MN4 weiter verwenden,falls MN5 doch nicht so toll ist ???

  • Apropos Freischaltcode für MN|5


    Ist diese Software dann eigentlich auch gleich freigeschaltet wenn ich die bekomme, oder muß ich die dann erst persönlich bei Navigon (per SMS, Mail, Fax oder wie dann auch immer) freischalten lasssen?


    Und nochwas:
    Hat schon jemand was rausbekommen mit welchem Versandunternehmen die den MN|5 verschicken?
    Hab zwar schon per Mail bei Navigon nachgefragt, aber bis jetzt leider noch keine Antwort bekommen.


    MfG

  • Zitat

    Original von frank200
    Wieso die Vergünstigung ist doch mit dem Datum (Wie man so schön sagt früh Bucher -Rabatt) verknüpft ? Der Upgrade ist doch noch weiter möglich !!! als neu Kunde kostet die ganze geschicht doch ein wenig mehr Software 129,- + Europa 299,- . Haben die die Seite geändert ? da stand doch auch das man später dann XXX Betrag Upgraden kann ?(


    Es gibt im Prinzip drei Varianten:


    (1) Neukauf der Navi-Software


    (2) Update bzw. Upgrade einer vorhandenen Software


    (3) Update bzw. Upgrade einer vorhandenen Software bis zum 15.05.


    Gruß
    Jürgen

  • Hi Gerhard M,
    den Freischaltcode sollte man problemlos bekommen, man muss nur die Serialnummer der Software und die Pocket ID angeben.
    Falls ich den PDA wechsle muss dies auch so sein.

  • Zitat

    Original von Cofre
    Hi Gerhard M,
    den Freischaltcode sollte man problemlos bekommen, man muss nur die Serialnummer der Software und die Pocket ID angeben.
    Falls ich den PDA wechsle muss dies auch so sein.


    genau und durch die serialnummer kann man denn eigendlichen besitzer feststellen da regestriert.


    wer will schon eine software kaufen die auf einem anderen regestriert ist? ich nicht.
    es kann sein das einer sich unter einer falschen adresse regestriert, aber wenn mal ein update nur auf cd versand wird, wird er woll nichts bekommen.


    natürlich ist mir schon klar das es viele "wege" gibt die software zu benutzen...
    aber ums nicht ganz so einfach zu machen, muss man eben die alten originale einsenden und braucht auch einen freischaltcode.


    und update oder upgrade = das alte programm zu verbessern ( auch wenn ein neuer code erforderlich ist)


    = man hat keine 2 eigenständige programme und darf somit auch kein einzelnes davon verkaufen.


    dafür brauch ich keinen anwalt, das ist logischer verstand - möglicherweise gibs ja noch gesetzeslücken, die würden dann aber bald geschlossen :D


  • Du kannst doch diesen Fall nicht pauschal auf alle anderen möglichen Fälle übertragen. Ich hab in meinem Leben schon viel Software gekauft, installiert und wieder deinstalliert. Aber noch nie verkauft und schon garnicht an den Verkäufer für eine neue Version zurückgeben müssen. Ich bezweifle bei diesem Prozeder ehrlich gesagt, dass es sich im rechtlichen Sinne überhaupt um ein Upgrade handelt.


    "Upgrade = Bezeichnung für die Aktualisierung, eine neue Version eines Programmes oder einer Software."


    "Versions Upgrade = ein Herstellerprogramm, das den Inhabern von Software-Produkten einen Preisnachlaß auf die nächste Version des Software-Produktes gewährt"


    Bei allen mir bisher bekannten Fällen (vor allem bei dem sonst so restriktiven Microsoft) ist ein Upgraderecht mit dem dazugehörigen Downgraderecht verbunden, was soviel bedeutet, dass ich neben dem neuen Programm (zum vergünstigten Preis gegenüber dem teuren Erstkäuferpreis) auch das alte (für das ich ja schließlich auch Lizenzrechte zum vollen Kaufpreis erworben habe) weiterbenutzen darf.


    Warum sollte ich nicht MN|4 auf dem alten Notebook belassen und MN|5 nicht auf dem gleichen oder anderen Rechner installieren dürfen? Navigon will das offensichtlich auch nicht verhindern (sonst hätten Sie explizit darauf hingewiesen), sondern nur die Weiterveräußerung, damit nicht zig Leute mit dem gleichen Produkt vergünstigt upgraden. Und da erscheint mir die Rückforderung nicht der richtige Weg zu sein. Denn illegal ist die Weiterveräußerung nach Navigons Lizenzbestimmungen nicht.


    Das ist einfach nur meine Meinung dazu.


