TomTom verstösst gegen den freien Markt

  • Aus meiner Sicht (als 'Nicht-Volljurist') ganz einfach:


    - Nach Urheberrecht kann der Lizenzgeber die Nutzung der Software einschränken und z. B. die Weitergabe untersagen


    - Voraussetzung hierfür ist allerdings eine entsprechende eindeutige Vereinbarung zum Kaufzeitpunkt (einen 'Lizenzvertrag' kennt das deutsche Recht nicht, d. h. beim Erwerb von Software liegt immer das Kaufrecht - in diesem Fall an einer Nutzungslizenz - zu Grunde, soweit es sich um Standard-Software handelt; sonst Werkvertragsrecht bei Individualentwicklung; denkbar wäre auch noch Mietvertragsvarianten)


    - In den AGB's sind 'Überraschungsklauseln' die den Käufer unangemessen benachteiligen nicht zulässig, zumal die Weitergabe einer Sache der normalen Nutzung entspricht (wo ist der Unterschied zwischen Software und einem Buch -> auch das unterliegt dem Urheberrecht und es gibt jede Menge Antiquariate)


    - Der Verkäufer müsste also einen Individual-Vertrag mit dem Käufer schließen oder sich die Kenntnis entsprechender Vertragsbedingungen zweifelsfrei (z. B. schriftlich) vom Käufer bestätigen lassen. Alternativ dazu kann natürlich auch das Produkt (z. B. Verpackung) entsprechend deutlich gekennzeichnet sein.


    Ich will zwar keine Werbung machen aber in der Zeitschrift C'T standen bereits häufig Beiträge zu diesem Thema (Recherche über www.heise.de/ct möglich


    Unabhängig von der juristischen Frage kann SW mit entsprechenden Klauseln, vor der Installation an den Verkäufer zurückgegeben werden, so diese zum Kaufzeitpunkt nicht ersichtlich waren.


    Um Missverständnissen vorzubeugen: Grundsätzlich halte ich eine Registrierung / Freischaltung von Software für sinnvoll um Missbrauch zu verhindern - eine Einschränkung auf 2 x Freischaltung muss dafür aber nicht sein (siehe auch Freischaltung bei Microsoft XP etc.).


    Wieso soll ich mich in der Nutzung einschränken lassen nur weil ich jede neue Gerätegeneration testen will ? (und dabei natürlich sicherstelle, die Software nur einmal installiert zu haben)


    Dies kann auch ein Entscheidungskriterium für den Kauf des einen oder anderen Produktes sein.

  • Fakt ist doch, daß jeder von uns bei der Installation den Lizenzbedingungen zugestimmt hat. Wenn man diese eben nicht liest, kann es zu späteren Irritationen kommen. Wer hier die Installation abgebrochen hätte, hätte mit Sicherheit auch sein Geld zurück bekommen.


    Wenn man bisher vorzeitig einen neuen Code benötigte, hat TomTom immer reagiert und diesen geliefert. Da ich meine Software direkt bei TomTom gekauft habe und als Nutzer registriert bin, geben die mir mit Sicherheit soviele Reg. Codes wie ich benötige.


    Daß sich TomTom bei Weiterveräußerung stur stellt, verstehe ich auch, zumal wahrscheinlich TTN2 vom Erstkäufer weiter verwendet wird.


    Hat eigentlich schon jemand die Erteilung eines Reg. Codes verweigert bekommen?

  • Zitat

    Original von iPAQ
    Was soll denn eigentlich die ganze Diskussion?


    Spätestens zu Beginn der Installation wird man auf die Lizenzbedingungen hingewiesen. Wenn einem diese nicht "genehm" sind, steht es jedem frei, die Installation abzubrechen und die Software zurückzugeben. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
    .....


    Genau so. Wenn man das License-Agreement aus Ungeduld immer wegclickt, dann ist das eben so.


    Ich mache das ja auch, aber ich beschwere mich nicht hinterher. Das mit dem Vorteil des Lesens wird zu recht langsam zum geflügelten Wort hier...


