-Mangelhafter Service bei TomTom-

  • Hallo,


    ich möchte mir mal kurz den Frust abschreiben- wenn's denn klappt :)


    Nachdem meine TT Bluetooth GPS nach 14 Monaten ihren Geist aufgegeben hat (die Dinger der ersten Generation haben ja auch so ihre Macken.) habe ich den Schaden über die recht komfortable Online Beauftragung bei TOMTOM aufnehmen lassen.
    Noch am gleichen Tag habe ich die DHL Telefonummer und Abholnummer bekommen und 3 Stunden später war die Maus auf dem Weg nach Apeldoorn. Wow!
    Am nächsten Morgen schon ist sie entgegengenommen worden und ab jetzt beginnt das Chaos.
    Angeblich keine Gewährleistung bzw. Garantie mehr. 125 Euro Reparaturkosten. Nachdem ich mich beschwert habe, dass es doch bei den ersten Mäusen nachweislich viele Probleme gab (grünes Dauerlicht)und eine Maus doch bei sachgemäßer Handhabung eine längere Lebenserwartung als 14 Monate haben sollte, sagt man mir, ich hätte keine Rechnung beigelegt. Hatte ich aber.
    Wisst ihr ob nach 14 Monaten noch Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht? (Wohlwissend, dass die erste Generation echte Macken hat?).
    hat jemand gleiches erlebt? Wen kann man anschreiben, wenn man keine Lust hat, sich mit den anonymen HErren und Damen auf der TomTom Seite unterhalten will?


    Zu allem Überdruss habe ich gestern mit Kreditkarte bezahlt, da ich noch hoffte meine Maus vor dem Wochenende, pünktlich vor der Fahrt in die Alpen wieder zu bekommen. Wie bekommen ich meine Maus und die 125 Euro wieder?


    Pocketti

  • Wenn du bezahlt hast siehst du dein Geld nicht wieder. Ich weiss nicht ob TomTom Garatie oder nur die gesetzlich Gewährlistung gibt. Bei der garantie bekommst du kostenlos ne neue. Bei der 24Monatigen gesetzl. Gewährleistung bist nach 6Monaten in der Beweispflicht das es innerhalb der 6Monate schon die macken hatte. Und da ist es egal ob es bekannte Probleme sind oder nicht.

  • Hi pocketti,


    ich bin kein Anwalt, deshalb empfehle ich Dir, einen zu nehmen. Es gibt soetwas wie Gewährleistung bei systematischen Fehlern (Fehlkonstruktion) auch über die Garantiezeit hinaus. Hat bei mir mal bei ner Spülmaschine funktioniert, als das Einlaufventil durch einen nachweislichen Fabrikationsfehler inkontinent wurde. Die waren sogar so nervös und haben mir das Ersatzteil gleich zweimal geschickt.


    Zur Rechnung...
    Eventuell hilft eine Erklärung an Eides Statt, daß Du das Gerät dann und da gekauft hast.


    Wie gesagt, ich denke, man kann etwas tun.
    In Zukunft, immer nur Kopien von Rechnungen schicken.


    BG,Ralf.

  • Hi,

    Zitat

    Original von pocketti
    Wisst ihr ob nach 14 Monaten noch Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht? (Wohlwissend, dass die erste Generation echte Macken hat?).


    es besteht meines Wissens NIE Anspruch auf ein Ersatzgerät, sondern lediglich auf Fehlerbeseitigung. Ob diese durch Reparatur oder Austausch stattfindet liegt im Ermessen des Herstellers.


    Zweiter Punkt: Ansprüche aus gesetzlicher Gewährleistung müssen gegenüber dem Händler geltend gemacht werden. Wenn Du also nicht bei TT gekauft hast, sind sie also eigentlich der falsche Ansprechpartner.


    Ach ja, habe ich Dich richtig verstanden: Du hast NACH dem ganzen Ärger per Kreditkarte bezahlt? Dann kann Dir wohl wirklich nur noch ein Anwalt weiter helfen diese 125 Euro wieder zu kriegen.


    Bei all meinen Äußerungen gilt zu bedenken: Ich bin kein Anwalt.


