key gen.

  • Zitat

    Original von dj_atti
    hast du ach 2 pc`s zuhause und dir 2 mal win kp gekauft ? da ich alleine die software nutze wo ist das problem? diese sch... kannste doch vergessen.


    Ich habe zwei PC's zu Hause. Auf dem einen läuft das legal mit erworbene WIN XP und auf dem anderen das legal erworbene W98se.


    @Admin
    Bitte passenden Kommentar in unserem legalen Sinne abgeben und Thread schliessen!

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • wo steht das ich meine gekaufte private software nur auf einem rechner ausführen darf ??
    spielst du deine musik cd s auch nur auf 1 cd player ab ??

  • Zitat

    Original von dj_atti
    wo steht das ich meine gekaufte private software nur auf einem rechner ausführen darf ??
    spielst du deine musik cd s auch nur auf 1 cd player ab ??


    Oh, ganz einfach. In den Lizenzbedingungen:

    Zitat

    1) LIZENZEINRÄUMUNG: Diese Lizenzvereinbarung (Lizenz) von TomTom räumt Ihnen das Recht ein, das TomTom-Computerprogramm und die digitalen (Karten-) Daten, die in dem mit dieser Lizenz erworbenen Begleitpaket enthalten sind, auf einem einzigen Computer zu verwenden, vorausgesetzt, die Software wird jeweils nur auf einem Computer installiert, und vorausgesetzt, die Software wird nur mit einem (1) Navigationssystem kombiniert. Diese Lizenz ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar.


    Zu meinen Musik-CD's:
    Ja, jeweils nur auf einem CD-Player. Ich habe auch nur "alte" Musik-CD's, da ich nicht verstehen kann, dass ich für Kübbelböck und Co soviel Geld ausgeben soll. Aber dies ist Geschmackssache und darüber ließe sich trefflich streiten!
    Meine alten CD's besitzen keinen Kopierschutz, die dürfte ich sogar kopieren! Unabhängig aber von dieser Frage vergleichst Du hier die sogenannten Äpfel mit Birnen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Familievierfuss ()

  • reinschreiben können die viel. was irgend eine firma in ihre nutzungsbedingungen schreibt ist noch lange nicht gleich gesetz. für mein rechtsempfinden habe ich als person eine lizenz erworben um diese software zu benutzen. nicht mein pc hat eine lizenz . wo kommen wir denn dahin. man kann jemanden doch nicht vorschreiben welchen pc er zu nutzen hat . es soll leute geben die wechseln ab und zu ihre pc ! und dann ? oder ppc gehen kaputt und nu ? ich find das alles quatsch und übertriebene industriegläubigkeit (wort gerad erfunden :) ich behalte mir das RECHT vor mit meiner software in meinem privaten bereich für mich zu machen was ich will !!!! ich habe die software nämlich gekauft und nicht gemietet ! das mach ich mit meinen möbeln, autos usw. genau so . gekauft ist gekauft !

  • Hallo atti,


    es schreibt Dir ja auch keiner vor, welchen PC Du zu nutzen hast. Das Programm darf halt nur auf einem PC gleichzeitig installiert und genutzt werden (das Thema Verbindung PC <-> Betriebssystem ist m.E. erledigt, darum werden auch die OEM-Versionen ohne Support frei verkauft).


    Wäre übrigens auch mal interessant, wie Du Deine Möbel gleichzeitig in zwei Wohnungen stellst.


    Zu Deiner Frage von oben: Ich habe für jeden PC eine gültige Lizenz, sogar aktuell ein Win XP Update ungenutzt.


    Gruss, Snoopy

  • @dj_atti:


    Dein persönliches Rechtsempfinden ist leider nicht identisch mit dem tatsächlichen Recht. Daran führt kein Weg vorbei. Du magst das moralisch vertretbar finden, nun gut, illegal bleibt es trotzdem. Da gibt es auch nichts zu diskutieren. Illegal bleibt illegal. Und eine Diskussion über moralische Rechtfertigung eines illegalen Tuns ist hier im Forum ziemlich überflüssig. Welchen Sinn soll die haben?


    Du solltest also das Posten über ein illegales Tun unterlassen. Und schon gar nicht andere dazu anstiften mit der Begründung, dass das nach Deinem Rechtsempfinden legal ist. Du machst leider nicht das Recht. Dafür gibt es BGB und Lizenbedingungen. Und die sind eindeutig.


    Ach übrigens, wenn Dein PPC kaputtgeht und Du einen neuen kaufst, kannst Du von Navigon einen neuen Key bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tower ()

  • Hallo Tower,


    ich denke mal, Du meinst nicht mich ?(


    Gruss, Snoopy

  • Natürlich nicht, Du warst nur schneller als ich. Sekunde, ich mach noch ein @ davor.

