radarwarner???

  • Hi,

    Zitat

    Original von h_smart
    Ich persönlich, und das meine ich ehrlich, fahre, seit ich den POI-Warner habe, bewusster, und halte eher die Geschwindigkeitsbeschränkungen ein, als früher.


    das ging mir lustigerweise genau so.


    Ciao
    Gloern

  • Hi obk,


    ich denke, jetzt haben wir eine gemeinsame Basis gefunden:


    Du glaubst, dass Deine Meinung die Richtige ist, (sonst würdest Du sie hier wohl kaum posten), lässt mir aber dennoch meine Meinung. Das war der Punkt, an dem ich mich lange gerieben habe, oder was glaubst Du, warum ich derart auf stur geschaltet habe?
    Und wie Garry schon versucht hat zu erklären, ich kann keine Dokumente posten, die nicht existieren. Es gibt kein Schreiben, in dem drinsteht, dass der POI-Warner erlaubt ist.
    Als Indiz dazu führe ich aber auf, dass noch niemand wegen der Benutzung des POI-Warners verurteilt wurde, wegen der Benutzung eines Radarwarners aber schon. Das Gesetz ist von 2001, es war also schon genug Zeit, jemanden zu verknacken.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von gloern
    das ging mir lustigerweise genau so.


    Du meinst, bevor Du, von Panik ob dieser Diskussion getrieben, den POI-Warner als Teufelszeug, von Deinem PDA vertrieben hast? :D :D :D


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von obk
    P.S. Ich hoffe aber, dass es mal eine Diskussion gibt, bei der wie beide an einem Strang ziehen...


    Das macht ihr hier doch auch schon, seit Euch nur uneinig über die Richtung ;D


    Garry

    Einmal editiert, zuletzt von Garry ()

  • Wenn man die Frage einer eventuellen Strafbarkeit von POI-Warnern systematisch angehen will, muss man sich fragen was den überhaupt ein Radarwarngerät im Sinne des Gesetzes ist.
    Leider stellt man dabei fest, dass es weder in der Straßenverkehrsordnung (im folgenden StVO), noch im Strafgesetzbuch (StGB) eine Legaldefinition gibt. Somit ist man auf die Rechtsprechung/ Urteile der Landes- Oberlandesgerichte bzw. des BGH angewiesen, die Merkmale der Geräte nennen, die den Tatbestand erfüllen.


    --restlicher Text gelöscht, weil die Aussage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so nicht mehr haltbar war-- (s. Link von obk zur Bundesratsdrucksache 751/01 vom 25.09.2001)

    Einmal editiert, zuletzt von SurfingMerlin ()

  • Hallo Merlin,


    Deine Ausführungen lesen sich so, als ob Du der juristischen Zunft angehören würdest.


    Keine Sorge, das ist jetzt nicht negativ gemeint, würde nur gerne wissen, ob ich damit recht habe. :)


    Gruß


    Willi

  • Zitat

    Der POI-Warner ist in meinen Augen ein aktiver Beitrag zur Vekehrssicherheit, weil er mich vor Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten warnt, an denen, so will es der gesetzliche Auftrag, Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.


    Die mit Verkehrszeichen angezeigte Höchstgeschwindigkeit sollte Warnung genug sein. Einer zusätzlichen Warnung bedarf es dann nicht. Mal ehrlich - aus dem oben genannten Grund hat den POI -Warner wohl niemand angeschafft. Außerdem stehen die Blitzkästen auch nicht nur an Unfallschwerpunkten, sondern auf schnurgeraden gut ausgebauten Strassen.

  • Zitat

    Original von barracus
    Außerdem stehen die Blitzkästen auch nicht nur an Unfallschwerpunkten, sondern auf schnurgeraden gut ausgebauten Strassen.


    Hi,


    was beweist, dass in diesem Bereich eben auch abgezockt wird.


    Für Gefahrenstellen, die der durchschnittlich intelligente Mitteleuropäer mit bloßem Auge erkennen kann, brauche ich keinen POI-Warner. Ich brauche ihn für die Stellen, die nicht so ohne weiteres als gefährlich eingestuft werden können, aber dennoch gefährlich sind. Ansonsten dürfte an diesen Stellen kraft Gesetz auch gar nicht überwacht werden. (Verhältnismäßigkeit).


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von SurfingMerlin


    Unter "Radarwarngeräten" werden Geräte verstanden, die als Empfänger mit optischer oder akustischer Anzeige in Fahrzeugen installiert werden, um den Fahrer vor etwaigen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen zu warnen und diesen zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf das jeweils Zulässige zu bewegen.


    Hallo


    HIER


    Und das Zitat lautet richtig: "..Unter "Radarwarngeräten" werden hier Geräte verstanden...


    ...und dann folgt eine Abhandlung, ob solcherlei Geräte strafrechtlichen Charakter hatten/haben...


    MfG

    5 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Ich brauche ihn für die Stellen, die nicht so ohne weiteres als gefährlich eingestuft werden können, aber dennoch gefährlich sind


    Genau diese Stellen werden durch reduzierte Höchstgeschwindigkeit oder andere Warnhinweise (scharfe Kurve, Rollsplitt etc, etc.) durch die Gemeinden im Rahmen der Unfallvorbeugung gekennzeichnet. Denn jeder ist für Gefahren, die von seinem Eigentum ausgehen haftbar. Passiert an korrekt ausgeschilderten Gefahrenpunkten ein Unfall, so hat man i.d.R. fahrlässig gehandelt und muss sich eine Mitschuld zurechnen lassen.
    Was ich sagen wollte ist, dass man POI -Warner lediglich braucht, weil man gerne mal ein bischen schneller unterwegs ist und die Reisenebenkosten nicht sprunghaft ansteigen lassen möchte. ;D Die Warnung vor möglichen Gefahren kann m.E. nicht der wahre Grund sein. Ansonsten beachte einfach überall die erlaubte Geschwindigkeit, dann passiert auch nix. (Soll nicht Oberlehrerhaft gemeint sein 8) )

    Einmal editiert, zuletzt von barracus ()

  • Zitat

    Außerdem stehen die Blitzkästen auch nicht nur an Unfallschwerpunkten, sondern auf schnurgeraden gut ausgebauten Strassen.