    Ciao
    Gloern

  • wenn du die maus hier in deutschland gekauft hast bist du in dem genuß einer 24 monatigen gewährleistungspflicht.


    diese gewährleistung ist nicht firmenabhängig, was bedeutet, dass tomtom schreiben kann wozu sie lustig sind. wenn tt etwas anderes in der zeitangabe der gewäh.. schreiben sollte so ist dieser punkt laut deutschen gesetz als nichtig zu erklären.


    anspruch auf ein ersatzgerät oder ein neues gerät hast du in keinem fall, das wäre als kulanz auf der seite von tt anzusehen. du hast aber einen anspruch auf eine kostenlose reperatur. nach der reperatur hast du auch wider eine neue gewährleistung auf den reparierten teil deines produktes, frag mich aber nicht wie lange ich meine ein jahr.


    aber ich wär vorsichtig mit einem anwalt, da recht haben und recht bekommen eine andere sache ist, leider, zumal tt wahrscheinlich den längeren atem haben wird.


    ich würde einen anwalt nur empfehlen wenn du in einer rechtschutzversicherung bist. und selbst dann mußt du dir bewußt sein, dass wenn du verlieren solltest diese art versicherungen immer leicht den kulli an der kündigung ansetzen. denn solange du gewinnnst ist alles gut, aber wenn du mal verlierst dann muß deine versicherung die anwälte, gericht, etc. bezahlen.


    ich wünsch dir aber dass du dein money wiederbekommst.


    bis dann


    bye

  • Wow, da sind sind in Sachen Garantie in der Schweiz - ausnahmsweise - doch besser gestellt:


    Der Käufer kann ein Neugerät/neues Produkt verlangen, wenn innerhalb der Garantiefrist etwas defekt ist. Bei diesem Neugerät hat man dann wieder die volle Garantie. Wenn der Verkäufer das nicht will, muss er den VOLLEN Kaufpreis zurückerstatten (auch wenn das Teil am letzten Tag der Garantie kapputt gehen sollte).

  • Hi,

    Zitat

    Original von highland82
    diese gewährleistung ist nicht firmenabhängig, was bedeutet, dass tomtom schreiben kann wozu sie lustig sind. wenn tt etwas anderes in der zeitangabe der gewäh.. schreiben sollte so ist dieser punkt laut deutschen gesetz als nichtig zu erklären.


    hm, bin kein Anwalt aber ich wiederhole mich da gern: Anspruch im Rahmen der Gewährleistung hat man meines Wissens immer gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Ich würde mich also immer zuerst mit dem Verkäufer auseinander setzen.


    Darüber hinaus hat die deutsche Gewährleistung einen Pferdefuß. Nach Ablauf der ersten sechs Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Ich bezweifle jetzt gar nicht, dass das der Fall ist. Aber so etwas zu beweisen ist sicher extrem mühselig, zeitaufwändig, kostenintensiv und wahrscheinlich mit geringer Erfolgsaussicht.


    nepi1975: In D muss man genau unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Garantie hast Du genau so viel, wie der Hersteller (oder der Verkäufer) Dir zugesichert hat. Wobei dummerweise TomTom in seiner Lizenzvereinbarung auch was über Gewährleistung schreibt. Diese dauert allerdings für die Hardware nur 1 Jahr ab Kauf. Im vorliegenden Fall ist die "Garantie" also eindeutig abgelaufen.


    Ciao
    Gloern

  • Gewährleistung bei Neuware 24 Monate ab Kaufdatum gegenüber dem Verkäufer (NICHT HERSTELLER!). PUNKT! Die darf der Verkäufer nicht einschränken (jdenfalls nicht gegenüber Privatkunden).


    Wenn TomTom eine Garantie für die Geräte abgibt, ist der Inhalt der Garantiebedingungen völlig in deren Ermessen (aber es gelten die Bedingungen, die beim Kaufvertrag angegeben waren). Natürlich darf diese Garantie die Gewährleistung (heisst j eigentlich Sachmängelhaftung) NICHT einschränken.


    Deine 125Eur kannst Du in den Wind schreiben. Du hast bei TomTom Dein Gerät reparieren lassen. Scheinbar (ich hab das jetzt nicht kontrolliert) gibt TomTom keine Garantie, also hattest Du nur die Gewährleistung Deines Händlers. Aber der Händler bekam ja nie eine Reklamation. Also ist er auch nicht in der Pflicht. Statt den Händler in die Pflicht zu nehmen, hast Du das Gerät von einem Dritten (spielt hier noch nicht einmal eine Rolle, daß es der Hersteller war - hätte genausogut auch eine fremde Werkstatt sein können) instandsetzen lassen, und diesen dafür entlohnt.


    Hättest Du das ganze über Deinen Händler gemacht, hätte es vieleicht besser für Dich ausgesehen.

  • > Mangelhafter Service bei TomTom...


    ...und wieder hat TomTom gezeigt, wie weit Dichtung und Wahrheit auseinander liegen.


