TomTom untersagt den Weiterverkauf des Gerätes...

  • Zitat

    Original von bianchifan
    Wenn eine Firma meint, sie müsse die gängigen Regeln des Umgangs auf Ihre eigene Weise interpretieren kann sie das tun. Sie muss aber genauso damit rechnen, dass diese Intrepretation nicht allgemein anerkannt wird. Es gibt immer wieder Firmen, die irgendwelche Klauseln in ihre Verträge aufnehmen, die vollkommen unwirksam sind, weil sie gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen.


    Absolute Zustimmung. Das meinte ich, als ich sagte, Das Gesetz steht über den selbst gestrickten Lizenzvereinbarungen.


  • Was soll der Käufer für einen Nachteil haben? Die Software ist eventuell bereits registriert. Na und? Das Gerät funktioniert genau so weiter wie vorher, denn es merkt den Besitzerwechsel ja nicht, oder ?(


    Tomtom wird auch nicht informiert, das sein Go den Besitzer gewechselt hat. Wem juckts also????


    Neue Karten muss man eh kaufen und Updates vom Betriebssystem bekommt man immer....


    aari

  • Es könnte mit einem kleinen Detail zusammenhängen. Ganz richtig, das Gerät merkt ja nicht, daß es den Besitzer wechselt. Vielleicht ist genau das das Problem.


    Denn der neue Besitzer bekommt u.U. den sehr wichtigen Hinweis nicht, daß beim Benutzen eines Navigationssystem, immer der Focus auf der Straße und dessen Regeln liegen muß. Das Navigationssystem ersetzt nicht die Entscheidungshilfe, daß ich z.B. Einbahnstraßen falschherum befahren darf.


    Dieser Hinweis kommt nur sicher beim Erstbenutzer an.


    Mit dieser Klausel wäre dann TomTom in Härtefällen aus dem Schneider, wenn es darum geht, "mein Navi hat aber gesagt, ich soll als Geisterfahrer auf die Autobahn fahren".


    Nur so eine Idee.


    BG,Ralf.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    war ja in diesem Fall eher auf mich bezogen.Werde mich in Zukunft daran halten und entsprechende Mails nur sinngemäß weitergeben.Ich denke da kann wohl keiner was dagegen haben!?!


    Nein, das ist richtig. Nur zitieren darfst du halt nicht. Und so lange du nicht sinngemäß den Namen des Support Mitarbeiters wiedergibst, ist alles in Butter :D

  • Zitat:


    Original von r17158
    Es könnte mit einem kleinen Detail zusammenhängen. Ganz richtig, das Gerät merkt ja nicht, daß es den Besitzer wechselt. Vielleicht ist genau das das Problem.


    Denn der neue Besitzer bekommt u.U. den sehr wichtigen Hinweis nicht, daß beim Benutzen eines Navigationssystem, immer der Focus auf der Straße und dessen Regeln liegen muß. Das Navigationssystem ersetzt nicht die Entscheidungshilfe, daß ich z.B. Einbahnstraßen falschherum befahren darf.


    Dieser Hinweis kommt nur sicher beim Erstbenutzer an.


    Mit dieser Klausel wäre dann TomTom in Härtefällen aus dem Schneider, wenn es darum geht, "mein Navi hat aber gesagt, ich soll als Geisterfahrer auf die Autobahn fahren".[quote]




    Glaubst du wirklich, das irgendein ein Hersteller von Navi-Software und die Verantwortlichen für die dazugehörigen Karten sich für solche Fahrfehler jemals verantworten lassen? ?( [B]

    Einmal editiert, zuletzt von aari ()

  • Hi aari,


    Der Hinweis gehört möglicherweise zu den Auflagen für die Zulassung - und wenn es nur in einem Land ist. Dann wird's halt für alle gleich gemacht.


    Und ich finde den Hinweis wichtig und notwendig. Wenn ich so manche Beiträge lese, sträuben mir sich die Haare. Dann denke ich immer - mein Gott - vertrauen die Leute der Technik blind?


    BG,Ralf.

