Habe ich ein Rückgaberecht???

  • Hallo,




    Na ja wie soll ich es sagen. ?(


    Könnte sein das ich mir den Desti PN auch noch zulege .
    Aber erst mal schauen wie der MN|5 so ist.
    lg
    ludwig

  • Zitat

    Original von mellimausminka
    ??? ?(


    verstehe ich auch nicht

  • Zitat

    Original von pax']['er


    verstehe ich auch nicht


    ich auch nicht warum man darauf reagiert ;)


    @ilbaron


    Hi Ludwig, Dein Sammelsurium an Navisoft ist mir auch erst eben aufgefallen. Der Mensch ist halt ein Jäger und Sammler. Aber mich würde mal interessieren, welche Navisoft Du bevorzugst oder nicht empfehlen würdest.

  • Zitat

    Original von NickN1
    Das Zurückschicken geht wohl ümmesonst. Hoffentlich auch das Rücksenden der alten (MN|4 Software) an uns.


    Die alte Software wirst Du wohl nicht wieder kriegen.
    Nutzen darfst Du sie aber noch.
    Hoffentlich hast Du Sicherungskopien Deiner alten CDs erstellt.


    Sascha

  • Zitat

    Original von SaBo
    Die alte Software wirst Du wohl nicht wieder kriegen.


    Auch wenn Du es an zwei verschiedenen Stellen schreibst:
    Natürlich wird bei Nutzung des Rücktritts nach Fernabsatzgesetz der komplette Kauf rückgäng gemacht. Dazu gehört selbstverständlich auch das Rücksenden der MN4 CDs. Wenn Navigon nicht die selben CDs zurückschicken kann, dann müssen sie halt gleichwertigen Ersatz (also z.B. neue MN4 CDs schicken.


    Ulli

  • Zitat

    Original von Ulli_T.
    Natürlich wird bei Nutzung des Rücktritts nach Fernabsatzgesetz der komplette Kauf rückgäng gemacht. Dazu gehört selbstverständlich auch das Rücksenden der MN4 CDs.


    Das wird sich ja bald zeigen.


    Sascha

  • Sehe ich auch so. Wenn man vom Kauf via Fernabsatzgesetz zurücktritt, muß man in den Stand wie vorher versetzt werden. D.h. die müssen einen MN|4 samt Seriennummer+Key rausrücken, ansonsten wäre es Betrug, da die Lizenz des MN|4 in diesem Fall weiterhin mein Eigentum ist; ich hab ja dann nicht geupgradet.
    Wie es aussieht, was passiert, wenn ich die Software aktiviert habe, weiß ich nicht. Laut deren AGBs lehnen die dann die Rücknahme ab. Allerdings meine ich gelesen zu haben, daß selbst für Software das Fernabsatzgesetz gilt, bin mir aber nicht mehr sicher. Schließlich kann ich ja nicht vorher testen wie es auf meinem PDA läuft, und ob es überhaupt vernünftig läuft ohne abzustürzen oder so.

  • Zitat

    Original von Hercules
    Wie es aussieht, was passiert, wenn ich die Software aktiviert habe, weiß ich nicht. Laut deren AGBs lehnen die dann die Rücknahme ab. Allerdings meine ich gelesen zu haben, daß selbst für Software das Fernabsatzgesetz gilt, bin mir aber nicht mehr sicher.


    Das ist von Navigon rechtens.
    Entsiegelte (praktisch mit geöffneter Software gleichzusetzen) Programme, Filme oder Musik kann vom Fernabsatzgesetz ausgenommen werden.


    Ulli

  • Zitat

    Original von SaBo


    Die alte Software wirst Du wohl nicht wieder kriegen.
    Nutzen darfst Du sie aber noch.
    Hoffentlich hast Du Sicherungskopien Deiner alten CDs erstellt.


    Sascha


    Hallo zusammen,


    da hab ich überhaupt keine Bedenken, wenn ich die Software nicht entsiegle und rechtzeitig alles was ich von Naviogon bekommen habe zurücksende, der Widerruf also rechtsgültig ist, dann muß Navigon mir die eingesanten CD's zurücksenden.
    Es müssen nicht unbedingt meine CD's sein, jedenfalls dann nicht wenn Navigon mir einen neuen Aktivierungscode geben kann.
    Habe ich Fremdsoftware für das Upgrade genutzt, dann muß Navigon mir die CD's senden die zu meiner Aktivierung passen, mir eine neue Aktivierung besorgen oder mich mindestens bei der Aktivierung unterstützen.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.