    Danke IPAQ!


    Erloeser

  • Zitat

    Original von Holger Issle
    Hi,


    wenn die Einschränkung nicht deutlich sichtbar an der Packung aufgedruckt ist, ist die ungültig. Zumindest erlaubt das Wandelung, also Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung mit Abzug einer Gebühr für den Nutzen. Auch wenn das mancher nicht glauben mag, in .de ist man dem Treiben der Hersteller nicht schutzlos ausgesetzt.



    Wenn die Einschränkungen auf der Packung deutlich sichtbar aufgedruckt wären, hätte die auch keine Sau gelesen. Das möchte ich mal erleben, dass jemand sich eine viertel Stunde lang die Packung durchliest, bevor er ans Installieren geht.


    Das erzwungene Lesen erfolgt bei der Installation ist der richtige Weg


    Ach... ich sehe gerade Du bist Schwabe? Erlaube mir noch die Frage, ob Du TTN eigentlich erweorben hast, oder ob wir diesen Fall hier rein theoretisch betrachten...



    Erloeser

    Einmal editiert, zuletzt von Erloeser ()

  • MS ist ein gutes Stichwort!
    Als die die Aktivierung mit XP eingeführt haben (bzw. als sie dieses tun wollten) da gingen Protestwellen los! Es gab zahllose Berichte (auch von Anwälten) die sagten, dass das nur dann gültig sein könnte, wenn der Nutzen dadurch nicht eingeschränkt werden würde.
    Es müsste also:
    - anonym (!!) zu aktivieren sein
    - jederzeit rund um die Uhr zu aktivieren sein


    und selbst dann wolle man das noch mal genauer prüfen. So wie es jetzt ist, ist es ja wohl gültig. Und auch wenn der Server an diesem Tag (wo ich mein XP aktivieren musste nach einem HDD-Tausch) down war, so war das zwar ärgerlich (wg. der verschenkten Zeit) aber ich konnte trotzdem ein paar Tage arbeiten und es dann nochmal versuchen (was dann auch geklappt hat)


    Ich habe kein TT-produkt. Aber wenn es dort so ist, dass Du dann erst nach 180 Tagen wieder eine freischaltung bekommst, dann finde ich, dass die nicht vor raubkopien schützen - sondern vor dem Verwenden der Software.


    Den Ansatz halte ich für falsch. Als nicht-jurist kann ich nicht beurteilen, ob das in D nun anfechtbar ist oder nicht.


    Um es klar zu machen: ich bin _gegen_ Raubkopien und sehe es ein, dass die hersteller sich schützen möchten. Ob es aber klug ist, dem ehrlichen Kunden das leben schwer zu machen (dazu gehört sowohl das erneute einrichten auf einem neuen PPC - nur ICH bestimme, ob ich mir alle 4 Wochen einen neuen PPC kaufe!! als auch die Schwierigkeit beim wiederverkauf - weil ein Kunde das Produkt im Zweifel erst nach 180 Tagen nutzen kann), das sei mal dahingestellt....


    TT sollte da noch mal in Ruhe drüber nachdenken.


    nSonic

  • @Erlöser


    >Ach... ich sehe gerade Du bist Schwabe? Erlaube mir noch die Frage, ob Du TTN eigentlich erweorben hast, oder ob wir diesen Fall hier rein theoretisch betrachten...


    Vorsichtig mit solchen Aussagen!! X(
    Oder möchtest Du behaupten, alle Schwaben wären von Grund auf so geizig, dass Sie sich niemals nie nicht eine Orginal-Software kaufen würden?? :gap


    Liebe Grüße von einem anderen Schwaben

  • Zitat

    Original von SpeedyCarv
    @Erlöser


    Vorsichtig mit solchen Aussagen!! X(
    Oder möchtest Du behaupten, alle Schwaben wären von Grund auf so geizig, dass Sie sich niemals nie nicht eine Orginal-Software kaufen würden?? :gap


    Liebe Grüße von einem anderen Schwaben


    Nein, um Gottes willen, das möchte ich nicht!


