Hallo Leute,
ein Kollege hat mir erzählt, dass der Gesetzgeber das Anbringen von Geräten an der Frontscheibe nicht zulässt. Wenn die Montage auf der Fahrerseite erfolgt, würde das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verlieren. Sollte man dann in einen Unfall verwickelt werden, würde die Versicherung nicht zahlen müssen.
Stimmt das ?
Reicht es demnach, den Saugnapf genau rechts von einer gedachten Mittelline auf der Frontscheibe anzubringen ?
A.M.