  • Hallo


    Sicher bin ich mir da auch nicht... aber es könnte auch anders sein! Da man an Software kein Eigentum erwerben kann, sondern nur ein Nutzungsrecht, hast Du beim Crossupdate vermutlich dieses Nutzungsrecht an Navigon abgetreten [Navigon wird davon sicherlich kein Gebrauch machen, sondern die betr. "Scheiben" in den Schredder schicken... :gap]. Und dieses *Abtreten des Nutzungsrechtes* ist ggf. Voraussetzung, dass Navigon Dir überhaupt zu einem vergünstigten Preis MN|5 zur Nutzung anbietet. Das könnte bedeuten, dass das Nutzungsrecht an der eingeschickten Software - auch im Falle einer Rückabwicklung des Kaufes [bei versiegelter Software] - bei Navigon bleibt... das hieße dann: Geld zurück - Alte Software nicht!


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • @obk,


    meinst Du nicht, dass der Widerruf den ganzen Vertrag widerruft, also auch meine Abtretung des Nutzungsrechtes. Wenn das nicht so ist, dann darf ich die alte Software auch nach einem Wideruf nicht mehr benutzen und das ist mit Sicherheit nicht Ziel des Gesetzes.


    Ich schreib ja nicht "Ich bekommen meine CD'S wieder", sondern Navigon muß mich in die Lage vesetzen die Software weiter zu benutzen. Dazu gehört natürlich auch, das ich die Software auch wieder installieren kann.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • Zitat

    Original von rowdy


    meinst Du nicht, dass der Widerruf den ganzen Vertrag widerruft, also auch meine Abtretung des Nutzungsrechtes. Wenn das nicht so ist, dann darf ich die alte Software auch nach einem Wideruf nicht mehr benutzen und das ist mit Sicherheit nicht Ziel des Gesetzes.


    Hallo


    Wie gesagt: Ich bin da auch nicht sicher... ;) ...und ein "Gesetz" hätte ich da auch nicht parat...


    Aber in dem Moment, in dem Du/ich/wir das Crossupdate bestellen, hat Navigon ja schon eine Leistung an Dich/mich/uns erbracht: Nämlich die Möglichkeit zu einem vergünstigten Preis die Nutzungsrechte an MN|5 zu bekommen. Dieses "Recht" bekommt ein User ohne alte Software nicht! Und ich gehe einmal schwer davon aus, dass der Preis allein für diese Möglichkeit, die Abtretung der Nutzungsrechte an der alten Software ist. Und diese "Abtretung" ["Überlassung"???] wäre - in meinen Augen - dann losgelöst von dem eigentlichen Erwerb der Lizenz von MN|5.


    Sicher bin ich mir, dass Navigon sich hier rechtlich absichert, um nicht hinterher einen Aufwand zu erbringen, der übermäßig wäre... interessant wäre es aber schon, wie [und vor allem mit welchen Begründungen] Navigon in solch einem Fall reagiert.


    MfG


    Edit


    Und "JA"... logische Konsequenz wäre dann, dass auch nach Rückabwicklung des Kaufvertrages [Lizenz MN|5] die alte Software nicht genutzt werden dürfte. Das könnte dann auch deutlich machen, wie "günstig" ein Crossupdate wirklich ist... ;)

    4 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Hallo,


    nein, Navigon hat keine Leistung erbracht, sondern ein Angebot gemacht.


    Durch meine Bestellung habe ich mich verpflichtet, die alte Software einzusenden, die Leistung von Navigon anzunehmen und eine Zahlung zu leisten.


    Wenn ich jetzt meine Bestellung Widerrufe, so ist der Vertrag ungültig und die gegenseitigen Leistung müssen zurückgegeben werden.


    Ob diese Konstellation, Rückgabe von alter Software an den Käufer bei Widerruf des Vertrages durch den Käufer bereits höchstrichterlich geklärt ist, oder ob ich mich da auf einen Rechtsstreit mit Navigon einlassen müßte weiß ich allerdings nicht.


    Viele Grüße
    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.

  • wie wäre es denn wenn jemand mit absichten einfach mal bei navigon nachfragt ?

  • Zitat

    Original von rowdy


    nein, Navigon hat keine Leistung erbracht, sondern ein Angebot gemacht.


    Hallo


    Das ist natürlich die Sichtweise des Kunden... Navigon argumentiert hier ggf. anders! Es müßte wirklich jemand mal "ernsthaft" anfragen...


    ...und dass auch ein Angebot eine Leistung ist, für die u.U. ein Gegenwert gefordert wird [wenn man es denn anfordert], ist nicht aussergewöhnlich.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()