ZitatOriginal von rowdy
Hallo dIdI,
in Deinem Versichersicherungsvertrag findest Du auch einen Absatz über "Haftungsausschluß wegen grober Fahrlässigkeit" und wirst es kaum glauben, wie schnell Du "grob fahrlässsig" bist.
"Auto auf einen Autobahnrastplatz abstellen, zum Essen ins Restarant gehen und den Fotoapparat im verschlossenen Kofferraum liegen lassen" und schon bist Du "grob fahrlässig", meint jedenfalls der Bundesgerichtshof.
Viele Grüße
rowdy
Kann ich voll zustimmen. Zumindest ist das in Deutschland so, musste es selbst spüren. Ein fest eingebautes Autotelefon wird ersetzt, ein Handy in der Freisprecheinrichtung NICHT. Wie es in Österreich aussieht, weiss ich nicht.