Radar Overlay

  • Howdy!
    Vor kurzem lass ich online (link folgt, wenn wieder gefunden) das es für die TomTom Maps spezielle Overlays (POI`s, usw.) gibt. Unter anderem sind auch Overlays für Radarkontrollen (Festinstallation) verfügbar.
    Wär doch eine nette Sache das evtl. in die vorhandenen MN Maps einzufügen ?(
    .. utopisch:'Balken wie auf der linken Seite (Entfernung bis zum abbiegen) auch rechts; zeigt dort jedoch die Entfernung bis zum nächsten Photoapparat an'
    Das wärs doch :bounce3
    (sag ich mal so einfach...)


    mfg uniquex

  • Sucht doch mal nach einem Anbieter solcher Daten und teilt´s uns dann mit, hm?


    DrDiste ("Achtung! Gefahrenstelle in 500m!" :mua )

  • Hallo!
    Also wie das mit 'Anbieter' gemeint ist.. bin ich mir nich sicher.. offiziell gibt es (soweit ich das weis) keine Anbieter dafür. Es gibt jedoch einige 'Projekte' die solche Ziele recht vielversprechend und professionell angehen. Konkret: zu den Radarinfos findet man Overlays und Infos unter http://www.radarfalle.de/radarfallen/gps_aktion.php (z.B.). Die 'Datenbank' wird ständig durch Userinfos erweitert.. recht vielversprechend...
    Fertige Plugins gibts dort auch .. unter: http://www.radarfalle.de/software/radar.php


    mfg uniquex

    • Offizieller Beitrag

    Hi
    so langsam wiederholen sich die Fragen...nur die Antworten ändern sich mit der Zeit!
    Also das Thema gab es in den Anfangszeiten dieses Forums schon mal und dort war das Ergbniss, dass es illegal ist ein solchen System zu betreiben und keine Firma ein solches System anbieten darf! Navigon könnte also höchstens eine offene Overlayschnittstellen anbieten und der User entscheidet dann ob er das verbotene tun möchte. Ich weiß den Gesetzestext der damals zitiert wurde nicht mehr genau aber es war recht eindeutig. Klar wird kaum ein Polizist im PPC nach solchen Overlays suchen aber das ist mit ein Grund, warum man diese festen Blitzer z.B nicht direkt als "POI´s" in die Karte aufnehmen kann...
    Wenn es jemand besser weiß - haben wir Juristen hier?
    Gruß
    Tobi

  • Ich (leider kein Jurist, aber mit einer verheiratet) würde das ganze nicht so eng sehen. Was ich in meinem PPC speichere, ist ja wohl grundsätzlich mal meine Sache (mal abgesehen von div. Bildern div. geisteskranker Zeitgenossen!!). Wenn ich also eine "Tabelle" mit für mich interessanten POI's habe, was kann daran strafbar sein. Auch das händische Notieren dieser Kästen auf einem Blatt Papier steht meines Wissens nach nicht unter Strafe. Bei uns in A erscheint in regelmäßigen Abständen ein Radaratlas in Papierform als Beilage einer Zeitschrift - denke mal, das ist bei euch genauso. Wenn das ganze nicht erlaubt wäre, hätte der Verlag meiner Meinung nach eher größere Probleme, oder??


    Wenn bei den Herstellern div. Navi-Systems eine art "offene Schnittstelle" (wie unten beschrieben) vorhanden ist, heisst das ja noch lange nicht, dass diese nur mit Radardaten beschickt wird - der eine schreibt vielleicht die Lieblingsplätze seines Vierbeiners hinein, der andere nutzt das ganze für das Wiederfinden seltener Pflanzen und ich eben für das Wiederfinden von Radarkästen. Wenn man die Community beobachtet wird man sehen, dass sich sehr schnell eine Gruppe finden wird, welche für diese Schnittstelle die gewünschten Daten liefert.


    Ach ja, wenn wir schon gerade bei der "Definition" dieser Schnittstelle sind - wünschenswert wäre natürlich eine - na ja, sagen wir mal "unkomplizierte Inputmethode" für neue POI's. Ich stell mir das so vor: Gemütlich auf der Strasse im Bereich der erlaubten Geschindigkeit bemerke ich einen mir neuen Kasten. Auf eine der Fixtasten ist die Funktion "neuen POI hinzufügen" gelegt. Diesen drücke ich (ohne natürlich die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen zu nehmen) und schon habe ich zumindest mal die Position des Gerätes. Später nach Beendigung der Fahrt kann ich ja noch div. "Nebendaten" zu diesem POI (erlaubte Geschwindigkeit, Richtung,...) nachtragen.


    Ohne hier bereits geschriebenes nachplappern zu wollen, aber "träumen wird man wohl noch dürfen..." ;D

    • Offizieller Beitrag

    Hi,
    also auf Papier ist alles kein Problem, denn im Gesetz steht etwas von technischen Hilfmitteln und automatischen Warngeräten. Dazu zählt ein PPC mit Navigationssystem das sagen würde: "Achtung Blitzer" auf JEDEN Fall!!!!!!!!