  • Zitat

    Was soll der Käufer für einen Nachteil haben? Die Software ist eventuell bereits registriert. Na und? Das Gerät funktioniert genau so weiter wie vorher, denn es merkt den Besitzerwechsel ja nicht, oder



    Hier wird ja nur das Western Europapack verkauft und nicht das Gerät selbst.
    Deshalb denke ich, dass sich die Karten nicht auf dem Gerät des Käufers installieren lassen werden, da sie ja schon auf dem Gerät des Verkäufers aktiviert wurden. So teilte mir das jedenfalls TomTom auf Anfrage nach der Nutzung einer gebrauchten Europamap mit. TomTom schlägt vor den Kauf einer gebrauchten Version rückgängig zu machen.


    Gruss Pittie

  • Zitat

    Deshalb denke ich, dass sich die Karten nicht auf dem Gerät des Käufers installieren lassen werden, da sie ja schon auf dem Gerät des Verkäufers aktiviert wurden.


    Es geht wohl auch noch auf einem zweiten Gerät, was aber nicht durch die Lizenzvereinbarung abgedeckt ist. Wahrscheinlich soll diese Möglichkeit der Vereinfachung dienen, wenn mal ein Geräteaustausch nötig ist. Dann kann der Nutzer auch auf seinem Ersatzgerät die Karten installieren. Aber ich denke in aller Regel sollte man in diesem Zusammenhang von Gebrauchtangeboten lieber die Finger lassen, denn die Möglichkeit der "Zweitaktivierung" auf einem Ersatzgerät ist wohl schon weg, und bei den Angeboten, die ich so bei eBay gesehen habe, war die Ersparnis auch nicht so toll. Ich denke das ist den gegebenenfalls eingehandelten Ärger nicht wert.


    Viele Grüße, Api.

  • Zitat

    Original von api
    Aber ich denke in aller Regel sollte man in diesem Zusammenhang von Gebrauchtangeboten lieber die Finger lassen, denn die Möglichkeit der "Zweitaktivierung" auf einem Ersatzgerät ist wohl schon weg, und bei den Angeboten, die ich so bei eBay gesehen habe, war die Ersparnis auch nicht so toll. Ich denke das ist den gegebenenfalls eingehandelten Ärger nicht wert.


    Vielleicht sollte man besser die Finger von Produkten solcher Hersteller lassen?


    Recht hin oder her, TomTom würde sich im Fall der Fälle sicher zu unrecht querstellen und das würde mir reichen um deren Produkte zu meiden. Akzeptieren würde ich hingegen, wenn man eine bereits vergebene Registrierung zuerst wieder deregistrieren muss, um eine Registrierung auf einem zweiten Produkt zu aktivieren.

  • Zitat

    Akzeptieren würde ich hingegen, wenn man eine bereits vergebene Registrierung zuerst wieder deregistrieren muss, um eine Registrierung auf einem zweiten Produkt zu aktivieren.


    Mein Posting bezog sich jetzt allerdings nur auf die zusätzlich käuflichen Europakarten auf CD. Ich denke im Zweifelsfall gibt es auch die Möglichkeit, dass sich der ursprüngliche Käufer deregistrieren läßt. Dürfte dann aber ein ziemlicher Aufwand sein.
    Die Veräußerung eines TTG mit seiner ursprünglich mitgelieferten SD-Card sehe ich unkritisch, da ja das "Produktpärchen" aus Gerät und Karte verkauft wird.
    Eine Einschränkung des Veräußerungsrechts durch TomTom halte ich für rechtlich gar nicht durchsetzbar.


    Das alles ist für den Anwender natürlich schon ein wenig lästig, aber man darf auch das Recht des Herstellers, sich vor unerlaubtem Kopieren und der unerlaubten Weitergabe seiner Produkte zu schützen, nicht ganz außer acht lassen.


    Viele Grüße, Api.

  • Habe meinen TomTom GO diese Woche - zusammen mit den für meinen TTG aktivierten Europakarten - verkauft und betrachte die geradezu haarsträubenden "Lizenzbedingungen" von TomTom mit äußerster Gelassenheit.
    Wie auch immer, diese Firma wird zukünftig keine Gelegenheit mehr haben, mir solche rechtlich unhaltbaren Spielregeln aufzudrücken :)

  • Zitat

    Original von macsmart
    Habe meinen TomTom GO diese Woche - zusammen mit den für meinen TTG aktivierten Europakarten - verkauft und betrachte die geradezu haarsträubenden "Lizenzbedingungen" von TomTom mit äußerster Gelassenheit.
    Wie auch immer, diese Firma wird zukünftig keine Gelegenheit mehr haben, mir solche rechtlich unhaltbaren Spielregeln aufzudrücken :)


    macsmart -


    das ist genau die richtige Einstellung!


