Gibt's hier einen Juristen unter uns wegen Lizenzbestimmungen?

  • Hallo, ich habe einen TomTomGo und bin auf PDA-Navigation umgestiegen. Da der "Go" die meiste Zeit in der Kiste rumsteht, wäre es ja nicht schlecht, wenn man ihn verkaufen könnte. TomTom hat laut Lizenzbedingungen den Verkauf sowohl der Hardware, also nackter GO, wie auch der beiliegenden Software untersagt. Die Antwort bekam ich auch schon vom Support.
    Ich finde das völlig inakzeptabel, fühle mich in die Urzeiten der Computerei bei "HAL" zurückversetzt, als man die Hardware quasi geschenkt bekam, aber ein Vermögen für die Software ausgeben durfte.


    De faco steht's aber so auf dem Papier, daß die Lizenz nicht übertragbar und außschließlich(was imer das bedeutet) sei.


    Kann das jemand juristisch durchleuchten; die legen außschließlich holländisches Recht zu Grunde und schließen europäisches Recht aus.


    Problem ist ja, daß man dummerweise seine richtige Adresse und Personalien bei der Aktivierung dort hinterlegt hat (was ich sonst nie mache) D.h. wenn ich das Teil vekaufen würde, könnten die mir ans Bein pinkeln, sobald der neue Besitzer versucht eine Freischaltung zu bekommen.
    Andererseits habe ich vor einem viertel Jahr 650 Euro dafür geblecht, und wenn ich die Lizenz nicht mehr nutze, kann man doch nicht von mir verlangen, daß ich das Geld komplett abschreibe.


    Man überlege sich gut, ob man in Zukunft nochmals irgendetwas von denen kauft, und man sollte jeden potentiellen Kunden darauf hinweisen.

  • also wenn ich meinen TOM TOM GO habe und er gefälllt mir dann irgendwann nichjt mehr , dann verkauf ich den!!!


    die können mich doch nicht dran hindern MEIN eigentum zu verkaufen, für das ICH bezahlt haBE!!!!!


    das kann nicht sein, und wenn doch (was absolut krass wäre!!!) ist es mir egal!


    was wollen die machen, mit dem SEK anrücken oider was muaha


    : drink : drink : drink : drink

  • Zitat

    Original von Hercules
    ... die legen außschließlich holländisches Recht zu Grunde und schließen europäisches Recht aus.


    Bin zwar kein Jurist, aber ich denke mal daß die damit nicht durchkommen werden. Ist wohl eher als Einschüchterung gedacht. Europäisches Recht geht meines Wissens nach vor nationalem Recht.


    Ich jedenfalls verkaufe meinen TTG als auch die Europamaps wenn mir danach sein sollte.

  • finde ich auch....hab ich gekauft also kann ich diesen weiterverkaufen wenn ich will.
    wäre ja noch schöner wenn das alle tun würden.
    ebay wäre bleite. :D

  • Is zwar ebbes OT ..aber erinnert mich stark an Half Life2 ;)
    Also meines Wissens nach ist eine Lizenz, für die Verwendung einer Software nicht auf eine Person festlegbar.
    Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich glaube hierbei ist das Gerät / die Software nicht auf eine Person registreirt (geht glaub ich gar nicht) sondern auf einen juristischen "Besitzer". Und dieser hat das Recht sein Gut zu veräußern.
    Ich würd auch mal pauschal sagen ....so nich :gap

  • Naja die sehen das wohl so, daß man mit dem Kauf kein Eigentum an der Sache erwirbt, sondern nur eine Lizenz eben auf die Person des Käufers, dafür stellen die das Teil samt Software zur Nutzung zur Verfügung. Das war ja früher in der Anfangszeit der Computerei noch krasser, als da früher drin stand, daß der Lizenzgeber jederzeit kündigen kann, und die Software dann zurückzugeben ist.
    Denke man kann nicht über Ebay verkaufen, denn die könnten die Seiten ja absuchen, und wenn dann Gebrauchtgeräte auftauchen...
    Den Aktivierungscode für die alte Karte kann man ja mitgeben.
    Wie war denn das bei der Aktivierung; mußte man da Personalien mit eingeben?
    Weiß nur, daß ich Pflaume meine Peronalien samt Seriennummer der Software bei TomTom im Profil stehen hatte.

  • Hab grad noch mal rücksprache mit nem Kumpel von mir gehalten.
    Er meint auch :
    /Zitat/
    "also grundsätzlich dürfen die das Ding verkaufen, da man Lizenzen oder Geräte nicht an Personen binden kann per Gesetz.
    Wenn da allerdings so ein "registrieren sie sich und sie erhalten kostenlos updates"-paket dabei war beim Neukauf hat der Gebrauchtkäufer eventuell keinen Anspruch mehr darauf, weils ne weiterführende Leistung ist"
    /Zitat/
    Alles nicht durch Stempel und Zertifikat von nem Anwalt oder ähnlichem abgesiegelt....aber is ne Meinung 8)


    Kannst Du Zufällig mal den Absatz der Lizenzvereinbarung Posten ..oder zitieren?
    Könnte helfen ;)

  • Sorry - aber ich würd's einfach verkaufen und fertig!


