TomTom verstösst gegen den freien Markt

  • Ihr habt ja schon viel über die Aktivierung des Navigators 2 gelesen und geschrieben.
    Ich finde es auch ehrenrührig, dass der Forumsmaster Hinweise auf gecrackte Codes löscht.
    Wie steht es aber mit der Akzeptanz klarer Rechtsverstöße seitens TomTom in diesem Forum ?
    In den FAQ rät TomTom eindeutig vom Einsatz von SecondHand Software ab, da diese bereits aktiviert sei, folgend das Zitat:
    Trouble activating a second hand TomTom Navigator 2
    TomTom Navigator 2 requires online software activation. All copies of TomTom Navigator 2 are sold with a product code. This product code can be used to activate the software on two devices (read more about Software Activation). Second hand TomTom Navigator 2 products are likely to have already been activated once or more by the first buyer and the product code may therefore no longer be valid. For this reason we advise our customers not to purchase TomTom Navigator 2 second hand. If you have already purchased a second hand TomTom Navigator 2 product and cannot activate the software, we suggest you return it to the seller.


    Ich habe meine Software regulär erstanden (TomTom Benelux plus Europapaket) und möchte es bei Bedarf auch ebenso regulär wieder verkaufen können. Wenn hier ein Hersteller den Kauf von gebrauchter Ware verbietet, verstößt er meines Erachtens klar gegen Regelungen des freien Marktes.


    Ein Produkt welches ich nicht weiterveräussern kann, ist nicht den ursprünglich verlangten Preis wert.


    Ich fühle mich von TomTom vera... .

  • Du erwirbst mit dem Kauf von TTN2 ein Nutzungsrecht an dem Programm.


    Natuerlich kannst Du das ganze danach weiterverkaufen. Ob Palmtop BV jedoch das an Dich vergebene Nutzungsrecht (die Lizenz) an den Zweitkaeufer weiterreicht liegt im Ermessen von Palmtop BV, und nicht in Deiner Macht.


    Software ist und bleibt nunmal kein Pysikalisches Gut. Es besteht ein Unterschied zwischen dem greifbaren Medium, welches die Daten enthaelt, und dem Recht diese auch zu benutzen.


    Gruss,
    Sascha

  • @pjp


    Es gefällt mir auch nicht, die Registrierung von TomTom, letztendlich ist die ganz Disskussion darüber aber trotzdem Blödsinn.


    Software gekauft, benutzt, Software verkauft und weiterbenutzt, würde sicher so mancher machen, oder Software gekauft und an Kumpel weitergegeben, der an den nächsten, der an seinen Onkel, Onkel an Skatbruder, Skatbruder an seinen Chef, Chef an seinen Sohn ...


    Die Online Registrierung hindert zumindest Lieschen Müller am klauen und das meine ich kann man dem Hersteller schon zubilligen, zumal die Registrierung nach einer Woche zumindest für den besten Kumpel reicht und seine Freundin muß halt 6 Monate warten.


    Also laßt die Kirche im Dorf und findet Euch damit ab zum Esel noch mal.


    mfg


    elimar

  • Hallo,
    das sehe ich etwas anders:


    a) zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags wird mit Sicherheit nicht auf die Einschränkung des Nutzungsrechts hingewiesen. M. E. reicht auch ein evtl. Hinweis in den AGB's gegenüber einem Endverbraucher nicht aus


    b) nach dem Kaufrecht steht dem Käufer die weitere Verwertung des Kaufgegenstands frei. D. h. er darf auch Weiterverkaufen und hierzu gehört die Möglichkeit dies zu tun. Natürlich muss das Urheberrecht dabei beachtet werden (Löschung aller evtl. vorhandenen Programmkopien etc.)


    c) das Problem ist allerdings: Recht haben und Recht bekommen sind 2 grundverschiedene Dinge - die letzendlich auch von den dabei entstehenden Kosten für evtl. Gerichtsverfahren abhängen.


    Leider wird durch derartiges Verhalten der Hersteller dem Endbenutzer nichts anderes übrig bleiben, als auf den Weiterverkauf zu verzichten. :(

  • Wie um alles in der Welt kann man denn "gegen den freien Markt verstoßen"???


    Rächt sich dann der freie Markt? Was ist der "freie Markt"?


    Mann kann nur gegen Gesetze verstoßen. Ich glaube nicht, dass sich Palmtop mit seiner Aktivierung ausserhalb des Urheberrechts stellt. Wenn Du meinst das ist so, musst Du halt klagen.


    Noch besser: Vorher die AGBs lesen und wenn sie Dir nicht passen auf das Produkt verzichten.


    Im Bereich der Software ist es im Moment nun mal so, dass eher die Hersteller als die Konsumenten geschützt werden müssen. Es wird einfach zuviel kopiert und zu wenig gekauft.


