Karte kaufen und verkaufen ( Italien )

  • Hallo Forum,


    würde mir gerne für den kommenden Urlaub die Italienkarte für meinen Go500 kaufen.
    Nach dem Urlaub wieder verkaufen.
    Wie ist das mit der Aktivierung ? - wenn ich die Soft für meinen Go registriert habe, ist die dann noch verkäuflich ?
    Bzw. wenn ich eine schon registrierte kaufe - kann ich die dann auf meinem Gerät aktivieren ?
    Das gleiche währe es mit einem "West Europe" CD Paket bei Ebay.
    Dort steht, dass eine CD schon registriert ist.
    Ist diese CD dann wertlos für den Käufer - oder schaltet das die Kundenhotline frei ?
    Wie läuft das mit der Produktaktivierung - hab meinen Go erst seit gestern.
    In zwei Wochen möchte ich aber schon geschmeidig durch Italien navigieren.
    Die Major Roads reichen da nur für die Hinfahrt.


    Danke... Boris

  • TomTom hat mit seiner Registrierungstechnik genau solchen Fällen vorgebeugt. Laut Lizenzbestimmung ist (so las ich hier im Forum) der Verkauf der Software sowieso verboten. Das Weiterverkaufen einer Italienkarte ist also problematisch. Kauf Dir für das Geld lieber ganz Europa.


    Gruß
    Der blaue Claus

  • .... wenn man sein Eigentum nicht mehr verkaufen kann....
    wo kommen wir da hin ?
    Dan muss ich mir doch überlegen, ob die Major Roads of Europe reichen müssen.
    140,- Euro für 10 Tage Italiennavigation stehen für mich dann in keinem Verhältniss.
    Danke erst mal für die schnelle Antwort.

  • Zitat

    Original von augschburger
    Das gleiche währe es mit einem "West Europe" CD Paket bei Ebay.
    Dort steht, dass eine CD schon registriert ist.
    Ist diese CD dann wertlos für den Käufer - oder schaltet das die Kundenhotline frei ?


    Die Produktaktivierung gilt für das Produkt, in dem Fall also für die "Karten von West Europa", nicht nur für eine CD.


    Software oder Karten "gebraucht" weiterzuverkaufen ist verboten und wird auch nicht funktionieren. Das ist rausgeschmissenes Geld. Warum glaubst Du steht da bei eBay überall "Privatverkauf, keine Garantie"? Und das bei "PowerSeller", was heißt, daß der im Monat 25000 Euro Umsatz machen muß. Privat?

  • Zitat

    Original von BlauerClaus9
    TomTom hat mit seiner Registrierungstechnik genau solchen Fällen vorgebeugt. Laut Lizenzbestimmung ist (so las ich hier im Forum) der Verkauf der Software sowieso verboten. Das Weiterverkaufen einer Italienkarte ist also problematisch. Kauf Dir für das Geld lieber ganz Europa.


    Gruß
    Der blaue Claus


    das ist ja eigentlich die sauerei.
    denn software darf man immer weiterverkaufen,wenn man sie auf seinem gerät(PC) löscht.


    nur tomtom macht da eine ausnahme,ob das bei einer EU klage hält?

  • Zitat

    Original von ferry ultra
    das ist ja eigentlich die sauerei.
    denn software darf man immer weiterverkaufen,wenn man sie auf seinem gerät(PC) löscht.


    nur tomtom macht da eine ausnahme,ob das bei einer EU klage hält?


    Woher nimmst Du denn die Weisheit?


    Verkaufen kann man nur was einem gehört und die Sofware/Karte gehört Dir nicht, Du darfst sie lediglich benutzen. Würde sie Dir gehören, dürftest Du legal soviele Kopien herstellen wie Du willst und die auch verkaufen.


    Hast Du eigentlich jemals einen Lizenzvertrag der Software, die Du so täglich benutzt tatsächlich gelesen? Es kann natürlich schon sein, daß Dir der Hersteller das Recht zur Veräußerung ausdrücklich erteilt, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel.


    Ruf einfach mal einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens an und frage ihn nach einer Rechtsauskunft zu diesem Thema. Dazu brauchst Du noch niemanden zu verklagen und ich glaube eine "Auskunft" ist auch günstiger als eine "Beratung". Eventuell Deine Rechtsschutzversicherung um Hilfe bitten.


    Ich weiß aber schon was da raus kommt und es wird Dir nicht gefallen.


