TTG von der Steuer absetzen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Dezember stolzer und durchaus zufriedener Besitzer von einem TTG. Da ich im technischen Außendienst arbeite, benutze ich das Gerät vornehmlich zu beruflichen Zwecken. Hat jemand eine Idee ob ich somit das Gerät von der Steuer absetzen kann/darf? Wie lange ist die Abschreibungsdauer? Jemand Erfahrungen?


    Für jeden Tipp dankend,


    Nik0

  • Wird wie jedem techn. Hilfsmittel sein, da das Teil ja nur ein paar Hundert gekostet hat, kannst Du es mit einmal absetzen. Aber ob es Dein Sachbearbeiter ohne weiteres anerkennt ist ein anderes Problem.

  • Zitat

    Original von Cleaner
    Wird wie jedem techn. Hilfsmittel sein, da das Teil ja nur ein paar Hundert gekostet hat, kannst Du es mit einmal absetzen. Aber ob es Dein Sachbearbeiter ohne weiteres anerkennt ist ein anderes Problem.


    sogenannte GWG's (bis 410) können auf einmal abgesetzt werden.

  • Zitat

    sogenannte GWG's (bis 410) können auf einmal abgesetzt werden.


    Stimmt, wenn sie dem Grunde nach absetzbar sind. Am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt klären, dann gibts auch keine Missverständnisse.


    Viele Grüße, Api.

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  • Abschreibung 3 Jahre (wie PC)
    GWG geht nicht, da der Preis über 400,00 (netto) liegt


    Bist du so "clever" und beziehst das TTG auf dein Auto und du nutzt es nur in diesem Auto (um die private Nutzung auszuschließen), dann schreibst du deinen kleinen Freund über die Nutzungsdauer deines Autos ab. Erklärst du aber, das das Teil ja sehr mobil ist und in alle Fahrzeuge oder sogar ans Fahrrad passt, bist du wieder mit dem privatem Nutzen drann !


    Du kannst es drehen wie du willst, das Finanzamt wird nicht mitmachen und dir das Arbeitsmittel anerkennen, da die private Nutzung immer unterstellt bleibt. Aber schreib ruhig was in die Erklärung rein, dein Sachbearbeiter freut sich, wenn er streichen darf !Vielleicht hast du aber auch Glück und es geht durch ...


    Thomas

  • Könnte problematisch sein. Stichwort: private Veranlassung bzw. private Mitbenutzung.


    Wer ein Fahrtenbuch führt, ist fein raus. Da lässt sich der private Nutzungsanteil relativ einfach feststellen. Problem: das Ding ist recht mobil, kann also auch in einem anderen Fahrzeug, z.B. dem Zweitwagen (auch der Ehefrau) genutzt werden.


    Ergebnis: Grundsätzlich als Bestandteil des Einkunftserzielungsvermögen (nicht mit BV verwechseln) berücksichtigungsfähig. Der Nutzungsnachweis dürfte aber schwierig sein.


    Glücklich kann sich schätzen, wer selbständig ist, da wird es erstmal gebucht und wegen den paar Euros regt sich kein Betriebsprüfer auf. Vor allem nicht, wenn es brav über drei Jahre abgeschrieben wird.


    Wer einen Dienstwagen vom AG hat, in den ein NAVI eingebaut ist, der sollte darauf achten, dass dies aus der BG der 1%-Regel rausgelassen wird. Es gibt zwar ein Gegenteiliges BMF-Schreiben, aber vorm BFH ist ein Revisionsverfahren anhängig. Und das kann man erstmal ganz entspannt abwarten.


    Stichwort: Telekommunikation, Nutzung durch Mitarbeiter, seit Gerd ist das steuefrei :D


    Gruß


    tcb

  • Mein Aldi-Sommer 2003 Bündel schreibe ich über drei Jahre ab. Letztes Jahr ging es problemlos durch.


    Ich bin nicht selbstständig und hatte nur reingeschrieben "Navigationssystem für Dienstreisen" und dann habe ich auch direkt noch drei Stylus, Verlängerungskabel und Ersatzzigarettenanzünder als "geringwertiges Wirtschaftsgut, Zubehör Navigationsgerät" angegeben, und anerkannt bekommen.


    Aber es kommt wohl sehr auf den Sachbearbeiter an. Vor Jahren mussten wir begründen, warum wir mit zwei Autos zum selben Arbeitgeber fahren. (Unterschiedliche Dienstorte innerhalb der Stadt und viele Dienstreisen, vielleicht steht dies noch irgendwo...)


    Da es anerkannt wurde, werde ich dieses Jahr TomTom ansetzen.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Familievierfuss ()

  • Hallo,


    auch ich habe den PDA vom Finanzamt anerkannt bekommen. Allerdings erst beim zweiten Anlauf, d.h. nach Einspruch, in dem ich die beruflich veranlasste Nutzung ausführlich begründet habe.


    Willi


  • Klar kannst du das absetzen, ich würd hier nichtmal das Finanzamt fragen oder sonst irgendwenn. Die Nutzungsdauer würde ich bei 4 Jahren ansetzen. (Da es ja bei dir Werbungskosten und nicht Aufwände sind).


    Würd allerdings nicht behaupt, dass es mit dem Auto fix verbunden ist und mit der langen Nutzungsdauer das Autos abzuschreiben, sondern es wirklich als eigenes Wirtschaftsgut sehen. Außerdem könntest du beim Auto einen hohen Privatanteil haben.


    Von privater Nutzung würde ich bei einem TTG nicht sprechen, da du private den Weg kennst (also ich brauch für Verwandtschaftsbesuche, Kirchengänge, Arbeitsweg, etc .. kein Navi!)


    dIdI


    PS: mir darfst du ruhig glauben, bin dipl. steuersachbearbeiter ... ;)
    PS2: mein BME um netto 1000 habe ich damals als GWG abgeschrieben. Ich habe kein Bundle gekauft (gab es damals für BME 1.1 noch nicht), sondern den Pocket PC, Software und GPS-Maus. DIes sind natürlich 3 wirtschaftsgüter und voneinander getrennt zu sehen, somit ging 1.000 (ohne ust) in einem jahr direkt in den aufwand :]