Hallo allseits.
In einem früherern Bericht hatte ich folgendes gelesen:
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"Copyright: TOP50/25-Karten dürfen bis 1024*768 Pixelgröße unter Nennung der Quelle veröffentlicht werden.
Bei Präsentationen und in Vervielfältigungsstücken ist es erforderlich, den Copyright-Vermerk
© Geobasisdaten und/oder Topographische Karten: Landesvermessung NRW, Bonn
anzubringen und bei Internetpräsentationen als aktiven Link auf die Homepage des Landesvermessungsamtes http://www.lverma.nrw.de auszugestalten."
Das (c) ist natürlich durch das zuständige LVermA zu ersetzen"
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Ich habe diesen Text nun nur beim Landesvermessungsamt NRW gefunden. Weiß jemand, ob dies nun nur speziell auf dessen Daten zutrifft, oder ob ich auch die von Baden-Württemberg mit 1024x768 veröffentlichen darf?
Marc