    Aber ich glaube, es gibt dem Schwaben als solches einen besonderen Stich in Herz, wenn die Rechnung tatsächlich vom Konto abgebucht wird.


    Trauer - Betroffenheit - Verzweifelung und vor allen Dingen Reue...


    Da bleibt es dem Rheinländer nur, dem hyperventilierenden Schwaben mit einem 200-Euro-Schein etwas Kühlung zuzufächeln.


    Wieder zu sich gekommen sinnt der Schwabe auf Möglichkeiten, wieder an sein Geld zu kommen... Das Ergebnis sehen wir hier...


    Erloeser :D ;D

  • Mal 'ne praktische Frage dazu:


    Mein ipaq 5450 ist bereits defekt (zur Zeit eingesendet zur Reparatur), habe aber jetzt einen 3970 mit ServicePack Austausch am nächsten Arbeitstag. Was passiert, wenn der defekt ist? Kann Compaq/HP die alte Seriennummer in das Austauschgrät übertragen? Oder kann ich bei Palmtop eine neue Nummer beantragen, da ich ja die zweite Lizenz schon für den 3970 'verbraten' habe?


    Gruß
    Reinhard

  • Hallo,


    ich möchte doch langsam darum bitten das sich die größten Nörgler hier mal zusammentun - sich einen Rechtsbeistand suchen und die ganze Sache mal professionell klären lassen... Das Ergebnis (so in ein paar Jahren vermutlich ;) ) kann ja wieder gepostet werden... ;)


    Apropos - ich bin auch Schwabe - und habe mir das TomTom-Packet geleistet... okay... dafür fehlen in meinem Häusle halt die Fenschder... ;)


    Gruß

  • Zitat

    Original von Erloeser
    ...
    Ach... ich sehe gerade Du bist Schwabe? Erlaube mir noch die Frage, ob Du TTN eigentlich erweorben hast, oder ob wir diesen Fall hier rein theoretisch betrachten...


    Erloeser


    Hallo Erlöser, als bekennder Schwabe tut mir das jedesmal ein bisschen weh.... Erlöse mich von meinen Schmerz, immerhin hast du dir das auf die Fahne geschrieben.
    Bei ons wird ed midzähld, aber des isch scho's zwoide mol, gäll ! 0)
    (bei uns wird nicht mitgezählt, aber das ist schon das zweite mal! Das Wort gell entsagt sich dem Hochdeutschen, hat aber keine negative Bedeutung )


    Morgen werde ich dir (vielleicht) ein Foto meiner TT Originalschachtel und des Kaufbelegs schicken.
    Wäre doch gelacht, wenn wir die Kluft zwischen den Völkern nicht überwinden könnten.


    Lasst es uns besser machen als George W. ....!


    Also, nix für ungut : drink

  • Zitat

    Original von Erloeser
    [Wenn die Einschränkungen auf der Packung deutlich sichtbar aufgedruckt wären, hätte die auch keine Sau gelesen. Das möchte ich mal erleben, dass jemand sich eine viertel Stunde lang die Packung durchliest, bevor er ans Installieren geht.


    Das erzwungene Lesen erfolgt bei der Installation ist der richtige Weg


    Ach... ich sehe gerade Du bist Schwabe? Erlaube mir noch die Frage, ob Du TTN eigentlich erweorben hast, oder ob wir diesen Fall hier rein theoretisch betrachten...


    Erstens, ich bin Pfälzer, der im Exil lebt. Geboren Lu/Rh.


    Zweitens verbitte ich mir solche persönlichen Anspielungen wenn Dir sachlich nix mehr einfällt.


    Und drittens, schalte mal Dein Gehirn ein und versuche zumindest zu behalten was ich sage! Der Aufdruck auf der Schachtel ist eine rechtlich Gültige Weise, eine Einschränkung der Lizenz zu erklären (zumindest solange es ohne groß zu suchen sichtbar ist). Das passiert VOR dem Kauf. Wenn Du installierst, hast Du schon gekauft, die Einschränkung die dann sichtbar wird ist rechtlich ungültig, da Dich diese unangemessen benachteiligt. Ich zumindest informiere mich gründlich über ein Produkt bevor ich kaufe, zumindest so es >100 Euro kostet.


