Upgrade TT3 auf TT5, anschl. Verkauf von TT3?


  • Stell dir vor:


    Du kaufst immer im selben Autohaus immer das neuste Automodell.
    Also als Dank der Treue zum Autohaus, gibt dir das Autohaus bei einem Neuwagen immer Rabatt, bzw. Du bekommst das Auto billiger.
    Dein altes gehört Dir aber immernoch! Und du kannst es auch noch verkaufen.


    Um auf die Software zu kommen:
    Ich gebe doch keine Software in Zahlung?!? Habe ich was verpasst, kann man das? Ich habe jedenfalls kein Geld für meine alte Software bekommen.



    Bitte beachtet:
    Manchmal passt die Theorie nicht mit der Praxis zusammen.
    Daher wollte ich (oder vielleicht auch andere) nicht wissen, was in den AGBs oder sonst noch so bei tomtom steht.
    >>> Es geht um die Praxis, ob jemand schon real eine Aktivierung versucht hat. <<<

  • und doch bleibt es Betrug! Wieso machste dann erst einen kostenpflichtigen Update. Ziehs doch komplett durch und sauge alles illegal.

  • Lange Rede - kurzer Sinn...
    In der Theorie ist's Betrug, in der Praxis auch. Und ganz real geht's auch nicht. Versuch's doch mal bei www.ttcode.com.


    BG,Ralf.

  • Zitat

    Original von pug304
    und doch bleibt es Betrug! Wieso machste dann erst einen kostenpflichtigen Update. Ziehs doch komplett durch und sauge alles illegal.


    Bitte animiere niemand dazu dies zu tun!

  • Zitat

    Original von r17158

    Lange Rede - kurzer Sinn...
    In der Theorie ist's Betrug, in der Praxis auch. Und ganz real geht's auch nicht. Versuch's doch mal bei www.ttcode.com.


    BG,Ralf.



    Darum geht es hier.......
    ....obs real geht oder nicht. Also nur Praxis.

  • Zitat

    Original von Fischgebruell
    Um auf die Software zu kommen:
    Ich gebe doch keine Software in Zahlung?!? Habe ich was verpasst, kann man das? Ich habe jedenfalls kein Geld für meine alte Software bekommen.


    Doch, hast du schon getan - das sagt der Begriff "Upgrade" schon aus. Die neue SW übernummt die Lizenz der Alten (mit neuem Reg-Code wegen der einfacheren Produktion) und damit gibt es für deine alte SW keine Lizenz mehr. Und wo es keine Lizenz gibt, gibt es auch keine legal zu verkaufende SW. Die Datenträger die du noch hast, sind lediglich das "Verpackungsmaterial" für die nicht mehr vorhandene Lizenz.


    Gruss, Hubert

    ... übrigens, das sind keine Tipfehler, das ist eine urheberrechtlich geschützte Schreibweise

  • Zitat

    Original von Fischgebruell
    Dein altes gehört Dir aber immernoch! Und du kannst es auch noch verkaufen.


    Hallo


    Denkfehler! Ein Auto kannst Du besitzen... es gehört Dir. Software [genauer: TTN3 / TTN5] kannst Du nicht besitzen... sie gehört nicht Dir.


    Das was hier gefragt wird, geht also weder rechtlich noch praktisch!


    MfG

  • Hallo,


    er kann, IMHO rechtlich unangreifbar, den Datenträger veräußern, solange er klar macht, dass es sich nur um die Datenträger handelt und nicht um die Software Lizenz. Vielleicht braucht ja jemand TomTom Untersetzer. Eine Reaktivierung von TomTom 3 bei aktivierter TomTom 5 Upgrade Lizenz ist illegal und hat damit keinen relevanten Praxisbezug. Daher muss man sich auch solche Antworten gefallen lassen, wenn man diese Frage stellt.


    /me zuckt mit den Schultern.


    Warum könnte man so etwas wissen wollen?