  • Ich find das Gesetz in Bezug auf pro Computer bezogene Lizenzen auch nicht unbedingt als richtig. Gesetze sind ja auch nur aus Rechtsempfindungen von einigen wenigen entstanden. Und die müssen nicht unbedingt vom Gesetz selbst betroffen gewesen sein. Wer weiß ob sie das Gesetz unabhängig beurteilt haben (wer weiß auf welcher Gehaltsliste welcher Firmen die gestanden sind??? *RichtungAmerikablick*). Oder ob sie überhaupt wußten, über was sie abstimmen?


    Allerdings bzgl. Navigon MN4:
    Der MN4 läuft auf einem Pocket PC (einem mobilen Gerät), den man jederzeit von einem Auto in ein anderes geben kann.
    Wozu willst du den MN4 auf 2 PDAs installieren??? Gleichzeitig kannst du die sowieso nicht verwenden und 2 Autos wirst du ja auch nicht gleichzeitig fahren können.


    Der Vergleich MN4 mit einem Betriebssysteme hinkt ein wenig. Weil ich kann ohne Probleme alleine 2 Computer oder noch mehr gleichzeitig benutzen. 1x Desktop, 1x Laptop + 1x Remotecomputer, etc. :) Aber mich in 2 Autos gleichzeitig navigieren zu lassen, ist rein phyiskalisch unmöglich :)


    Allerdings fänd ich's persönlich nett von Navigon, wenn sie für eine 2te Lizenz einen niedrigeren Preis verlangen würden. Das würde mir überhaupt bei allen Firmen gefallen :)


    lg
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von pstefan ()

  • Zitat

    Original von dj_atti


    ich behalte mir das RECHT vor mit meiner software in meinem privaten bereich für mich zu machen was ich will !!!!


    Hallo


    Seltsames Rechtsempfinden, das zumindest nicht im Einklang mit der dt. Rechtslage steht!


    Du wirst hier im Forum dafür KEINE UNTERSTÜTZUNG finden!


    MfG

  • Habe 2 PC und ein Notebook! Habe 3 mal Original Win Xp.
    NIcht meckern wenn Software duch Raubkopien und Seriennummen klau immer teurer wird!


    : drink

  • Zitat

    Original von Familievierfuss
    Oh, ganz einfach. In den Lizenzbedingungen:


    In einem anderen Thread hatten wir auch gerade eine ähnliche Diskussion. Dort gab es einen Link auf einen sehr interessanten juristischen Text....


    Lizenzbedinungen, die uns mit Programmen geliefert und aufgedrückt werden sollen, sind keineswegs grundsätzlich gültig.
    Es gibt tatsächlich kein Recht auf eine Kopie oder die Installation einer Software auf mehreren PCs. Ebensowenig gibt es aber auch eine allgemeingültige Regelung bekannt, die das verbietet.


    So einfach (und eindeutig) ist das also nicht...


    Ulli

  • Zitat

    Original von Ulli_T.
    Lizenzbedinungen, die uns mit Programmen geliefert und aufgedrückt werden sollen, sind keineswegs grundsätzlich gültig.


    Stimmt, in aller Regel sind die Lizenzbedingungen nicht so viel wert, wie das Papier auf das sie - manchmal - gedruckt sind ;)... Vertragsbestandteil werden sie in der Regel nicht und sind rechtlich dann ohne Belang.
    Aber:


    Zitat


    Es gibt tatsächlich kein Recht auf eine Kopie oder die Installation einer Software auf mehreren PCs. Ebensowenig gibt es aber auch eine allgemeingültige Regelung bekannt, die das verbietet.


    Das allerdings ist vollkommen falsch, denn die gesetzlichen Regeln gelten in jedem Fall; ein kurzer Blick ins UrhG schafft auch für den Laien insoweit Klarheit. Im Gegensatz zu Musik z. B. gibt es keine zulässigen Privatkopien bei Software (von den zur bestimmungsgemäßen Verwendung nötigen Vervielfältigungen, z. B. in den Arbeitsspeicher des PC etc. abgesehen und der Erlaubnis einer Sicherheitskopie; der Einsatz auf einem weiteren Gerät ist _keine_ Sicherheitskopie).


    [quote
    So einfach (und eindeutig) ist das also nicht...
    [/quote]


    In vieler Hinsicht gibt es Unklarheiten, sicher. Insoweit aber nicht. Wenn der Hersteller (bzw. Inhaber der aus dem Urheberrecht fließenden Schutzrechte) nicht über die Regelungen des UrhG hinausgehende Vervielfältigungen zuläßt, darf die Software immer nur einmal verwendet werden. Natürlich darf sie gelöscht und auf einem anderen Gerät ersatzweise verwendet werden, aber eben nicht mehrfach. Es gibt Software, wo das erlaubt ist, wenn kein gleichzeitiger Einsatz erfolgt; das sind dann aber schon zusätzlich eingeräumte Rechte.


    Bye
    Peter