    Viertens, wie schon gesagt, ich selber habe den TTN2 nicht, derweil ich es als nicht sinnvoll ansehe bei einem PPC der in der Sonne eher nicht abzulesen ist.


  • Zu erstens..


    Das diente meiner persönlichen Statistik


    zu zweitens...


    Die Frage ob Du Schwabe bist ist eine Frage. Nur eine harmlose Frage. Ich wusste nicht, dass die Frage nach der Herkunft eines Menschen schon in seine gottgegebenen Persönlichkeitsrechte eingreift. Sollte ich Dich damit beleidigt haben, bitte ich an dieser Stelle Dich und sämtliche Schwaben und in Schwaben lebende Exilpfälzer um Entschuldigung.


    Wenn ich Dich richtig verstehe (ich verbitte ich mir solche persönlichen Anspielungen wenn Dir sachlich nix mehr einfällt) darf ich weiter persönliche Anspielungen machen, wenn mir noch etwas einfällt?


    Zum Beispiel dieser Auszug aus der Lizenzvereinbarung (räusper):


    Abgesehen davon, dass bei der Instalation ungefähr 600 mal gesagt wird, man möge doch die Installation abbrechen, wenn's einem nicht passt kommen jetzt die Zitate:



    -------------


    Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht.....


    1) LIZENZEINRÄUMUNG: Diese Lizenzvereinbarung (Lizenz) von Palmtop räumt Ihnen das Recht ein, das Palmtop-Computerprogramm und die digitalen (Karten-) Daten, die in dem mit dieser Lizenz erworbenen Begleitpaket enthalten sind, auf einem einzigen Computer zu verwenden, vorausgesetzt, die Software wird jeweils nur auf einem Computer installiert, und vorausgesetzt, die Software wird nur mit einem (1) Navigationssystem kombiniert. Diese Lizenz ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar.



    WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE CD-ROM/DISKETTE/SPEICHERKARTE/DAS HERUNTERGELADENE SOFTWAREPAKET, DIE HARDWARE UND DAS BEGLEITMATERIAL - VORAUSGESETZT, SIE WURDEN NOCH NICHT VERWENDET - UMGEHEND DORT ZURÜCK, WO SIE DIESE ERWORBEN HABEN. WENN SIE DIE SOFTWARE UND/ODER HARDWARE BEREITS BEZAHLT HABEN, ERSTATTET IHNEN PALMTOP ODER DER AUTORISIERTE DISTRIBUTOR, BEI DEM SIE DIE SOFTWARE UND/ODER HARDWARE ERWORBEN HABEN, DEN KAUFPREIS, VORAUSGESETZT, SIE LEGEN PALMTOP EINEN KAUF- UND ZAHLUNGSNACHWEIS VOR.
    -------


    Das ist der Vertrag den Du annimmst. Wird bei der Installation gezeigt. Das reicht Dir doch wohl.


    Zu 3-b-tens


    Mein Gehirn arbeitet im Rahmen normaler Parameter.


    Das Du Dich gründlich informieren willst (unter anderem dadurch dass Du andere User hier im Forum aufforderst Ihnen doch einmal testweise Ihre Version auf deinem PDA zu installieren) verstehe ich gut. Deshalb gibt es hier so unglaublich viele Testberichte.


    Viertens:


    Wenn aber nach Deinen Aussagen aufgrund der mangelnden Ablesbarkeit eines PDAs ein Navigationssystem ohnehin für Dich nicht in Frage kommt, wieso willst Du dann unbedingt TTN 2 testen? Wieso stört Dich dann das Lizenzmodell?