    Offen gestanden kann ich mir kaum eine Situation vorstellen, dass man TTN verkauft und dann wirklich auf die Nutzung der Software verzichtet. Ich unterstelle hier einfach einmal, dass einige Leute, die von dem Kopierschutz genervt und einfach sauer sind, dass sie das Programm nicht verhökern und auf dem eigenen PDA weiterbenutzen können.


    Die klaren Rechtsverstöße hätte ich gerne mal belegt und zwar mit Fundstelle im Urheberrecht.


    Gruß


    Erloeser

  • @pip


    ...und jetzt noch fest mit dem Fussi aufstampfen, dann gehts dir vielleicht übermorgen wieder besser...


    Ich finde, du machst dich mit deinem TamTam lächerlich, wenn du nicht zwischen "advise our customers not to..." und "we do not allow...", bzw. "may not be valid" und "is not valid" unterscheiden kannst...


    Und ja: ich würde auch solche Hinweise rauswerfen.


    ~ghw

  • Hallo zusammen,


    möchte auch meinen Senf dazu geben.


    Auch ich hab TT gegen Bares gekauft. Anfangs gabs ein Problem, die SW war nämlich schon beim Händler auf einem anderen Gerät freigeschaltet ... es dauerte knap 24 h, bis mir TT einen Code zusandte. Hab eine freundliche Mail geschrieben und fühle mich ebenso kulant behandelt.


    Und es geht meiner Meinung nach für den Konsumenten auch nicht darum, Recht zu haben, sondern sein Problem gelöst zu bekommen.


    Im Übrigen ist die technische Lösung des SW-Schutzes zwar nicht die eleganteste, aber verstehen kann ich den Hersteller, letztlich braucht der auch sein Geld.


    Viele Grüße - Peter


    ----


    Versuchs mal mit Gemütlichkeit

  • Hi,


    ich hab die SW nicht, drum die Frage: Wo wird auf diese notwendige Registrierung hingewiesen? Klar vor dem Kauf (und AGBs zählen dazu, so der Passus offensichtlich ist, sonst nicht) oder danach (also per Anzeige am Bildschirm bei Installation oder ähnlich)?


    Nur im ersten Fall ist die rechtskräftig. Man kann also von Hersteller Nachbesserung oder Wandelung (sprich Rückgabe) des Produktes verlangen.


    Soweit unsere Gesetze. Nachdem hier erwähnt wurde es gäbe einen Crack hab ich mal danach gesucht - und den zwar nicht auf Pocket.at aber im Netz gefunden, nach nichtmal 10 Minuten. Ausprobieren kann ich den aber ned, weil ich die SW nicht habe. Weder legal noch illegal. Auf meinem Journada 548 bringts die eh nicht, oder?

  • Es ist immer wieder schön, wenn man unbelastet von Fachwissen (das im Internet kostenfrei zur Verfügung steht) über vermeintliche Rechtsverstösse lamentiert.


    Recht ist nicht das, was Dir gerade in den Kram passt, sondern das, was in Gesetzen niedergelegt ist.


    Vielleicht sollte man sich mal folgendes klar machen:


    Du hast gar kein Produkt sondern eine Lizenz erworben. Und zwar eine einfache Lizenz


    Software ist geistiges Eigentum des Urhebers, und, zumindest nach dem deutschen Urheberrecht, nicht übertragbar (§29 UrhG).


    Ich darf mal zitiern:


    UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht


    (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.


    (2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.


    UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten

    (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.


    (2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

    Ein Verkauf der Software und damit aller Rechte würde bedeuten, daß wenn sie erst einmal verkauft ist, bzw. den Besitzer gewechselt hat, dieser damit beliebig verfahren könnte. Ohne nennenswerte Kosten und ohne Qualitätsverlust könnten Kopien hergestellt und weiterverbreitet werden.


    Bei einer Lizenz verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Urheber, das einfache erhält der Benutzer. Dieser ist in der Verwendung der Software eingeschränkt.


    Der Besitz eines Datenträgers verleiht nicht automatisch das Recht an der Software oder das Recht zur Nutzung. Jeder Benutzer, bzw. Käufer, von lizensierter Software ist ein Lizenznehmer, die gekaufte CD-ROM oder Ähnliches ist nur Mittel zum Zweck.


    Inwieweit Palmtop die Nutzung dieser Lizenz reglementiert, ist ihre Sache. Wenn Sie festlegen, dass Du die (einfache) Lizenz nur auf einem eigenen PDA nutzen kannst, dann liegt das in Ihrem Ermessen. Du kannst nicht die Rechte an der Software handeln, das kann nur Palmtop.


    Du hast eine Lizenz erworben, ohne vorher die Bedingungen (die Palmtop auf seiner Website veröffentlicht hat) zu lesen. Pech.


    Ich kann übrigens mit dieser Art der Lizenz gut leben.


