Antworten von TomTom zu den "Neuen" Go´s

  • Aktuelle Support-Antworten von TomTom für dei neuen Geräte:


    - Welche Karten sind für TomTom Go 300/500/700 erhältlich - HIER


    - Ab wann ist für Go 300/500/700 Zubehör erhältlich - HIER


    - Ist ein Upgrade von Go auf Go 300/500/700 möglich - HIER


    - Ist PLUS für ältere Produkte erhältlich - HIER


    - Ist es legal Radarkameras anzuzeigen - HIER


    Na und so weiter.... Eigentlich sind damit (fast) alle derzeitigen Fagen des Forums bereits von TomTom beantwortet, oder etwa nicht :gap

  • Zitat

    Original von And412
    - Ist PLUS für ältere Produkte erhältlich - HIER


    "Antwort


    Ja, eine kleine Auswahl an Diensten, wie Traffic und Orte von Interesse (kostenlose Downloads) ist auch für ältere TomTom-Produkte verfügbar.
    Die Eigentümer älterer TomTom-Produkte können einen Upgrade ihrer Software durchführen und je nach der Hardware des Geräts alle oder einige der TomTom PLUS-Dienste nutzen."


    Da der GO Classic ja kein Bluetooth hat und damit auch keine Internetverbindung aufbauen kann, ist zumindest diese Aussage im Zusammenhang mit dem GO Classic nicht sinnvoll. :D


    Gruß, iLion

  • Bezüglich der Geschichte mit den Radarkameras wäre ich seeehr vorsichtig. Soviel ich weiß, darf man das in England, aber nicht bei uns in good old Germany. Dazu gibt es auch bei Pocketnavigation.de im Themenbereich POI-Warner (auch für andere Navis) ein sehr klares Statement. Dort heißt es: Vor Fahrtantritt darf man sich über die auf der Route liegenden POIs informieren, und dazu dürfen auch Blitzanlagen gehören. Während der Fahrt sei deren Anzeige jedoch nicht gestattet.

  • Zitat

    Original von razfaz
    Vor Fahrtantritt darf man sich über die auf der Route liegenden POIs informieren, und dazu dürfen auch Blitzanlagen gehören. Während der Fahrt sei deren Anzeige jedoch nicht gestattet.


    Na dann soll Papa Staat mal bei den Radiosendern anfangen die mir während der Fahrt AKTIVE Flitzerblitzer in meiner Region ansagen..
    Oder darf ich während der Fahrt mein Radio nicht anmachen ??? :gap


    Mein Go zeigt nur OVIs an ;D

  • Logisch zu Ende gedacht bedeutet das ja, dass ich also Hinweise zu Radarfallen, die mir über Hochfrequenzempfänger zugänglich sind, während der Fahrt verwenden darf, also auch Radarwarngeräte. Aber die sind ja auch verboten. Eine interessante Grauzone ?( Führt aber leider off topic...

  • wie jetzt ???


    muss ich jetzt meine microwelle wieder ausbauen ?
    das leben ist unfair *g*

  • Du darfst die Mikrowelle drin lassen. Einerseits empfängt sie keine Hinweise auf Radarfallen, und andererseits empfängt sie wohl eher gar nichts, sondern strahlt selbst. Hihi, genau wieder Go von Navihenk :D

  • ... Die Frage wird immer wieder stark umstritten diskutiert. Aber:
    Verboten ist die Nutzung von aktiven Radarwarnern!
    TTG ist aber ein statischer Radarwarner! Es werden lediglich Warnungen anhand von fest eingestellten Kartenkoordinaten ausgegeben.


    Und mal abgesehen davon, wer sollte das den bemerken können?? Wir haben doch lediglich ein Navi in unserem Auto und kein Zusatzgerät. Man müßte schon im Bereich einer POI-Warnung von der Polizei angehalten werden, damit sie es überhaupt bemerken könnten.


    Gruß Jörg

  • Ich misch mich mal da ein. Also - die juristische Grundlage ist wackelig (= strittig), aber strategisch planbar: Die Blitzer werden bei einigen Anbietern als eine Art "neuralgische Gefahrenpunkte" deklariert, weil übrigens auch unter dieser Argumentation die juristische Grundlage der Länder und Gemeinden geltend gemacht werden muss, die Blitzer überhaupt aufstellen zu dürfen. Es muss also ein Grund der sanktionierten Verkehrsüberwachung vorliegen (= Sicherheit). Sonst würde es ja Abzocke sein (manche klagen nämlich mit erfolg, wenn sie nachweisen können, dass in ihrem Fall gar keine gefährliche Verkehrsstelle ist).


    Wenn man die Sache also so betrachtet, sind meine Blitzer-OVIs keine Blitzer-OVIs, sondern meine OVIs warnen mich jedes Mal vor einer gefährlichen Verkehrsstelle. Und das ist erlaubt. Immerhin geht es da um Sicherheit - weswegen ja dort auch Blitzer stehen, die durch Kontrolle zur Sanktionierung der Regelverletzungen an diesen besonders gefährlichen Stellen dienen.


    Anders ist das bei den echten Radar-Warnern, die tatsächlich die Radar-Geräte scannen und damit vor der drohenden Sanktionierung warnen. Und deswegen ist bei denen die Rechtslage vollkommen unstrittig. Wer einen hat, muss ihm im Erwischens-Fall rausrücken und bekommt ein Bußgeld aufgetischt.


    Vermutlich wird der Gesetzgeber zu unseren OVIs früher oder später sich was einfallen lassen. Aber dazu müsste er das Recht ziemlich beugen. Denn mich warnt mein TT nur vor Gefahrenstellen - an denen die Gemeinden sogar schon Blitzer aufgestellt haben ... ;D


    Gruß

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