PN bekommen - in ebay eingestellt...

  • Zitat

    Original von mago
    So werde Ich wahrscheinlich mein Desti PN versteigern und bei TT bleiben.


    Nur das dein X5 lt. TomTom nicht unterstützt wird. ;D

  • Hi,


    wenn Du für den Erlös von Desti nen neuen PDA bekommst...


    Hast Du die Kompatibilitätsliste nicht gesehen? :D


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Es gibt bei EDV Händlern Desti PN neu inkl Versand schon für 139 Vollversion. Da müsste man ja einen an der Waffel haben um sich für ca. 100 eine Update Version zu holen. : drink :gap

    =====
    Gruß
    Heiko
    ====

  • Zitat

    Original von orc999
    Es gibt bei EDV Händlern Desti PN neu inkl Versand schon für 139 Vollversion. Da müsste man ja einen an der Waffel haben um sich für ca. 100 eine Update Version zu holen. : drink :gap


    Häää ? ?(
    Hab ich den Scherz nicht verstanden, oder warum sollte man freiwillig um 40.-- Euronen mehr bezahlen ?

  • Zitat

    Original von Ego72


    Häää ? ?(
    Hab ich den Scherz nicht verstanden, oder warum sollte man freiwillig um 40.-- Euronen mehr bezahlen ?


    Zum Beispiel weil der Kauf der Vollversion die einzige legale Möglichkeit des Erwerbs ist, wenn man keine Vorversion besitzt bzw. CrossUpgrade-Möglichkeit hat? ?( Fragen gibt's ... :D (Oder interessieren hier die legalen Möglichkeiten keinen?)

    Einmal editiert, zuletzt von navigamind ()

  • Ihr habt vielleicht Probleme... :-D)


    Kopfschüttel - ich kapiers net...

  • Zitat

    Original von navigamind


    Zum Beispiel weil der Kauf der Vollversion die einzige legale Möglichkeit des Erwerbs ist, wenn man keine Vorversion besitzt bzw. CrossUpgrade-Möglichkeit hat? ?( Fragen gibt's ... :D (Oder interessieren hier die legalen Möglichkeiten keinen?)


    Bloß dass es dann nicht mehr "freiwillig" ist, sondern es schlicht und einfach keine andere Möglichkeit gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Ulmisch ()

  • Zitat

    Original von Ulmisch


    Bloß dass es dann nicht mehr "freiwillig" ist, sondern es schlicht und einfach keine andere Möglichkeit gibt.


    Eben, es ist nicht "freiwillig". Ich habe nur betont, wann man eine Vollversion kaufen muss, da der Fragesteller sich darüber wohl wirklich nicht im Klaren war.

    Einmal editiert, zuletzt von navigamind ()


  • Ich habe schon einen neuen PDA bestellt. Doppelte Freude.

  • Wenn´s ums Geld geht, sind 10.- ausschlaggebend.


    Ich habe ein Soundsystem aus einem Prämiengeschäft (Zeitschriftenabo) bei ebay verkauft. Mit Versand kostete das auf Sofortkauf 6.- mehr als im Laden und wurde abgenommen...


    ?(


    Irgendwie komisch die Leute.


    Dementsprechend werden alle Auktionen auch die 50-60.- je nach Auktionsende als Gewinn bringen.


    Trotzdem habe ich dabei irgendwie halt ein mieses Gefühl Destinator gegenüber.


    Aber das ist wie die Leute, die schreien, dass ihre Jobs wegrationalisiert werden und dann in Holland tanken gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von dideldum ()

  • Zitat

    Original von navigamind


    Eben, es ist nicht "freiwillig". Ich habe nur betont, wann man eine Vollversion kaufen muss, da der Fragesteller sich darüber wohl wirklich nicht im Klaren war.


    Über das war ich mir sehr wohl im klaren. :wand
    Ich versteh einfach nicht warum ich einen in der Waffel haben soll, wenn ich mir ein Update um 40,-- Euro weniger kaufe - wenn ich es legal kann. ?(

  • Du hast keinen an der Waffel. :D (Habe ich doch auch nicht behauptet.) Weil Du ja laut Deinem Profil eine andere Software besitzt, kannst Du in der Tat das günstigere Update nehmen. Zufrieden? : drink
    Ich denke wir habens jetzt. 8)

  • So um hier mal Klarheit zu verschaffen:


    Das sog. Update wird bei gewisser Voraussetzung zu einem günstigeren Betrag erworben.
    Kaufobjekt ist eine Nutzungsberechtigung für die Software - Lizenz. Der Laufpreis ist hierbei unbeachtlich.


    In dem Moment wo ich diese Verkaufe bekommt der (dritte) Käufer die Lizenz. Der Verkäufer verliert diese.
    Eine Einschränkung in den AGB - sofern überhaupt darin vorhanden. Ist insofern belanglos da unzulässig. Destinator entsteht kein Schaden, die Lizenz (Leistung) wurde ja bereits erbracht und der Kaufpreis bezahlt.


    Der Verkauf des Upgedateten DestinatorPN stellt kein Problem dar solange (!) man keine Kopie behält oder irgendwie weiter nutzt.



    Wenn es interessiert:
    Es gäbe da eine gewisse Analogie.
    Die heißbegehrten WM Tickets 2006 dürften laut den sog. AGB auch nicht weiterveräußert werden bzw, überhaupt nicht - auch unentgeltlich - weiter gegeben werden solange keine Schriftliche Erlaubnis des Verbandes im Einzelfall erteilt wird. Hier wird der Verband arg auf die Nase fallen sobald der erste Fan keinen Eintritt zum Stadion erhält und klagt. § 307 BGB lässt grüßen.



    Ich bin bis jetzt sowohl mit DestinatorPN als auch mit MN|5 nicht ganz zufrieden. Die Navigation die im Alltagsvergleich den kürzeren zieht werde ich selbstverständlich verkaufen. Warum sollte ich die Software herumligen lassen? Jemand anderes freut sich sicher riesig über eine günstige Navigation. Und wenn tatsächlich andere Gewinn mit dem Produkt machen. Das geht niemanden etwas an und fällt unter die Privatautonomie. Wir sind ja auch nicht im Sozialismus, oder? So, jetzt brauche ich sofort einen Espresso. : drink

  • Zitat

    ausser Westeuropa sind Polen und Tschechien


    ..ja sicher die Hauptstrassen, die findest du aber auch so, da dass die einzig befahrbaren sind... :gap


    Laut Navteq sind in den Polen usw. noch keine Detail-Karten zu haben..
    wenn ich mich nicht irre...


    Gruss

  • Zitat

    Original von afree
    Wenn es interessiert:
    Es gäbe da eine gewisse Analogie.
    Die heißbegehrten WM Tickets 2006 dürften laut den sog. AGB auch nicht weiterveräußert werden bzw, überhaupt nicht - auch unentgeltlich - weiter gegeben werden solange keine Schriftliche Erlaubnis des Verbandes im Einzelfall erteilt wird. Hier wird der Verband arg auf die Nase fallen sobald der erste Fan keinen Eintritt zum Stadion erhält und klagt. § 307 BGB lässt grüßen.


    Sorry fuers off, aber:
    Der Verkauf eines Tickets ist zulässig. Nur die Übertragung ohne Einwilligung des OK soll nach Nr. 4 Satz 2 der AGB dazu führen, dass das Ticket ungültig wird. Aber nach Nr. 2 Satz 2 sind dazu verpflichtet, die Zustimmung nach einem
    Verkauf zu erteilen.