Yakumo Servicekaos

  • Habe am 22.06.04 (vor 8 Wochen) meinen Yakumo DELTA400, mit vergebener Reklamationsnummer, zur Vertragsfirma PSL geschickt. Habe bis heute werder eine Rücklieferung, noch einen Liefertermin erhalten. Mein Schreiben vom 30.07 an die Vetriebsleitung von Yakumo blieb unbeantwortet. Der versprochene Rückruf der Hotline erfolgte fast natürlich nicht.


    Wer kann mir hier mit einem Ratschlag helfen, denn ich benötige den PDA dringend


    Die Werbesprüche von Yakumo empfinde ich als Hohn.


    Service der keine Wünsche offen lässt
    Hier wird Ihnen geholfen


    Eine Kaufentscheidung hängt auch von dem zu erwartenden Service ab und was hier Yakumo den Kundenzumutet sollte jeder bei seinem Kauf berücksichtigen ?(

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  • Hallo Lomy,


    willkommen im Forum.
    Schade, dass Du uns bei Deinem ersten Beitrag nichts angenehmeres berichten kannst als Deine Probleme mit Yakumo.


    Natürlich ist es immer ärgerlich, wenn man zuerst einen Defekt und dann auch noch die unangenehme Rennerei hat. In vielen Fällen ist der Service im EDV Bereich schon recht bescheiden.


    Als Titel für Dein Problem aber "ServiceChaos... " zu nehmen, halte ich für stark übertrieben. Mangelhafter Service in einigen Fällen, ist für die Betroffenen sicherlich ärgerlich - aber nicht zwangsläufig Chaos.


    Ich hoffe, dass Du mit Deinem Beitrag Deinen Frust von der Seele geschrieben hast - denn helfen werden wir Dir wohl kaum können...


    Ulli


    Ps. Wenn Du den Versand zu dieser "Service"Firma auf Anweisung von Yakumo gemacht hast, dann kannst Du Yakumo natürlich eine Frist setzen.
    Ich gehe aber davon aus, dass Du das Gerät bei irgendeinem Händler gekauft hast und jetzt bei Yakumo im Rahmen der (freiwilligen) Garantie reklamiert hast.
    Da wirst Du mehr mit Geduld an die Vernunft appelieren müssen, als Du Dich auf s Recht beziehen kannst.

    Einmal editiert, zuletzt von Ulli_T. ()

  • Hallo Eberhard,


    verlange ein Austauschgerät von Deinem Händler!


    Du musst in keinster Weise auf Dein Gerät verzichten, wenn es defekt ist. Auch ein Versand an irgendwelche Servicepoints ist Dir als Kunden NICHT zuzumuten.
    Lass Dich von dem Händler nicht ins Bockshorn jagen! Er ist zum Austausch verpflichtet.
    §437 BGB "Rechte des Käufers bei Mängeln"
    §439 BGB "Nacherfüllung"
    §440 BGB "Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz"
    §441 BGB "Minderung"


    Schmeiss dem Händler mal die §en um die Ohren.


    Ich empfehle als allgemeine Lektüre zu diesem und anderen Rechtsirrtümern:
    Lexikon der Rechtsirrtümer
    Kostet nur EUR 8,95


    Sollte wirklich in keinem Haushalt fehlen!
    "Wie behalte ich beim Schwarzfahren eine weiße Weste und wie oft darf ich eigentlich auf meinem Balkon grillen?..."

  • Zitat

    Original von digifox
    verlange ein Austauschgerät von Deinem Händler!
    Du musst in keinster Weise auf Dein Gerät verzichten, wenn es defekt ist.


    Auch ein Versand an irgendwelche Servicepoints ist Dir als Kunden NICHT zuzumuten.


    Dummerweise hat er es aber schon zum "Servicepoint" abgeschickt.


    Ganz so eindeutig mit dem Austauschgerät ist das nicht.
    Du hast grundsätzlich natürlich recht, aber der Händler darf sich (in den Geschäftsbedinungen) eine Reparatur vorbehalten, was fast alle Händler auch machen.
    Während der Reparatur muss man dann leider auf sein Gerät verzichten, denn ein Recht auf ein Leihgerät während der Reparatur gibt es nicht.


    Ulli


  • So einfach ist es nun auch nicht wie sich das digifox vorstellt!


    Zu beachten bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers ist die "6 Monatsregel" = ab 6 Monate nach dem Kauf muß der Käufer den Nachweis erbringen, daß der Defekt bereits beim Kauf vorlag. Ohne diesen Nachweis muß kein Verkäufer auch nur 1 Finger für das Gerät rühren. Innerhalb der ersten 6 Monat nach dem Kauf, liegt die Beweislast bei Verkäufer = er müßte beweisen, daß der Fehler nicht bereits beim Kauf vorlag. Fazit: Für Käufer und Verkäufer ist das beides sehr schwierig.


    Natürlich kann!!! der Verkäufer ab 6 Monate nach dem Kauf bestehen, muß aber nicht. Je nachdem wie das Unternehmen Reklamationen abwickelt bzw. ob das unter Service fällt, defekte Geräte innerhalb der Gewährleistung bzw. innerhalb der Garantie durch den Hersteller an das Hersteller-Servicecenter weiterzuleiten auch ohne Nachweis ab 6 Monate nach dem Kauf.

  • Danke für die guten Ratschläge. Leider habe ich anscheinend Fehler begangen, indem ich das Gerät direkt über Yakumo, anstelle über den Händler zur Reparatur gegeben habe. Yakumo stellt sich nicht Kundenfreundlich auf und ist nür über die Hotline zu erreichen. Wollte hierdurch Zeit sparen, welche ich jetzt habe.
    Was das Chaos angeht, so kommen diese Aussagen von PSL über die Zusammenarbeit mit dem Werk in Belgien.
    Habe jedenfalls immer noch keine Nachricht.

  • Na ja, als schwachen Trost kann man sich auch die Frage stellen, ob ob der Händler den PDA nicht auch direkt nach Yakumo weitergeschickt hätte?

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.