MN4 weiter verwenden,falls MN5 doch nicht so toll ist ???

  • Hi,
    ich habe heute MN5 Europa edition bestellt, ich denke garade darüber nach vor dem zurückschicken der CDs mir eine Sicherungscopy von MN4 zu machen falls es z.B.:


    1. bis zum erhalt von MN5 zu lange dauert,
    2. MN5 zuviele fehler hat
    3.POi Warner in MN5 nicht läuft (sehr wichtig)
    4.usw.
    oder einfach bei nichtgefallen verkaufen kann und das alte weiter verwende.
    Da ja kein Kopierschutz vorhanden zu sein scheint dürfte dies kein problem sein oder?

  • das das illegal ist scheint dich ja nicht zu stören.
    du erwartest doch nicht ernsthaft darauf eine ernsthafte antwort zu bekommen ?

  • Wie so,


    ich habe doch die Software legal erworben. Dann darf ich diese doch mindestens bis zum erhalt der neuen weiter verwenden.


    Ich habe auch nirgens davon gehört das man die alte löschen muss.

  • Zitat

    Original von CofrePOi Warner in MN5 nicht läuft (sehr wichtig)


    POI-Warner kann kostenlos auf eine zu MN|5 kompatible Version upgegradet werden!


    Auch der neue MobileNavigator|5 wird mit dem POI-Warner kompatibel sein. Hierzu erhalten alle registrierten Kunden des POI-Warner für MobileNavigator|4 oder Medion-Navigator 4 bei Bedarf ein kostenloses Upgrade auf den an den MN|5 angepassten POI-Warner. Das Upgrade bzw. die neue Version wird bei Verfügbarkeit auf diesen Seiten zum Download bereitgestellt werden. Der POI-Warner für MobileNavigator|5 wird vorraussichtlich bereits zum Erscheinungstermin des MN|5 zum Download bereitstehen.


    Quelle: www.navigating.de

    Einmal editiert, zuletzt von djrotterdam ()

  • Bei einem Update ist es rein rechtlich so, dass Du die alte Version löschen musst. Auch wenn Navigon nicht extra darauf hinweist.


    Des weiteren darfst Du keine Kopie der CDs machen. Eine schon, aber das war die Installation auf den PC. Hört sich jetzt unglaublich an, ist aber so - rein rechtlich gesehen.


    MN4 zu nutzen, bis Du MN5 hast ist unbedenklich. Alles weitere illegal.


    Markus

  • Zitat

    Original von Worm
    Bei einem Update ist es rein rechtlich so, dass Du die alte Version löschen musst.


    Gibt es etwa ein Update-Gesetz o.ä., wo das drin steht? Ich denke nein...


    Es kommt wohl auf die konkrete vertragliche Vereinbarung an, und der Konkurrent Destinator zeigt, dass es auch anders geht: Dort reicht das Faxen der Rechnung, und bisher habe ich nicht gehört, dass man sich darüber hinaus zu irgendetwas verpflichtet.


    Navigons Praxis, die Rücksendung erst nach der Bestellung in der Bestätigungsmail zu fordern, erscheint mir in höchstem Maße fragwürdig...

  • Also,


    ich seh das folgendermaßen:


    CDs kopieren bis der MN|5 eintrifft: Legal


    Kopien nicht löschen, bevor Test mit MN|5 erfolgreich: Illegal, aber moralisch vertretbar


    MN|4 weiter benutzen, weil POI-Warner nicht funktioniert: Illegal, da der POI-Warner nichts mit dem MN|5 und Navigon zu tun hat


    MN|4 weiter nutzen und den MN|5 verkaufen: Illegal.


    Gruß


    Willi


  • Fragwürdig ist daran überhaupt nichts.


    Es ist eine Bedingung für das Upgrade und wer sich nicht eingehen will, soll eben nicht upgraden.


    So einfach sehe ich das.


    Außerdem ist es mir lieber, daß die alte Software "eingezogen" wird, bevor ebay mit diesen alten CDs überschüttet wird und der ehrliche Käufer wieder die Zeche zahlen muß


    Ciao


    Willi

  • Zitat

    Original von Willi2


    Fragwürdig ist daran überhaupt nichts.


    Es ist eine Bedingung für das Upgrade und wer sich nicht eingehen will, soll eben nicht upgraden.


    Ich habe es selbst nicht praktiziert, aber aus allem, was ich hier lese, verstehe ich es so, dass man vor der Bestellung mit keinem Wort darauf hingewiesen wird, dass man sich zu irgendetwas (außer der Bezahlung natürlich) verpflichtet. Und selbstverständlich ist das Zurückschicken eben auch nicht, wie das schon genannte Gegenbeispiel Destinator PN zeigt.

  • Zitat

    Original von 944S2



    Ich habe es selbst nicht praktiziert, aber aus allem, was ich hier lese, verstehe ich es so, dass man vor der Bestellung mit keinem Wort darauf hingewiesen wird, dass man sich zu irgendetwas (außer der Bezahlung natürlich) verpflichtet.


    Da gebe ich Dir recht. Das ist äußerst ungeschickt.



    Zitat

    Original von 944S2


    Und selbstverständlich ist das Zurückschicken eben auch nicht, wie das schon genannte Gegenbeispiel Destinator PN zeigt.


    Für Navigon war es eben bisher selbsverständlich.
    Es kommt immer einer der es anders macht. Meiner Meinung nach ist das eben ein geschickter Schachzug um eben neue Kunden zu gewinnen, Der Markt ist hart umkämpft. Aber letztendlich wird das bessere Produkt wohl übrig bleiben, egal, wie ein Upgradeprozedere dann aussieht.


    Gruß


    Willi

    Einmal editiert, zuletzt von Willi2 ()


  • zu 1:


    es hindert Dich doch niemand daran, MN|4 so lange zu verwendne, bis Du die neue Version in Händen hältst...


    zu 2.


    hat er bestimmt nicht (aus Sicht von Navigon) :D


    zu 3.


    Kein Problem von Navigon.


    Ausserdem gehe ich davon aus, dass sehr schnell eine entsprechende Version des POI-Warners herauskommt 8)


    zu 4.


    Weiterverkaufen bei Nichtgefallen wird für den Käufer bestimmt ein Problem, da er die Version dann nicht registrieren kann, es sei denn, Du hast vor dem Verkauf dafür gesorgt, dass der Registrierungscode gelöscht wurde.

  • Zitat

    Original von rubberduck503
    das das illegal ist scheint dich ja nicht zu stören.
    du erwartest doch nicht ernsthaft darauf eine ernsthafte antwort zu bekommen ?


    Was bitte, soll illegal sein? ?(

  • Zitat

    Original von Cofre
    Wie so,


    ich habe doch die Software legal erworben. Dann darf ich diese doch mindestens bis zum erhalt der neuen weiter verwenden.


    Ich habe auch nirgens davon gehört das man die alte löschen muss.


    Selbstverständlich darfst Du die alte verwenden bis Du die neue in Händen hältst.


    Du darfst die alte nur nicht verkaufen, wenn Du das Upgradeangeot genutzt hast...


  • Unsinn.


    Das EInzige, was Du bei Nutzung des Upgradeangebots nicht tun darfst, ist die alte zu verkaufen.


    Ich darf jederzeit Sicherungskopien von gekaufter Software machen. Ich darf diese nur nicht vertragswidrig nutzen.