vorexportierte Karten bei ebay

  • Zitat

    Original von h_smart


    Ich denke schon, wenn Du eine Lizenz für die Kartenrohdaten hast, aber IANAL


    Gruß
    H.-J. (Noch ein letzter Post im Stehn)


    Denke ich auch.
    Aber wieso darfst Du dann keine Karten für andere Lizenzinhaber gegen Geld erstellen??? Nur eine Frage...


    lg
    michael (gehe jetzt auch nach Hause...) : drink

  • ...denke ich auch.


    Mir ist der Verkäufer schon seit einiger Zeit aufgefallen. Mal hatte er keine Angebote, dann wieder welche. Der war ja schon vor einigen Wochen hier Thema.
    Glaube schon, daß wir wieder von ihm hören werden; mit vorexportierten Karten.
    H_smart: wetten wir um ein : drink : !

  • Zitat

    Original von MasterMike
    Aber wieso darfst Du dann keine Karten für andere Lizenzinhaber gegen Geld erstellen??? Nur eine Frage...


    Gehe mal davon aus, dass du damit den Bereich des privaten Benutzers verlässt und ins gewerbliche abdriftest (gegen Geld ......)


    Und da bin ich mir ziemlich sicher, dass das in den Lizenzbedingungen irgendwo drin stand, das mit der gewerblichen Nutzung und dem Weiterverkauf.


    Noch was:
    Unabhängig von anderen Rechtsbereichen wie Lizenzen greift noch das Urheberrecht an sich bei diesen Dingen, sowohl die Kartendaten sowie deren vorexportierte Teile sind als Werke im Sinne des Urheberrechtes zu betrachten.
    Und wenn man ein "Werk" eines anderen zur Grundlage eines eigenen "Werkes" verwendet, kann das ganz schön eng und sauteuer werden, vor allem wenn dies "gewerblich" und in "Bereicherungsabsicht" geschieht

  • Zitat

    die Kartendaten sowie deren vorexportierte Teile sind als Werke im Sinne des Urheberrechtes zu betrachten.


    Interessanter Ansatz, der wahrscheinlich zutrifft. Hättest Du das nicht schon 5 Seiten eher posten können?? ;D


    Gruß
    H.-J.

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  • Du meinst also, daß man nur die Dienstleistung des Erstellens der Karte plus Preis der rohen Karte in Rechnung stellt. So hat er ja sein Angebot versucht zu kaschieren. Das ist doch mehr als fadenscheinig.
    Um dieses Vorgehen rechtlich wasserdicht zu machen, müsste er die Lizenz des Interessenten / Käufer einsehen bevor er solche Karte erstellt. Und er muß natürlich selbst über diese Lizenz verfügen.
    Glaubst Du daran?


    Gruß,

  • Hi jazz,


    Zitat

    Original von jazz


    Glaube schon, daß wir wieder von ihm hören werden; mit vorexportierten Karten.
    H_smart: wetten wir um ein : drink : !


    können wir machen.


    Ach ja,


    Zitat

    Ungültiger Artikel
    Der angeforderte Artikel ( 5711723419 ) ist entweder ungültig, noch nicht verfügbar oder nicht mehr in der Datenbank vorhanden.


    Aus seinem Bewertungsprofil. :D Stell schon mal das : drink kalt. :D :D :D


    durstige Grüße
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • wird irgendwie langweilig hier....mach mal zu die Bude hier Pulle!

  • Zitat

    Original von jazz
    ..die Frage war an MasterMike gerichtet.


    Guten Morgen jazz,


    nee das glaube ich natürlich nicht.
    Das was er probiert hat ist der Versuch gewesen mit der Arbeit anderer Leute Geld zu verdienen, ohne sich um die (nicht) vorhandenen rechtl. Grundlagen zu scheren... schon klar... ;)


    @Klaubi,


    danke, das ist wohl der grundlegende Unterschied... wir haben "Privat"LIzenzen und bräuchten eben gewerbliche um uns die Kartenerstellung bezahlen zu lassen. 8)


    lg
    michael

  • Hallo,


    ich brauche keine 5 Seiten Beiträge um zu erkennen, dass man ohne weitere Informationen nicht sicher erkennen kann, ob dieser Verkäufer legal oder illegal handelt.


    Es mag Anhaltspunkte geben, die eher für eine illegale Handlung sprechen - aber letztlich eben nur Vermutungen.


    Wichtiger finde ich den Aspekt (wenn er ursprünglich auch nicht gefragt wurde):
    Kann man so etwas kaufen und dann auch nutzen ohne sich dabei strafbar zu machen?


    Dummerweise kann auch diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden. Dies liegt aber zu einem großen Teil an unserer Rechtsprechung. Die sagt nämlich, dass man sich dann (mit) strafbar macht, wenn man die Unrechtmäßigkeit beim Kauf schon erkennen konnte/musste.
    Und genau die konnte ja hier nicht wirklich geklärt werden.


    Wer also bei so einer Auktion kauft, der sollte sich vorher an den Verkäufer wenden und sich genau die Rechtmäßigkeit erläutern lassen. Kann der Verkäufer dies glaubhaft und schlüssig erklären, dann kann man auch kaufen und nutzen.
    Sollte es sich dann irgendwann doch herausstellen, dass das nicht legal war, dann hat man sich nicht strafbar gemacht - allerdings muss man dennoch die illegale Software herausgeben, bzw. löschen.


    Ulli

  • Zitat

    Original von h_smart


    Interessanter Ansatz, der wahrscheinlich zutrifft. Hättest Du das nicht schon 5 Seiten eher posten können?? ;D


    Gruß
    H.-J.


    wenn du mir sagst, wie ich meinen Beitrag fünf Seiten nach vorne schieben kann ;D


    Im Ernst, war interessant, die diversen Beurteilungen zu lesen - un irgendwann jukts einen, seinen Senf auch noch dazu zu geben - egal ob man sicher ist oder nicht

  • Hi Klaubi und Ulli T,


    wenn wir hier immer alle einer Meinung wären und alles so einfach wäre, dann bräuchte es auch dieses Forum nicht. Da die Realität aber anders aussieht, dürfen wir hier posten und posten posten und uns am Ende irgendwie ähnlich sein... ;D ;D


    lg
    michael


    PS: Du hättest Deine Meinung ja schon auf Seite 2 posten können :P

  • Tach allerseits,


    das dieses Thema so ausgiebig diskutiert wird beweist doch seine Attraktivität Und wer da rummosert, daß es ihn langweilt oder dergleichen, der kann ja den Ausschalter betätigen oder weiterzappen.


    MasterMike, ich gebe Dir absolut Recht.


    Grüße,