    Gruß,
    Markus

  • Hallo,


    jetzt muss ich aber doch nochmal nachhaken. Lizenz hin oder her, ist es jetzt illegal die "lizenzlosen" Datenträger von TTN3 für ein Crossupgrade auf MN5 zu nutzen? Das ist nämlich mir überhaupt nicht mehr klar.


    Gruß


    Anderl

    **** ob Desti SP, TTN5 oder MN4.....angekommen bin ich fast immer ****
    !!!! Karte, Kompaß & Höhenmesser haben mich I M M E R ans Ziel gebracht !!!!


    www.eNavTools.de.vu
    Geodätische Koordinatentransformationen am Pocket PC
    Helmertparameter u. m.

  • Für mich ganz sicher nicht, den letztendlich entscheidet der Crossupdate Geber was er anerkennt oder nicht. Eine widerrechtliche Nutzung im Sinne der TT Lizenzvereinbarung kann ich bei besten Willen nicht erkennen.

  • Der Lizenzgeber für das Crossgrade erwartet garantiert eine offizielle Lizenz, die nach einem Upgrade von TTN3 auf TTN5 nicht mehr existiert. Wie in dem Fall Navigon das prüfen will ist eine andere Sache. Aber hier gilt ganz klar: eine rechtliche Verfolgung trägt ganz klar der Lizenzbrecher


    vg


    Bodo

  • Zitat

    Original von zaar
    Vielleicht braucht ja jemand TomTom Untersetzer.


    Hallo


    Da im gleichen Zusammenhang von einer Aktivierung der Software gesprochen wird, können kaum die CD's als "Bierdeckel" gemeint sein... ;D


    MfG

  • Hallo


    Zitat

    Original von pug304
    Wie in dem Fall Navigon das prüfen will ist eine andere Sache.


    Um ... Aktivierung durchführen? Nur so 'ne Vermutung ...


    Gruß,
    Markus

  • Zitat

    Original von Anderl
    ...ist es jetzt illegal die "lizenzlosen" Datenträger von TTN3 für ein Crossupgrade auf MN5 zu nutzen? Das ist nämlich mir überhaupt nicht mehr klar.


    Hallo


    Hmmm... ganz sicher bin ich mir auch nicht; aber ich würde sagen, die Lizenz ist an den Besitz der Programmversionen 3 & 5 [ggf. sogar der Version 2, wenn damals schon ein Update bestellt wurde] geknüpft. Dann wäre ein Verkauf nicht möglich, ohne die Lizenz zu verlieren. Ich gehe mal davon aus, dass für die Lizenz die erst gekaufte Vollversion [mit]entscheidend ist.


    MfG

  • das Problem mit der Betrachtung von Software ist einfach, dass der durchschnittliche Anwender eine "dingliche" Betrachtungsweise hat und davon ausgeht, dass der Datenträger und das darauf enthaltene Programm erworben wird.
    Diese Sichtweise ist bei Software leider falsch - ge-oder verkauft wird immer nur das Recht diese Programme zu benutzen.
    Darum ist das Vorhandensein der alten Datenträger oder Freigabeschlüssel nach einem Upgrade völlig unerheblich - das bisherige Nutzungsrecht ist auf dei neue Version übertragen worden, so dass jede Weiternutzung oder auch Weitergabe der alten Datenträger als Software illegal ist - also auch die Weitergabe zur Erreichung eines Crossupgrades ist hier nicht rechtens, denn auch hier fordert der Lizenzgeber des Crossupgrades idR die Lizenz des Fremdsystems ein (er will ja den Konkurenten vom Markt haben).


    Gruss, Hubert


    PS: dies ist übrigens nicht aus den Fingern gesaugt - mein Brötchengeber bezahlt mich regelmässig für diese Betrachtungsweise

    ... übrigens, das sind keine Tipfehler, das ist eine urheberrechtlich geschützte Schreibweise

    2 Mal editiert, zuletzt von hubi85120 ()