Wie war das eigentlich noch mal?
Werktage und Arbeitstage sind ja unterschiedliche Begriffe, bei irgendeinem zählt der Samstag auch mit, nur bei welchem?
Wie war das eigentlich noch mal?
Werktage und Arbeitstage sind ja unterschiedliche Begriffe, bei irgendeinem zählt der Samstag auch mit, nur bei welchem?
Hi
Der andere Name ist Sonn und Feiertage!
Nun Rate mal wo die Samstage mitzählen!
Da ich aber nur von Mo-Fr arbeite, weißte auch schon wie
Du das zu zählen hast.
Sieht so aus als wenn Du Steuererklärung machst
Werktage sind Mo-Fr. Zu den Arbeitstagen kann aber auch ein Samstag gehören.
Werktage sind Mo. - Sa.,
ob der Samstag zu den Arbeitstagen gehört, hängt davon ab, ob du in einer 5 oder 6Tagewoche beschäftigt bist.
Jap, ich muß zugeben, Felix hat Recht. Hier ein Beispiel:
ZitatAlles anzeigenUnterschied zwischen Werktag und Arbeitstag
Häufig kommt es immer wieder zu Verwechslungen und Meinungsverschiedenheiten bei der Bestimmung der Urlaubstage, die einem Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zustehen. Grundsätzlich werden für eine volle Woche 5 Arbeitstage angesetzt, soweit der Arbeitnehmer nur an 5 Tagen in der Woche zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verpflichtet ist. Stehen diesem Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag nun im Jahr 30 Arbeitstage Urlaub zu, so entspricht dies 6 Wochen.
Problematisch wird es dann, wenn laut Arbeitsvertrag nicht Arbeitstage sondern Werktage als Urlaubsanspruch festgelegt wurden. Gemäß der gesetzlichen Definition in § 3 BUrlG sind Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Das bedeutet, dass für eine volle Woche Urlaub 6 Werktage benötigt werden, da der Sonnabend mitgerechnet wird. Sind in dem Arbeitsvertrag als Urlaubsanspruch 30 Werktage vereinbart, so hat der Arbeitnehmer im Ergebnis nur 5 Wochen Urlaubsanspruch. Dies führt insbesondere dann zu Unverständnis, wenn der Arbeitnehmer nur von Montag bis Freitag arbeiten muss.
Das Ergebnis entspricht aber der gesetzlichen Definition. Somit sollte jeder Arbeitnehmer genau die Formulierungen in seinem Arbeitsvertrag prüfen, bevor er selbigen unterschreibt und bei der Urlaubsplanung eine böse Überraschung erlebt.
Also, meine Steuererklärung mache ich noch nicht, auch habe ich kein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen (Werktags von bis (jetzt erinner ich mich, ich hatte wegen Falschparkens Samstags schon mal ein Ticket bekommen....)), es geht eher um die Rechnung in meiner Signatur zwecks Reparaturzeit! ![]()
Also Medion:
Nun sind ist mein MD2910 schon seit dem 04.01. bei Euch = 20 Kalendertage = 17 Werktage = 14 Arbeitstage
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Das war mir schon klar
Ich war nur zu faul, um den Bericht auf Deine Problematik umzuschreiben... ![]()