    Ein *guter* Service enthielte vor allen Dingen auch annähernd aktuelle Kartendaten.
    Ich bin ja mal gespannt, welche Karten-Daten in der kommenden TTN-Version immer noch fehlen werden, obwohl sie in der Realität z. Tl. schon lange enthalten sind und TT massenhaft von Kunden auf solche Daten-Lücken hingewiesen wurde.

    Dann bis später! ;)

  • Hi,

    Zitat

    Original von Antenne
    Ein *guter* Service enthielte vor allen Dingen auch annähernd aktuelle Kartendaten.


    och nö, müssen wir diese Diskussion jetzt auch schon an Stellen führen, wo sie gar nicht hingehört?


    Ein guter, bzw. kundenfreundlicher Service hätte die Maus aus Kulanz einfach ersetzt. Somit war das in diesem Fall sicher kein guter Service.


    Die Kartenqualität hat nun meines Erachtens mit dem Service aber auch gar nix zu tun. Die Kartenqualität ist Teil des Produkts. Sicher kann man über die Aktualität der Karten streiten, aber doch bitte nicht immer und überall. Schon gar nicht, wenn es um andere Themen geht.


    Von meiner Seite: EOD (zumindest, was die Kartenqualität angeht).


    Ciao
    Gloern

  • Ich verstehe gar nicht diese Diskussion ?(


    kaffeemaschine hat es auf dem Punkt gebracht: TomTom war hier eindeutig der "falscher Ansprechpartner" für einen eventuellen Ersatz wegen Koulanz oder Garantie!
    Also zu recht die 125 als Entlohnung für die Reparatur einkassiert (hat hier mit Service gar nicht zu tun)
    Schade für dich @pocketi, aber so ist die Tatsache ;) Dein Händler hätte dir helfen können.


    gruß
    pdaLy

  • Zitat

    Original von Antenne
    > Mangelhafter Service bei TomTom...


    ...und wieder hat TomTom gezeigt, wie weit Dichtung und Wahrheit auseinander liegen.


    Ein *guter* Service enthielte vor allen Dingen auch annähernd aktuelle Kartendaten.
    Ich bin ja mal gespannt, welche Karten-Daten in der kommenden TTN-Version immer noch fehlen werden, obwohl sie in der Realität z. Tl. schon lange enthalten sind und TT massenhaft von Kunden auf solche Daten-Lücken hingewiesen wurde.


    was hat das mit dichtung und wahrheit zu tun????


    setzt euch mal in die lage von tomtom. wenn jeden tag in europa drei oder vier mäuse kaputt gehen, und jeder user die mäuse zu tomtom schicken würde, damit die die maus reparieren oder austauschen, und das am besten gratis, was glaubt ihr was das für ein kosten- und verwaltungsaufwand wäre????


    wenn sie das machen würden - damit sie eine gute pr haben und wir kunden sehen was für einen tollen service tomtom doch hat - wer glaubt ihr bezahlt die zeche dafür??? die schenken die teile ja nicht her, sondern hauen sie als kosten bei der nächsten produktversion wieder drauf und wir müssen dann für tomtom mehr zahlen....


    ausserdem hat gloern recht, der fehler war, dass pocketti die maus an tomtom geschickt hat und sich nicht an den verkäufer gewandt hat....dafür jetzt tomtom die schuld in die schuhe zu schieben ist quatsch...

  • Auch meine TomTom BT-Maus war defekt, gleiche Symptome wie oben beschrieben. Ich habe heute nach etwas über 3 Wochen von TomTom kostenlos eine neue Maus erhalten, obwohl ich sie damals nicht direkt bei TomTom gekauft habe (Saturn-Bundle vom Oktober 2003).


    Aber...:
    Auch von mir wurden zunächst 125 gefordert. Nach einem Protestschreiben mit Hinweis auf Gewährleistung und der letztendlichen Bitte um Rücksendung, damit ich den Schaden bei Saturn reklamieren kann, wurde mir mitgeteilt, daß in der Sendung wohl kein Kaufbeleg gefunden wurde??? Nachdem ich diesen erneut an TomTom geschickt habe, wurde mir dann kostenloser Ersatz zugesichert. Da das Teil heute bei mir eingegagen ist und auf Anhieb topp funktionierte, ist die ganze Angelegenheit doch zu meiner Zufriedenheit ausgegangen.:P

    Gruß gs.arch

  • Hi,

    Zitat

    Original von hope68
    na, das ist dann doch noch "guter" service, wenn auch mit verzögerun :)


    na ja, "gut" würde ich das nicht mehr unbedingt nennen wollen. Eher "befriedigend". Für ein "gut" müsste es meiner Meinung nach reibungslos funktionieren. Für ein "sehr gut" zudem noch schnell.


    Ciao
    Gloern