Vorgehensweise beim Tanken

  • Zitat

    Original von rowdy
    Hallo dIdI,


    in Deinem Versichersicherungsvertrag findest Du auch einen Absatz über "Haftungsausschluß wegen grober Fahrlässigkeit" und wirst es kaum glauben, wie schnell Du "grob fahrlässsig" bist.
    "Auto auf einen Autobahnrastplatz abstellen, zum Essen ins Restarant gehen und den Fotoapparat im verschlossenen Kofferraum liegen lassen" und schon bist Du "grob fahrlässig", meint jedenfalls der Bundesgerichtshof.


    Viele Grüße
    rowdy


    Kann ich voll zustimmen. Zumindest ist das in Deutschland so, musste es selbst spüren. Ein fest eingebautes Autotelefon wird ersetzt, ein Handy in der Freisprecheinrichtung NICHT. Wie es in Österreich aussieht, weiss ich nicht.

  • rowdy


    es mag sein, dass wenn man in italien 2 stunden mittagspause macht und dann alles liegen lässt, dies grob fahrlässig ist. (weiss ich allerdings sicherlich vor gericht mit der versicherung klären würde - wozu ist man rechtsschutzversichert?)


    aber wir reden hier vom tanken und ich glaube nicht, dass man verlangen kann, dass man den fotoapparat, pocketpc, gps-maus, handy, etc ... alles mit zur kasse schleppt!


    dazu muss ich sagen, dass ich von einem bekannt das auto in italien geklaut wurde (mailand), er bekam von der versicherung die zusage, dass handy, laptop etc .. alles ersetzt wird. (die versicherung verlange von ihm bereits sämtlich belege). das auto wurde allerdings nach einem monat "leider" wieder gefunden, sodass der bekannte dann 2 autos hatte. *g*


    dIdI

  • @ dIdI,


    doch, doch, wenn Du in Deutschland Dein Reisegebäck auf einem Bahnhof auch nur für eine Sekunde aus den Augen läßt und es nicht z. B. zwischen den Beinen einklemmst, dann bist Du grob fahrlässig, und die Versicherung braucht den Schaden nicht zu ersetzen.


    Aus Italien kenn ich nur andere Geschichten, z. B. die von dem Touristen, der seine Spiegelreflexkamera am Strand vergessen hat und sie am nächsten Morgen vom Strandwächter zurück bekommen hat. Ich bin gern in Italien, das ist für mich nicht nur ein Land sondern eine Lebenseinstellung.


    Hast Du schon mal die Bedingungen für Deine Rechtschutzversicherung gelesen? Darin ist die Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen doch ausgeschlossen, ich denke das steht in dem Absatz in dem auch der Auschluß der Kostenübernahme nach Atomunfällen geregelt ist.


    rowdy

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.