    Jetzt mal angenommen, ich hätte eine schöne Wohnung in der Du wohnen möchtest und ich denke mir, die ganze Mieterei ist mir zu verwaltungsintensiv. Jetzt biete ich Dir an, Du kannst darin wohnen solange Du willst, für den Pauschalbetrag von 10.000 Euro. Wenn Du dann nach 3 Jahren woanders wohnen willst, kannst Du auch nicht hergehen und die Wohnung "verkaufen", damit Du die 10.000 Euro wieder rein bekommst. Es ist dann immer noch meine Wohnung. Ich bin nicht sicher, ob das Mietrecht sowas zuläßt, aber als Beispiel sollte es reichen.

  • nun... gerade in den FAQs von TomTom gefunden:
    http://62.250.17.58/cgi-bin/de.cfg/php/enduser/popup_adp.php?p_faqid=308&p_created=1102759800


    Zitat: "TomTom Navigator benötigt eine Online Softwareaktivierung. Alle Ausgaben des TomTom Navigator werden zusammen mit einem einmaligen Produktcode geliefert. Dieser Produktcode kann dazu genutz werden, um die Software auf einem Gerät zu aktivieren. Hier klicken, um die vollständige Version der TomTom-Lizenzvereinbarung zu downloaden.


    Second-Hand TomTom Navigator Produkte könnten aus diesem Grund bereits ein- bzw. mehrmals von einem Vorbesitzer aktiviert worden sein, wodurch der Produktcode unbrauchbar gemacht wurde. Aus diesem Grund raten wir unseren Kunden davon ab, TomTom Navigator second hand zu erwerben. Sollten Sie bereits ein TomTom Navigator Produkt second hand erworben haben, empfehlen wir Ihnen, dieses an den Verkäufer zurückzugeben."

  • ... da es mich inzwischen annvervt, nach Kartensoftware zu suchen...
    Europe ist in der Neuen noch nicht - in der alten Version nicht mehr zu kriegen....
    möchte ich meinen 500er nun verkaufen und den 700 kaufen.
    Habe zwar diesbezüglich eine Anfrage an den TomTom Support geschickt, rechne aber nicht mit einer schnellen Antwort.


    Darum meine Frage an das Forum:
    Wenn ich meinen - aktivierten - 500er verkaufen möchte - zusammen mit der mitgelieferten D-A-CH Karte - könnte das auch Probleme geben ? - ähnlich wie beim Verkauf von Kartenmaterial ?

    3 Mal editiert, zuletzt von augschburger ()

  • Zitat

    Darum meine Frage an das Forum:
    Wenn ich meinen - aktivierten - 500er verkaufen möchte - zusammen mit der mitgelieferten D-A-CH Karte - könnte das auch Probleme geben ? - ähnlich wie beim Verkauf von Kartenmaterial ?


    In den Lizenzbedingungen habe ich nichts gefunden, was dagegen spricht das Gerät zu verkaufen. Es steht zwar daß die "Lizenz nicht übertragbar" ist, aber ich würde das mal so interpretieren, daß die Lizenz gar nicht übertragen wird, da sie ja an das Gerät gebunden ist und dort auch verbleibt.


    Technisch ist das jedenfalls kein Problem.

  • Zitat

    Original von smallfreak


    Woher nimmst Du denn die Weisheit?


    Verkaufen kann man nur was einem gehört und die Sofware/Karte gehört Dir nicht, Du darfst sie lediglich benutzen. Würde sie Dir gehören, dürftest Du legal soviele Kopien herstellen wie Du willst und die auch verkaufen.


    du irrst!
    ich darf keine kopien machen und verkaufen,nur zum eigengebrauch.
    aber ich darf sehr wohl software weiterverkaufen,wenn ich sie vorher von meinem gerät lösche.
    denn sonst würden ja sämtl. Händler(online,etc.) illegal handeln und wären sicher schon abgestraft worden.


    aber das ist nicht der fall,also darf ic sie weiterverkaufen.
    Bei MS muss man sich halt neu registrieren,muss man auch wenn man selbst die Hardware wechselt,ist aber kein Problem seitens MS,denn man hat ja immer noch die orig. Software.


    weiters sehe ich das problem nach der gewährleistungsfrist,denn niemand wird sein gerät repariren lassen wenn er vielleicht gebraucht einen Go billig bekommt.,
    dann kannst du dich genauso brausen gehen,denn du kannst "deine" software nicht mehr aktivieren,obwohl beides dir gehört.


    und aufrüsten auf einen 500er z.b. geht nicht.


    ich denke Tomtom hätte schlechte karten wenn die verbraucherschützer hier einmal genauer untersuchen würden.

    Einmal editiert, zuletzt von ferry ultra ()

  • Zitat


    du irrst!
    ich darf keine kopien machen und verkaufen,nur zum eigengebrauch.
    aber ich darf sehr wohl software weiterverkaufen,wenn ich sie vorher von meinem gerät lösche.
    denn sonst würden ja sämtl. Händler(online,etc.) illegal handeln und wären sicher schon abgestraft worden.


    aber das ist nicht der fall,also darf ic sie weiterverkaufen.


