachen :D Dank Dir :]


    In diesem Fall hätte man wenigstens ungehinderte Sicht auf das Navi :gap

  • Das mit den Airbags ist allerdings ein Argument, denn es gibt nun ja immer mehr Fahrzeuge, die sowohl in A-, als auch in B-Säulen Sidebags haben, die den Go schon mal zum "Dum-Dum-Geschoß"[Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/smileys2/grenade.gif] :gap machen könnten.


    Da mein Audi aber die Sidebags in den Sitzen hat, brauche ich mir keine Sorgen machen, aber der Einwand ist - wie gesagt - berechtigt.


    Also: Alle gucken, wo die Air-/Sidebags sitzen und den Go evtl. "umziehen" lassen...


    Navihenk

    Einmal editiert, zuletzt von Navihenk ()

  • Denn wie heißt es so schön:


    SAFETY FIRST!


    Insofern unterstütze ich Navihenks Vorschlag:


    1. Nachgucken, wo die Airbags im Auto sind


    2. dann entscheiden, wo der GO am sichersten sitzt.

  • Ich habe meinen Go jetzt im Kofferraum montiert.
    Da kommt ihm sicher kein Airbag in die Quere, bloß
    ist das Ablesen und die Eingabe bissl schwierig :gap



    WaSa





    PS. Habt schon recht. Deshalb sitzt mein Go jetzt links neben dem Tachohügel, ohne jegliche Airbag-Gefahr.