MN5 wieder veräussern

  • Hallo Gemeinde,


    ich habe MN5 (Update von MNEE 1.5)vor einiger Zeit bestellt, es aber noch nicht bekommen.
    Leider hatte ich damals nicht gelesen, dass es den MapExport nicht mehr gibt!
    Für mich als Roadster-Fahrer ein absoluter MUSS zur Planung von kurvenreichen Strecken!
    Darf ich das ungeöffnete MN5 sofort weiter verkaufen (z.B. bei ebay) oder wie würdet ihr vorgehen?
    Abgebucht ist der Betrag schon (208)


    Danke für eure Tipps!
    Heiko

  • Du hast das vollständige Nutzungsrecht (Lizenz) an der Software erworben. EIner veräußerung steht nichts im Wege. Allerdings darfst Du natürlich keinerlei Kopien der Software behalten. Da du ja das Paket ungeöffnet veräußern willst (also auch unregistriert) ist das kein Problem.


    Falls Du Dich dennoch zu einem Test (Registrierung) entscheidest sollte beim Verkauf eine entsprechende Erklärung für den Käufer (dass Du keinerlei Kopie mehr besitzt) beigelegt werden. Dies erleichtert ihm sicherlich die Neuregistrierung bei Navigon.


    Da Du das Upgrade mit SD Karte erworben hast (208) brauchst Du allerdings gar kein Mapexport. Du hast ja bereits ganz Europa auf der Speicherkarte installiert.


    Schönes WE,


    afree

  • aha, danke für die antworten.
    ich muss es aber als 'update' verkaufen, oder?
    oder kann/darf das auch jemand installieren, der noch kein MNxx besitzt?


    den mapexport brauche ich zum erstellen eigener routen!


    heiko

    Einmal editiert, zuletzt von kalki ()

  • Hallo,


    wenn Du MN|5 als Update bei Navigon bestellt hast, dann kannst Du es auch innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.
    Damit hast Du Dein Widerruftsrecht nach §312d BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ausgeübt.
    Wichtig ist jedoch, die Software darf nicht geöffnet sein.


    Nur wenn Du es zurückgibst, darfst Du Dein MNEE 1.5 weiterbenutzen, wenn Du MN|5 verkaufts, mußt Du MNEE 1.5 bei Dir löschen.


    Ob der Käufer ein updateberechtigtes Navigationsprogramm besitzt, brauchst Du nicht zu beachten, da Du durch die Rückgabe von Deinem MNEE 1.5 die Updatebestimmungen bereits erfüllt hast.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Zitat

    Original von afree
    Falls Du Dich dennoch zu einem Test (Registrierung) entscheidest sollte beim Verkauf eine entsprechende Erklärung für den Käufer (dass Du keinerlei Kopie mehr besitzt) beigelegt werden. Dies erleichtert ihm sicherlich die Neuregistrierung bei Navigon.


    Gibt es bei Navigon eigentlich die Möglichkeit, die Registrierung seiner Software wieder zu löschen, also praktisch in den Auslieferungszustand zurückzusetzen?


    Wäre doch für einen geplanten Verkauf im Vorfeld das beste, oder?
    Hat das schon mal jemand bei Navigon versucht?

  • Verkaufst du noch immer und für wie viel? Ist es das 2 GB upgrad vom 4.2er?

  • Mit dem Upgrade hast Du ein vollwertiges Produkt erworben. Schließlich hast Du ja Deine vorherige Version eingeschickt und damit auch die Lizenz daran verloren.
    Aus diesem Grunde wirst Du auf der Verpackung auch keinerlei Unterschied zwischen Update und Normaler Verison finden - es gibt nämlich keinen.


    Daher darfst Du das Produkt auch ganz normal verkaufen.


    Die Registrierung kannst Du "löschen" lassen. Verfahren wie oben bereits beschrieben. Zusätzlich muss der Käufer eben eine Erklärung abgeben, dass er das Produkt von Dir käuflich (eben dann ohne PDA) erworben hat und eine Bestätigung von Dir beilegen.


    MN|5 ist eigentlich nicht schlecht wenn es auf Deiner Konfiguration läuft.


    Ob Du es nun zurück schickst oder nicht ist Geschmackssache. Allerdings gibt es sicherlich viele die an dem MN|5 mit SDPeicherkarte interessiert wären (ich nicht, habe selbst zwei davon).


    Gruss,


    afree