    Zitat

    Genau diese Stellen werden durch reduzierte Höchstgeschwindigkeit oder andere Warnhinweise (scharfe Kurve, Rollsplitt etc, etc.) durch die Gemeinden im Rahmen der Unfallvorbeugung gekennzeichnet.


    Können wir uns darauf verständigen, dass manche Gemeinden an Stellen, wo völlig gefahrlos schneller als 50kmh gefahren werden könnte, weil dort weder Rad- noch Fussweg, befestigter Seitenstreifen, oder gar Personen zu finden sind, Geschwindigkeitskontrollen durchführen, um kurz vor dem Ortsendeschild noch schnell die Gemeindekasse aufzubessern?


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart


    Können wir uns darauf verständigen, dass manche Gemeinden an Stellen, wo völlig gefahrlos schneller als 50kmh gefahren werden könnte, weil dort weder Rad- noch Fussweg, befestigter Seitenstreifen, oder gar Personen zu finden sind, Geschwindigkeitskontrollen durchführen, um kurz vor dem Ortsendeschild noch schnell die Gemeindekasse aufzubessern?


    Gruß
    H.-J.


    An solchen Stellen wird auch gerne mit den untersten zulässigen Toleranzeinstellungen der Geräte gearbeitet damit die Kassen möglichst oft klingeln.
    Die Polizei kontrolliert dagegen im Sinne der Verkehrssicherheit und hat die Toleranzgrenze relativ hoch angesetzt (kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden).


    Garry

  • Zitat

    Können wir uns darauf verständigen, dass manche Gemeinden an Stellen, wo völlig gefahrlos schneller als 50kmh gefahren werden könnte, weil dort weder Rad- noch Fussweg, befestigter Seitenstreifen, oder gar Personen zu finden sind, Geschwindigkeitskontrollen durchführen, um kurz vor dem Ortsendeschild noch schnell die Gemeindekasse aufzubessern?


    Yep,
    die Budgetplanung einiger Kommunen sieht auch regelmässige Steigerungsraten dafür vor. (_geringfügig_ über Inflationsrate.)
    Wolf
    ...
    Idee für IchAG:
    - Anschaffung von entspr Equipment und
    - Subunternehmer für Gemeinden spielen.
    - Die Margen sind nicht so schlecht. (Brutto _und_ Netto)


    *edit*:
    Besser: n IchAGs mit Equipment-Sharing;
    dann kommt man bestimmt auf ein ROI/Return of investment/Bezahlung der Investition innerhalb von einstelligen Monaten.

    2 Mal editiert, zuletzt von ex_WolfL ()

  • @Willi2
    Knapp daneben. Für´n Juristen hat´s nicht geréicht :-D)
    Aber ich arbeite schon für die Staatsgewalt und befasse mich somit von berufswegen mit kleinen und großen "Sünden" :gap :gap


    @ obk
    Auf der Suche nach einer Definition wurde ich in einem Verkehrsrechtskommentar und einer Ausarbeitung der Beamtenfachhochschule fündig. In beiden steht kein "hier" ;D sorry.
    Urteile die das Wesen eines Radarwarngerätes präzisieren würden und sei es von einem Amtsgericht, gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. (Jedenfalls habe ich bei Recherchen nirgendwo etwas gefunden)
    Wie kommst Du denn auf das ominöse "hier" ? ?(
    Ist Dein Kommentar neuer als meiner? :bounce2

  • Zitat

    Original von SurfingMerlin


    @ obk
    Auf der Suche nach einer Definition wurde ich in einem Verkehrsrechtskommentar und einer Ausarbeitung der Beamtenfachhochschule fündig. In beiden steht kein "hier" ;D sorry.
    Urteile die das Wesen eines Radarwarngerätes präzisieren würden und sei es von einem Amtsgericht, gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. (Jedenfalls habe ich bei Recherchen nirgendwo etwas gefunden)
    Wie kommst Du denn auf das ominöse "hier" ? ?(
    Ist Dein Kommentar neuer als meiner? :bounce2


    Hallo @SurfingMerlin


    Das "ominöse hier"... :gap ...stammt aus jenem Verkehrsportal, das ich oben verlinkt habe - gleich auf Seite 1, in den ersten Zeilen [quasi im Vorwort]... und das scheint auch der ursprüngliche Text zu sein, der auf diversen Seiten durch's Netz geistert.


    Und nur mit diesem "hier" mach dieser Text auch Sinn... denn es geht um die strafrechtliche Seite von Radarwarngeräten. Und diese war [wenn überhaupt] ausschließlich bei Geräten gegeben, die als Empfänger arbeiten.


    Und darin stimme ich Dir vollkommen überein: Es gibt derzeit keine gesetzliche Definition, was "technische Geräte zur Anzeige oder Warnung" vor Messtationen sind. Das Dumme ist nur, die StVO [23, 1b] verbietet [im Rhamen einer OWI] sie allesamt... ohne einen Hinweis, welche technische Vorraussetzungen oder Eigenschaften gegeben sein müssen! Darum halte ich es eben für müßig, nach einer technischen Gegebenheit zu suchen oder zu fragen, mit der solch ein Gerät dann erlaubt wäre.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()