MN4 weiter verwenden,falls MN5 doch nicht so toll ist ???

  • Zitat

    Original von StefanMuench
    @Laubfrosch:


    >Aber ich bin auf deren Reaktion gespannt, falls ich mit MN|5 so garnicht zufrieden sein sollte und wieder downgraden will.


    wo hast du denn die option gesehen? die hast du garnich ;) feranabsatzgesetz? feine sache, gilt aber nicht bei entsiegelter software


    Siehst du? Meine Vollversion ist weg. Und ich kann nur eine Upgradeversion nutzen oder weiterveräußern (vorausgesetzt, es ist dann noch zulässig). Bei diesem Geschäft verliere ich also gleich zweimal.


    Und genau das ist doch meine Rede ... so restriktiv wie Navigon ist nicht mal Bill!
    Der sagt (sinngemäß, damit wir nicht wieder rumrechteln), dass das Upgrade nur von dem genutzt werden darf, der im Besitz der Lizenz für die Vollversion ist.


    Das Navigon-Upgrade ist IMHO nicht wirklich ein Upgrade, sondern einfach nur ein "Aktionsangebot". Der Neuwagenhändler würde schreiben: "Bis 15.5. gibt's beim Kauf der MN|5 bis zu 50 über DAT für Ihre gebrauchte Navisoft."


    Ciao
    Frank

  • @Laubfrosch:


    nein, ich sehe nix, außer, daß du versuchst, krampfhaft deine höchst eigene meinung zum maß der dinge zu reden, indem du hier und da einzelne zitate nimmst, alles vermengst und im übrigen drauf beharrst


    selbstverständlich isses n upgradeangebot. daß microsoft im rahmen von speziellen unternehmenslizenverträgen (und nicht mit hinz und kunz) andere optionen bietet, ändert daran auch nix (hat mit dem thema und der situation auch nix zu tun, auch, wenn ein einzelner versucht, es so darzustellen).


    nach dem upgrade bist du stolzer besitzer von mn5. und hast KEIN recht mehr an mn4. mit dem mn5 darfst du dann machen, was du willst. auch verkaufen.


    is doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen.. es sei denn, man möchte krampfhaft sich rechte herbeireden, die man schlichtweg nicht hat


    im übrigen wirst du bestimmt genug leute finden, die dir für n mn5 n mn4 geben ;)



    edit: zu der antwort unten: jaja. is immer nett, leute zu treffen, deren gerede man interpretieren muß (in das man sich wohl die wahrheit hineindenken muß), damit sie keinen herzkasper kriegen~

    Einmal editiert, zuletzt von StefanMuench ()


  • Mann ...


    du liest doch nur, was du lesen willst. Wenn du zusammenfasst, was ich in meinen 3 oder 4 Postings geschrieben habe, steht da nicht mehr und nicht weniger, als sinngemäß " Es wäre doch schön, wenn Navigon bei dieser Aktion nicht so restriktiv wäre ". Niemand hätte einen Schaden davon, wenn statt der Rückrufaktion die Nutzung von MN|5 nur für den erlaubt wäre, der sowohl im Besitz der Software MN|4.2 als auch des dazugehörigen Lizenzschlüssels ist ... Punkt!


    Aber weil dir rumrechteln doch wichtiger ist:


    Meine Aussage, dass ich gemäß §1.1 b) eine Vollversionen von Office XP z.B. auf einem tragbaren PC belasse und die Upgradeversion §1.1 a) dazu nur auf dem Hautprechner installiere, widerspricht nicht dem §9, auf den du verweist. Nur wenn auf einem der Rechner schon das Upgrade installiert ist, darf nicht gleichzeitig die Urversion auf dem gleichen Rechner benutzt werden (was z.B. mit einem Bootmgr möglich wäre). Und deine pauschale Aussage, dass man ein MS-Programm immer nur auf einem Rechner installieren darf, ist ebenfalls erwiesenermaßen einfach nur falsch. Basta, und schönes Wochenende.