    Wenn Du TTN sowieso nicht kaufen willst, was soll dann das Geschrei? Du bist doch gar kein Opfer oder ungerecht behandelt worden. Was willst Du denn überhaupt


    So, jetzt bin ich müde


    Erloeser

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  • Hallo Peterpu


    es dud mir wirklich leid, dess Du den Oidrugg gwinnsch, i hädde ebbes ge Schwabe.


    Des isch nedd wahr.


    Abr s isch leidr so, dess oi Häufung vo Kridik an Koschde und Lizenzmodell (Weiderverkauf) bei schwäbische Useret diess Forums aufdridd. S sind immr d Schwabe, d rumnörgeln, sie könnde des Programm joo gar nedd raubkobiere und wiedr verkaufe (ok sie sage des anders, abr s kommd doch dauuff heraus, hajo, so isch des!


    Ich kann übrigens schwäbisch lese, schreibe und rechne, wobei des schwäbische Rechne mir gar nedd fälld, weil bei negadive Eurobedräge d schwäbische Versio vo Excl immr abschdürzd.


    Wenn Du s bezahlsch, könne mir uns gerne oimol bei oim Schobbe dreffe und übr Vorurdeile vo Weschdfale genübr Schwabe und umgekehrd diskudiere.


    Ich bin sichr, dess mir damid oin Beidrag zur Völkerverschdändigung leischde könne.


    Bis dahin verbleib i mid Symfadi für Schwabe und Exilbfälzer


    Erloeser

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  • Erlöser,


    Die Lizenzvereinbarung ist in Deutschland komplett uninteressant, da man bezahlen mußte um die zu bekommen. Deshalb ist die bei uns ungültig. Dazu gibt es einige Urteile, wie in der c't immer mal wieder beschrieben wird. Da Dir dieser Sachverhalt offensichtlich vollkommen egal ist, EOD.


    Und nein, ich will den TTN2 nicht testen! Hab ich das hier gesagt *wunder*?

  • Zitat

    Original von Holger Issle
    Erlöser,


    Die Lizenzvereinbarung ist in Deutschland komplett uninteressant, da man bezahlen mußte um die zu bekommen. Deshalb ist die bei uns ungültig. Dazu gibt es einige Urteile, wie in der c't immer mal wieder beschrieben wird. Da Dir dieser Sachverhalt offensichtlich vollkommen egal ist, EOD.


    Und nein, ich will den TTN2 nicht testen! Hab ich das hier gesagt *wunder*?

    #


    Hi,


    erstens:


    Bei der Installation werden zwei Dinge vereinbart:


    a) Diese Lizenzvereinbarung unterliegt dem Recht der Niederlande.


    b) Die Anwendung der Konvention der Vereinten Nationen über internationale Handelsabkommen (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) auf diese Lizenz wird hiermit ausgeschlossen.


    Das ist nicht schön, aber niemand wird gezwungen, diesen Vertrag anzunehmen


    Wenn Du also (ok Du hast es ja nicht getan) das niederländische Recht anerkennst, dann kann man natürlich nicht argumentieren "das ist nach deutschem Recht aber nicht gültig".


    Zweitens:


    Ja, im Forum "Usertreffen" Treffen PF/KA ich darf mal zitieren: Hat jemand schon den TomTom Navigator 2 dabei? Könnte da jemand die CD mitbringen, damit ich das mal auf meiner Kiste testen kann? Das wär super.


    Irre ich mich oder war das von Dir?


    Ich räume ein, dass man mit dem Erwerb der Lizenz bei TTN schon sehr eingeschränkt ist. Aber niemand ist gezwungen, die Software zu kaufen.


    Im übrigen ist die Vereinbarung bei TTN 1 anders. Hier darf man die Lizenz weiter verkaufen, sofern man alle Originale weitergibt und der Käufer den Lizenzvertrag unterschreibt.


    Ich denke mal, wenn Palmtop mit dieser Praxis gute Erfahrungen gemacht hätte, gäbe es kein Grund, dies zu ändern.


    Gruß


    und mit EOD herzlichst einverstanden


    Erloeser

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