    Stellt euch vor, die Mehrheit wäre so. Hm? Dann würde die Industrie ganz anders ticken.


    Weiter so!


    Gruß

  • Zitat

    Original von aari
    Glaubst du wirklich, das irgendein ein Hersteller von Navi-Software und die Verantwortlichen für die dazugehörigen Karten sich für solche Fahrfehler jemals verantworten lassen? ?( [B]


    In Europa wahrscheinlich nicht, wie sieht es aber in Amerika aus? Die Geschichte mit McDonalds und dem kalten Kaffee kennt doch wohl jeder. Und das ist leider kein Einzelfall.

  • Die Warnhinweise stehen im ZUsammenhang mit dem Produkthaftungsrecht -> gefährliches Produkt.


    Es gab den Fall bei BMW. Da ist einer mit seinem 7er samt werksseitig installiertem NAVI in die Weser gefahren. Direkt den Fähranleger hinunter. Schilder an der Strasse haben ihn nicht beeindruckt. Das NAVI hatte die Fähre vernachlässigt und der Fahrer ging daher davon aus, dass da schon eine Strasse sein wird. War aber nicht so. Der Wagen wurde von einem Autokran geborgen. Die Fähre gab es schon seit Anno knacks :D


    Bei BMW weiss ich es positiv, da ich selbst einen hatte. Es steht in allen Bordbüchern zum Fahrzeug und es steht auf jeder Kurzbeschreibung zu den NAVI CDs. Die Strasse und die Beschilderung hat Vorrang und damit Recht, das Navi irrt sich im Zweifel.


    Fehlt dieser Hinweis, dann liegt ein Instruktionsfehler vor und dann kann man als Hersteller haftbar sein.


    Schaut euch die Gebrauchsanweisungen eines x-beliebigen Elektrogerätes an und lest die Sicherheitshinweise. Der Durchschnittsverbraucher würde eine Kaffeemaschine wohl kaum vollständig unter Wasser tauchen, es wird trotzdem darauf hingewiesen, dies tunlichst zu unterlassen.


    DIe Gebrauchsanweisung zu meinem Rasenmäher weist darauf hin, dass ich wirklich nur den Rasen damit mächen darf und keine Hecken schneiden. Wer käme eigentlich auf diesen Gedanken. Es kam jemand und dem fehlt nun ein Großteils eines Armes. Der Hersteller hatte nicht darauf hingwiesen und musste haften und und und, ließe sich beliebig fortsetzen.


    Allerdings kann ich durchaus meine Keffemaschine verkaufen und wenn ich die Gebrauchsanweisung nicht weitergebe, dann fehlen dem künftigen EIgentümer natürlich diese Warnhinweise. Hierfür muss der Hersteller dann natürlich nicht haften, weil ihm dieser Vorgang gar icht zugerechnet werden kann und er lediglich die Verantwortung dafür trägt, in welchem Zustand und mit welchen Instruktionen er das Gerät in den Handel bringt. Die Hersteller gehen teilweise noch einen Schritt weiter und weisen darauf hin, dass die Sicherheitshinweise, also die Gebrauchsanweisung natürlich weiter zugeben sind.


    Also daran kann es nicht liegen. Anderenfalls müsste es auch untersagt sein, dass ich ein Fahrzeug, in dem sich ein TTG befindet, nicht ausleihen dürfte. Denn auch hier wäre nicht sicher gestellt, dass der Leihende die Sicherheitshinweise kennt. Auch hierauf hat der Hersteller natürlich keinen Einfluss und die Haftung entfällt.


    Das Gerät kann in jedem Fall weiter veräußert werden. Bei reinen Softwareprodukten kann es aber anders aussehen. Hängt im Ergebnis vom Vertrag ab und vom Status der jeweiligen Partei. In D gilt regelmäßig das, was ich den Dummenschutz nenne, andere nennen es Verbraucherschutz :D .


    Gruß


    tcb


  • schwachsinn!


    sogar MS erlaubt die weitergabe,vorrausgesetzt es handelt sich um die original soft.


    und wer bitte von euch registriert sich per richtigen namen?


    updates bekommt sowieso jeder.


    wo steht den das eigentlich?
    ich habe nur ein billiges anleitungsbuch ,da steht nichts davon drinne.


    also die können mich mal,scheiss holländer!

    Einmal editiert, zuletzt von ferry ultra ()