    Aber wenn man sich die Formulierung von DrDiste mal genau ansieht, wird man feststellen, dass sich die Rechtsabteilung von Navigon schon mal Gedanken über die Sache gemacht hat - und so könnte es in der Tat klappen.. ;)


    Gruß
    Tobi

    • Offizieller Beitrag

    Und hier nochmal das Gesetz:


    Die Rechtslage ab dem 1.01.2002:
    "§ 23 Abs. 1b StVO
    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitmessungen."
    Von diesem weiten Wortlaut des § 23 Ib StVO ist meiner Meinung nach auch ein PDA mit GPS-Anbindung umfasst, auf dem ein Navigationsprogramm läuft, das stationäre Radarmessgeräte anzeigt. Allenfalls könnte man argumentieren, dass vom § 23 Ib StVO nur solche Geräte gemeint sind, die "aktive" Messgeräte anzeigen. Ich halte dieses Argument aber für wenig tragfähig, da der Gesetzeswortlaut das reine Anzeigen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mittels technischem Gerät verbietet.
    Die Gerichte werden sicherlich in den nächsten Monate zeigen, wie die Vorschrift auszulegen ist.
    Vor einem gewerblichen Vertrieb eines solchen Overlay's kann ich derzeit nur abraten.


    Bussgeldkatalog Nr. 109a (in Kraft ab 1.03.2002):
    "Als KFZ-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören = 75,00 Bussgeld"
    Man kann nur hoffen, dass das Overlay in Polizeikreisen nicht so schnell bekannt wird.


    (aus dem von mir erwähnten Thema http://www.pocketnavigation.de/board/thread.php?threadid=15&boardid=20 )


    Gruß
    Tobi

  • sollten wir hier nicht die Kirche im Dorf lassen?? Wie schaut das in der Praxis aus: ich werde angehalten, der Uniformierte schaut in den Wagen und entdeckt den PPC. Dort sieht er - na was wohl - die aktuelle Position auf einer Straßenkarte. Und das war's auch schon. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sofort den PPC aus der Halterung reisst, beschlagnahmt und nach dem diskutierten Overlay sucht, oder?? Problematisch wird's allerdings, wenn das Navi-System trotz Stillstand des Fahrzeuges weiterroutet (wie von Bellogatchi in einem anderen Beitrag gepostet) und dann plötzlich während der Kontrolle die nächste Radarbox in 500 m akustisch ankündigt :P :P :P


    Die Verordnung im § 23 Abs. 1b StVO bezieht sich ja wohl hauptsächlich auf aktive Radarwarner, d.h. solche, die anhand der von den Blitzern ausgesendeten Funkwellen Alarm schlägt. Und so ganz nebenbei: dem Hersteller der Overlay's bzw. Einbindung in das Navi-System kann es ja eigentlich egal sein, verboten ist ja der Betrieb und nicht die Entwicklung! Und sind wir jetzt mal ganz ehrlich: wer von euch hat nicht schon mal während der Fahrt zum Handy gegriffen, obwohl das ja auch (zu Recht) verboten ist?? Bei genauer Auslegung der Gesetze dürften wir ja auch kein Navi-System oder Autoradio einbauen, da die Bedienung und das Ablesen der Informationen ja auch vom aktuellen Verkehrsgeschen ablenkt - und unaufmerksames Fahren ist ja auch verboten.


    Eine Frage hat sich gerade aufgetan: wenn ich im Fahrzeug sitze, das Radio dröselt vor sich hin und plötzlich kommt nach dem Verkehrsfunk eine akutelle Blitzerwarnung. Muß ich jetzt das Radio abdrehen - es handelt sich ja im weitesten Sinne um ein Gerät, wie es im o.a. § beschrieben ist?? Ja, o.k, ist etwas weit hergeholt, aber haben wir hier nicht eine ähnliche Situation??


    Ich möchte mich hier nicht als Gesetzesbrecher oder Verkehrsrowdy outen, aber wenn es so ein Overlay gäbe, würd' ich's mir schon mal etwas genauer anschauen...

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch nie gesagt, dass es ein Problem im Alltag werden kann! Meine Kernaussage war, dass Navigon (und auch sonst kein Hersteller!) aus DIESEM Grund keine Radarwarung a la "In 500m Blitzer!" fest einbauen dürfen. Als Firma sollte man sich schon an Gesetze halten sonst sind Probleme vorprogrammiert. Was der "kleine Mann" später im Auto macht interessiert keine S.!
    Gruß
    Tobi

  • Ich denke auch, dass damit diese kleinen Radarwarner gemeint sind und keine Pocket PC´s, die ein Overlay mit sich führen.


    Wie schon von jemand anderem geschrieben gibt es auf fertige Listen zum Kaufen. Auf CD und in Buchform. Dort stehen alle festen Anlagen vermerkt. Diese wurden auch noch nicht verboten.