    Erloeser

  • Hi selbsternannter Erlöser,


    > Du hast eine Lizenz erworben, ohne vorher die Bedingungen (die Palmtop auf seiner Website veröffentlicht hat) zu lesen. Pech.


    Eben nicht, denn diese Webseite ist nur dann Teil des Vertrages wenn diese beim Kauf rechtsgültig vorgelegen hat (also als gut sichtbarer Aushang im Laden etc). Das ist von einer einfachen Webseite in der Regel nicht anzunehmen. Ergo ist die in Deutschland nicht rechtsgültig. Es geht auch nicht um das Urheberrecht (ich will ja nur eine Lizenz, nicht die Sourcen kaufen).


    Es geht vielmehr um einfaches Kaufrecht. Und das besagt daß eine Einschränkung des üblichen (eben diese Lizenz frei auf verschiedenen Geräten zu nutzen und vor allem nach Gebrauch weiterverkaufen zu dürfen) VOR dem Kauf deutlich gemacht werden muß - denn diese Einschränkung ist klar zum Nachteil des Käufers.

  • Zitat

    Original von Peter56
    Auch ich hab TT gegen Bares gekauft. Anfangs gabs ein Problem, die SW war nämlich schon beim Händler auf einem anderen Gerät freigeschaltet ... es dauerte knap 24 h, bis mir TT einen Code zusandte. Hab eine freundliche Mail geschrieben und fühle mich ebenso kulant behandelt.


    Spricht eigentlich für TomTom wenn die den Code dann relativ schnell rausrücken. Dem Händler würde ich aber ganz heftig den Marsch blasen ! Oder hat er Dich auf die Registrierung hingewiesen ? Wenn nein, dann hat er Dir ein faules Ei angedreht und er sollte Dir eine Minderung zugestehen.

  • Was soll denn eigentlich die ganze Diskussion?


    Spätestens zu Beginn der Installation wird man auf die Lizenzbedingungen hingewiesen. Wenn einem diese nicht "genehm" sind, steht es jedem frei, die Installation abzubrechen und die Software zurückzugeben. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!


    Und noch kurz zum Urheberrecht: Unwissen schützt vor Schaden nicht. Das Urheberrecht regelt klipp und klar, wie auch schon erloeser sehr deutlich gemacht hat, daß TomTom im Recht ist. Letztendlich ist TomTom sogar noch großzügig, zwei Installationen innerhalb von 7 Tagen zu erlauben. Und auch der 180-Tage-Rhytmus für weitere Aktivierungen dürfte doch realistisch sein. Ich zumindest kaufe mir nicht mehr als 2 PPC pro Jahr.

  • An die Recht-Profis eine Frage:
    - gab es nicht vor einer Weile ein Urteil das besagte, dass ein Kunde, der mit einem Rechner eine Windows-Version erworben hat, diese auch ohne den Rechner nutzen _und auch verkaufen_ darf? Eine Bundelung als nicht rechtens war (in D)?


    Das mit der Lizenz stimmt ja wohl soweit - aber warum sollte ich die nicht verkaufen dürfen (ich rede jetzt im Allgemeinen über Software - nicht über TT im speziellen)?


    Wenn ich heute eine Bildbearbeitung kaufe und 2 Jahre nutze. Danach möchte ich umsteigen auf ein anderes Produkt (kaufe ich auch) - warum sollte ich dann die alte Software nicht verkaufen dürfen/können? Warum sollte ein Käufer davon Abstand nehmen müssen, weil er es nicht mehr installiert bekommen? Soll ich alles wegwerfen wenn ich es nicht mehr benutze? Sackgasse? Echt?!


    Ich hoffe nicht...
    (BTW: Registrierkarten schicke ich eigentlich nie zurück... kommt i.d.R. ohnehin nur Werbung aber keine bessere Hilfe ;) )


    nSonic

  • Du kannst die Software ja verkaufen, aber eben mit gewissen Einschränkungen. TomTom verbietet ja auch nicht den Verkauf, sondern sagt nur, daß wer "gebrauchte" Software kauft, die sich nicht aktivieren läßt, sich an den Verkäufer wenden soll und nicht an TomTom.


    Wenn Du also TTN2 verkaufen willst und Du noch eine Registrierung frei hast, warum nicht verkaufen? Der Käufer erhält ein eingeschränktes Produkt, da nur eine Registrierung frei (und dann wieder alle 180 Tage) und wird Dir auch weniger Geld bezahlen. Wenn Du ein 2 Jahre altes Grafikprogramm verkaufst, bekommst Du ja auch nicht den vollen Preis.

  • Hi,


    wenn die Einschränkung nicht deutlich sichtbar an der Packung aufgedruckt ist, ist die ungültig. Zumindest erlaubt das Wandelung, also Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung mit Abzug einer Gebühr für den Nutzen. Auch wenn das mancher nicht glauben mag, in .de ist man dem Treiben der Hersteller nicht schutzlos ausgesetzt.