    Ich muß zugeben, mir entzieht sich hier der genaue Inhalt Deiner Darlegung. In einem Satz stimmst Du zu, daß man das nicht verkaufen darf, im nächsten behauptest Du das Gegenteil und letztendlich soll die Art der Geschäftsanbahnung (online) dafür ausschlaggebend sein?


    Wenn ich einen Online-Shop betreibe und dort Ware anbiete, dann geschieht das in der Form wie der Hersteller das Produkt für genau diesen Zweck anliefert. Normalerweise in einer Schachtel verpackt und versiegelt oder in geeigneter Weise auf einem Gerät vorinstalliert, wenn das der Vertrag mit dem Hersteller erlaubt. Genauso wie man das auch im Geschäft bekommt. Wenn ich in einem Online-Shop (oder bei eBay oder per Mail, ..) (Soft)Ware in anderer Form vertreibe, beispielsweise per bezahltem Download oder per "Selbstkopie" dann ist das nur legal, wenn das mit dem Hersteller (Eigentümer, Copyright-Inhaber) so abgesprochen ist. In so einem Fall wird peinlich genau Buch geführt, wer wann was dupliziert hat und entsprechend abgerechnet.


    In der Tat sind viele Software "Privatverkäufe" auf eBay schlicht illegal. Die Tatsache, daß Dich niemand davon in Kenntnis setzt, wenn jemand ein Schreiben von der Rechtsabteilung einer betroffenen Firma erhält ist noch kein Grund anzunehmen, daß das nicht passiert. Auch die Tatsache, daß man in diesen Abteilungen aus Gründen der Effizienz eher "Großkopierer" ins Visier nimmt als "Einzeltäter" ist kein Beweis für die Legalität.


    Wie war das noch? Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist nur ein Richtwert. Schneller zu fahren kann nicht illegal sein, sonst würden ja fast alle Autofahrer illegal handeln und wären sicher schon abgestraft worden...


    Interessante Rechtsauffassung.


    Zitat

    ... weiters sehe ich das problem nach der gewährleistungsfrist,denn niemand wird sein gerät repariren lassen wenn er vielleicht gebraucht einen Go billig bekommt., dann kannst du dich genauso brausen gehen,denn du kannst "deine" software nicht mehr aktivieren,obwohl beides dir gehört.


    Nimm einfach mal ein Lexikon, möglichst ein juristisches und schlag die Begriffe "Eigentümer", "Besitzer" und "Inhaber" nach bzw. den Unterschied zwischen "Eigentum" und "Besitz". Die Software gehört Dir nicht. Da kannst Du maulen soviel Du willst.


    Versuchen wir's anders: Du hast ein schönes Auto und um es noch schöner zu machen läßt Du es von mir mit einem schicken Airbrush-Bild bemalen. Das macht eine Menge Arbeit und ist nicht billig, aber wir werden uns handelseinig und Du findest den Preis für die Leistung angemessen. Eine Zeitlang fährst Du also glücklich mit dem schicken Wagen, dann entscheidest Du Dich, daß Du Dir ein neues Auto kaufst, weil das einen stärkeren Motor und einen Partikelfilter hat und das vorhandene sich nicht so aufrüsten läßt. Kommst Du jetzt an und verlangst, ich soll Dir das neue Auto kostenlos nochmal bemalen, schließlich gehört Dir das Bild doch, denn Du hast es ja schließlich bezahlt? Oder müßte ich es dann nochmal malen, wenn Du die alte Karre vorher übermalst? Oder bin ich jetzt der Böse weil ich Dir das Bild nicht in einer Weise zur Verfügung stelle, in der Du es beliebig auf alle Deine künftigen Autos übertragen kannst?


    Wenn Du nicht selber drauf kommst: Nein, ich müßte das natürlich nicht. Dir gehört zwar die Farbe, nicht aber das "Bild". Du dürftest das Bild nicht einmal selber abmalen, denn sogar davor schützt das "Urheberrecht zum Schutz geistigen Eigentums". Ich müßte das Recht nicht anmelden oder Dich darauf aufmerksam machen daß es geschützt ist, weil es mir als "Recht" automatisch zusteht, ob Du davon Kenntnis hast oder nicht.


    Schon mal darüber nachgedacht warum das Copyright heißt? Das bestimmt, wer das Recht hat eine Kopie zu erstellen. Das "Urheberrecht" wie es bei uns heißt, umfaßt aber noch eine ganze Reihe anderer Rechte, etwa das Recht zu bestimmen, wie das "Werk" benützt werden darf.


    Du mußt mir das nicht glauben. Frag einen Spezialisten!

    Einmal editiert, zuletzt von smallfreak ()