    Im übrigen habe ich beim Erwerb von MN|4 weder direkt noch indirekt einen Vertrag mit der BSA geschlossen. Was die dazu schreiben oder sagen tangiert mich nicht mal am Rande. Es ist und bleibt eine (vielleicht sogar Verhandlungs-) Vereinbarung zwischen mir und Navigon.


    Ciao
    Frank

    2 Mal editiert, zuletzt von Laubfrosch ()

  • @Laubfrosch:


    du hast keineswegs ein recht, bei MS _neben_ dem alten produkt ein neues zu nutzen. du kannst _statt_ des neuen aber auch eine alte version einsetzen. NICHT beide parallel (schon garnicht beide, auf verschiedenen rechnern)


    im übrigen: lest doch einfach die AGBs von navigon bzw. die lizenzbestimmungen der software. daraus ergibt sich, daß eine parallelnutzung nicht erlaubt ist, denn die lizenz ist für den EINFACHEN gebrauch vergeben


    einfach ist nicht zweifach und erst recht nicht mehrfach


    dagegen, daß ich die alte version noch solange nutze, bis ich die neue nutzen kann, wird navigon indes sicher nichts unternehmen. selbst, wenn sie theoretisch vielleicht könnten

  • Zitat

    Original von StefanMuench
    @Laubfrosch:


    du hast keineswegs ein recht, bei MS _neben_ dem alten produkt ein neues zu nutzen. du kannst _statt_ des neuen aber auch eine alte version einsetzen. NICHT beide parallel (schon garnicht beide, auf verschiedenen rechnern)


    Nimm als Beispiel die EULA für Office XP, schau dir Absatz 1.1 a) und b) an und dann wiederhole deine Behauptung:


    http://download.microsoft.com/…aacfc9/de_client_eula.pdf



    Zitat

    im übrigen: lest doch einfach die AGBs von navigon bzw. die lizenzbestimmungen der software. daraus ergibt sich, daß eine parallelnutzung nicht erlaubt ist, denn die lizenz ist für den EINFACHEN gebrauch vergeben


    einfach ist nicht zweifach und erst recht nicht mehrfach


    dagegen, daß ich die alte version noch solange nutze, bis ich die neue nutzen kann, wird navigon indes sicher nichts unternehmen. selbst, wenn sie theoretisch vielleicht könnten


    Wenn ich MN|4 auf einem Rechner habe und MN|5 auf dem gleichen oder einem anderen Rechner, ist keine der beiden Versionen mehrfach installiert. Und ich habe für beide Lizenzen bezahlt.


    Ciao
    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Laubfrosch ()

  • Zitat

    Original von Laubfrosch


    Wenn ich MN|4 auf einem Rechner habe und MN|5 auf dem gleichen oder einem anderen Rechner, ist keine der beiden Versionen mehrfach installiert. Und ich habe für beide Lizenzen bezahlt.


    Ciao
    Frank


    Wenn Du MN|5 unabhängig vom Besitz des MN|4 erworben hast, hast Du Recht.


    Wenn Du MN|5 per upgrade erworben hast, dann nicht.


    Aber das haben wir hier ja schon mehrfach festgestellt...

  • Ist ja eine wirklich interessante Diskussion!


    Letztenendes denke ich ist es Navigon ziemlich wurscht, ob eine "alte" Navigationssoftware zurückgesandt wird oder nicht. Meiner Meinung nach geht es bei der Upgrade-Aktion vor allem darum, Nutzer anderer Navigationssoftware (Destinator, TomTom, Route 66 usw) zu gewinnen. Diese Nutzer kennt Navigon vorher schliesslich auch nicht (was Reg.Codes, Geräte ID's usw betrifft). Ich selbst habe bei früheren Upgrade-Aktionen (z.B. P1) noch nie meine Vorgänger-Versionen zurückgesandt (obwohl es, wie auch jetzt, gefordert war) und trotzdem die neue, kostengünstigere Version erhalten.


    No Problem

  • Hi,


    sehr interessante Nachricht,
    man könnte also mit dem zurückschicken warten und das Portosparen.
    Kontrollieren die etwa nicht wer seine CDs zurückgeschickt hat, hast Du ohne Verzögerung die neue Software erhalten?

  • Zitat

    Original von nelly
    Ist ja eine wirklich interessante Diskussion!


    Letztenendes denke ich ist es Navigon ziemlich wurscht, ob eine "alte" Navigationssoftware zurückgesandt wird oder nicht. Meiner Meinung nach geht es bei der Upgrade-Aktion vor allem darum, Nutzer anderer Navigationssoftware (Destinator, TomTom, Route 66 usw) zu gewinnen. Diese Nutzer kennt Navigon vorher schliesslich auch nicht (was Reg.Codes, Geräte ID's usw betrifft). Ich selbst habe bei früheren Upgrade-Aktionen (z.B. P1) noch nie meine Vorgänger-Versionen zurückgesandt (obwohl es, wie auch jetzt, gefordert war) und trotzdem die neue, kostengünstigere Version erhalten.