    Gruß

  • ACHTUNG:


    Das ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und TomTom BV, Amsterdam, Niederlande ("TomTom").


    WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE CD-ROM/- DISKETTE/SPEICHERKARTE/DAS HERUNTERGELADENE SOFTWAREPAKET, DIE HARDWARE UND DAS BEGLEITMATERIAL - VORAUSGESETZT, SIE WURDEN NOCH NICHT VERWENDET - UMGEHEND DORT ZURÜCK, WO SIE DIESE ERWORBEN HABEN. WENN SIE DIE SOFTWARE UND/ODER HARDWARE BEREITS BEZAHLT HABEN, ERSTATTET IHNEN TOMTOM ODER DER AUTORISIERTE DISTRIBUTOR, BEI DEM SIE DIE SOFTWARE UND/ODER HARDWARE ERWORBEN HABEN, DEN KAUFPREIS, VORAUSGESETZT, SIE LEGEN TOMTOM EINEN KAUF- UND ZAHLUNGSNACHWEIS VOR. DURCH BRECHEN DES SIEGELS AUF DIESER CD-ROM/DISKETTE/SPEICHERKARTE, DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH STIMME ZU" ZUM HERUNTERLADEN DES PRODUKTS ODER DURCH VERWENDEN DER SOFTWARE UND/ODER DER HARDWARE STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. SIE SICHERN ZU, DASS SIE BERECHTIGT UND BEFUGT SIND, DIESE LIZENZVEREINBARUNG ABZUSCHLIESSEN, UND DASS SIE VOLLJÄHRIG SIND. IST DIES NICHT DER FALL, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE UND HARDWARE NICHT VERWENDEN.


    Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht der Niederlande . Bei Streitfällen aufgrund dieser Lizenz oder der Verwendung der Software und/oder Hardware ist allein das Landgericht von Amsterdam zuständig. Die Anwendung der Konvention der Vereinten Nationen über internationale Handelsabkommen (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) auf diese Lizenz wird hiermit ausgeschlossen.


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    Einmal editiert, zuletzt von Garfield62 ()

  • Also...sieht aus wie ein Standard Vertrag für Software.
    Das mit den Hinweisen auf die Software heisst nicht übertragbar.
    Will heisen nicht verleihen oder für öffentliche Zwecke verwenden.
    Diese Art der Info steht bei jeder Software mit bei.
    Da Du ja nicht die Software erworben hast, sondern nur eine Lizenz auf Eigentumsrecht, darfst Du das natürlich auch jeder Zeit veräußern.
    Um ganz sicher zu gehen , solltest Du dem Verkäufer auf dem Kaufvertrag..oder halt einfach so schriftlich geben, das Du sämtliche Daten über diese Software gelöscht hast, und keine weiteren Kopien besitzt.
    Wenn sie Dir dann immer noch an den Karren fahren wollen, werden die nen Problem mit dem europäischen Recht kriegen ;)


    ...wusste gar nich, das so was jetzt in Mode kommt...
    ... das mit den Lizenzrechten ...
    Microsoft lässt Grüßen :D

  • Also zumindest Punkt 3 (Bezug auf Reverse Engineering) ist schon mal Quatsch und sogar eine bodenlose Unverschämtheit! Immerhin hat TomTom selbst die GNU verletzt, als sie einen Linux Kernel verwendet haben. Das wurde ja gottlob bereits nachgewiesen. Deshalb mußten sie den Quellcode zumindest des Systems ja auch schon offen legen. Punkt 3 sollte eigentlich genau das verhindern, hat er aber nicht. Und, was haben sie nun davon? Klein bei geben müssen.
    Diese Lizenzbestimmung ist ganz klar etwas, das TomTom gerne hätte, und nicht etwas, das in allen Punkten rechtsgültig ist. Ich würde es bei Veräußerung meines Go da voll auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen lassen... und gewinnen.

    Einmal editiert, zuletzt von razfaz ()

  • Also ich müsste mich schwer täuschen,
    aber ICH habe bei der Inbetriebnahme meines
    Go´s mit der mitgelieferten SD-Karte weder eine
    Lizenzvereinbarung aktzeptieren müssen, noch
    irgendwelche Aktivierungen vorgenommen ;)
    Und das sich europäisches Recht so einfach
    aushebeln lässt....lach...ist doch kein
    Individualvetrag :D :D

  • Vielleicht sich einfach einmal den Europäischen Verbraucherschutzkomissar wenden (ist das derzeit nicht der Verheugen?) und die Sache sollte loslaufen. TomTom wird sich wundern was seine AG`s etc. wert sind.
    Wußte bis dato gar nicht das es "Niederländisches Recht" gibt :D

  • Zitat

    Original von togi
    Wußte bis dato gar nicht das es "Niederländisches Recht" gibt :D


    Hi,


    war das jetzt Ironie oder eine ernsthafte Feststellung? Klar gibt es neben dem Europarecht auch immer noch das Nationale Recht. :)


    Gruß, Lars