    No Problem


    Könnte aber vielleicht auch deswegen gewesen sein, weil die letzte Upgradeaktionen von Navigon selbst ausgeführt wurden und leicht chaotisch verliefen.


    Jetzt gibt es einen externen Dienstleister, vielleicht kontrollieren die stärker.


    Verlassen würde ich mich also darauf nicht.


    Ciao


    Willi

  • Das damalige Upgrade liegt schon ein paar Jahre zurück. Damals scheint die Rücksendung jedenfalls nicht kontrolliert worden zu sein. Wie sich das heute verhällt - keine Ahnung. Kann natürlich sein, dass sich die Zeiten diesbezüglich geändert haben, was ich mir aber wegen bereits erwähnter Gründe nicht so recht vorstellen kann.

  • @Laubfrosch:


    deine behauptung war, daß 2 unterschiedliche versionen (alte und neue) genutzt werden können. die von dir zitierte eula stellt dazu in punkt 9 was fest? richtig, es is verboten


    bzgl. zweifachnutzung (desktop und mobil) der gleichen version bei manchen standard lizenzen von ms hast du nix gesagt und ich nich


    die von dir angesprochene altversionserlaubnis is n bestandteil der select (bzw. nachfolgemodell) lizenzmodelle, die von dir zitierte eula is keine davon. zitieren aus dem zusammenhang: grats!


    bzgl. nutzung alte und neue version von mn: es ist nicht gestattet, wenn du die neue durch upgrade erworben hast, da du dabei ja die alte version abgegeben hast


    mußt du nich verstehen, is aber trotzdem so.



    @nelly:


    was auch immer du dir vorstellst: fakt is, daß zum upgrade die cds und booklet eingeschickt werden müssen plus ne kopie der bestellbestätigung.


    das klingt für mioch NICHT danach, daß man eh nix kontrollieren will. sondern danach, daß man bei dieser aktion halt mal den kram glattziehen will. gerade auch, weil ev. in der vergangenheit etwas nachlässiger kontrolliert wurde

    Einmal editiert, zuletzt von StefanMuench ()


  • Nuja ... es geht mir nicht darum, ob ich Recht habe oder nicht ...


    "Ich denke, also bin ich." :gap


    Man muss schon meine Nachrichten im Zusammenhang sehen. Ich geb lediglich kritische Gedanken zum Prozedere zum Besten. Das ist keinesfalls ein Aufruf an irgendjemanden, irgendetwas Illegales zu tun!


    Ich habe auch kein Problem damit, die CDs zurückzuschicken - sollen sie damit doch glücklich werden. Auf meinem PDA läuft ohnehin zur gleichen Zeit immer nur ein Naviprogramm. ;D


    Aber ich bin auf deren Reaktion gespannt, falls ich mit MN|5 so garnicht zufrieden sein sollte und wieder downgraden will. Ob die Lösung mit der Rückforderung der CDs wirklich so glücklich gewählt war?


    Ach so ... und was ist, wenn Navigon uns alle überrascht und eine Routine der Upgradeversion nach der CD der Originalversion fragt? :-D)


    Ciao
    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Laubfrosch ()

  • @Laubfrosch:


    >Aber ich bin auf deren Reaktion gespannt, falls ich mit MN|5 so garnicht zufrieden sein sollte und wieder downgraden will.


    wo hast du denn die option gesehen? die hast du garnich ;) feranabsatzgesetz? feine sache, gilt aber nicht bei entsiegelter software


    genau dem entspricht die widerrufserklärung von navigon, die man beim upgrade einsehen kann. ich zitiere:


    "NAVIGON gewährt Ihnen ein uneingeschränktes Widerrufsrecht Ihrer Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen.
    Der Vertragswiderruf kann in Textform - z. B. als Brief, Fax oder Email - oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Widerrufsrecht erlischt bei Software auf versiegelten Datenträgern, die von dem Käufer entsiegelt worden und bei Leistungen, die online (z.B. Software zum download) übermittelt worden sind. Gleiches gilt für Produktpakete (Bundle), die sich aus Software auf versiegelten Datenträgern und anderen Produktteilen (z.B. Hardware) zusammensetzen, wenn die Datenträger entsiegelt worden sind. Bei Produktpaketen (Bundles) stellt die auf versiegelten Datenträgern gespeicherte Software den Schwerpunkt des Vertrages dar. Im Falle der Entsiegelung der Datenträger ist der Kaufvertrag über ein Produktpaket (Bundle) nicht teilbar."



    o-ton fernabsatzgesetz (man beachte §3 (2) 2.):
    http://www.mittelstandsportal.…zgesetz_Gesetzestext.html

    Einmal editiert, zuletzt von StefanMuench ()