99 Euro bei Medion für Italien oder gleich MN4?

  • @seka1182


    Die Karten von BMNEE 1.5, MN|4 und Medion Navigator 3.1 sind alle auf dem gleichen Stand - III. Quartal 2003 - und Detailgrad. Sie sind nur für das jeweilige Programm anders komprimiert und deshalb auch nur damit nutzbar.


    Von den Karten ist es also egal was Du kaufst.


    Auf Grund des wesentlich größeren Kartenumfangs des MN|4 (ganz Westeuropa) erhälst Du da für 99 das beste Angebot. Mit Deiner Hardware läuft MN|4 recht gut - auch die GPS-Maus kann weiterverwendet werden.


    Wenn Du aber wirklich nur D+A+CH+I benötigts würde ich bei eBay schauhen, da bekommst Du I auch schon für unter 90 - die Original-CD selbstverständlich.


    Ciao

  • Hallo,
    vielleicht macht ihr euch etwas viel Sorgen über "Softwarediebstahl". Ich habe die BeneluxCD privat gekauft, habe diese auf die SD Karte kopiert, habe mir eine Sicherungscd gezogen und dann die Original CD wieder verkauft. Ohne Übertragung auf die SD Karte gehts ja nun nicht. Die Sicherungskopie ist wegen möglichem Absturz nötig, und die Original CD muss sicherlich nicht behalten werden(diese ist ja mein Eigentum). Für diesen Vorgang muss -natürlich- kein Kopierschutz oder ähnliches illegal umgangen werden. Die Benelux cd muss nicht z.B aktiviert werden, damit muss nicht einem Lizenzvertrag oder ähnlichem zugestimmt werden. Ein Verstoß gegen Urheberrechte ist nicht gegeben, da ich den Inhalt (als Kopie) der cd nicht in einer Vielzahl, womöglich noch gewerblich, veräußert/getauscht usw. habe. Daran ändern auch nichts die neuen Regelungen im Urheberrecht.
    also: Erst informieren, dann anklagen.


    auch mal bei: Forum und Infoseite, dort Top 50 Kopien, Rechtslage schauen


    Ich hatte über ebay eine Anfrage, ob ich nicht eine Kopie verkaufen könnte. Hab ich gar nicht erst beantwortet, dass wäre ein Problem gewesen.


    Schön übrigens, dass ihr meine mail Adresse öffentlich(nicht nur für user) macht, und noch mit entsprechenden Kommentaren verseht. Da bin ich mal gespannt, was hier so alles eintrifft.


    Uwe

    2 Mal editiert, zuletzt von Uwe Ehlert ()

  • Auch, wenn es sich mit der "Raubkopie" tatsächlich so verhalten sollte wie hier von dir geschrieben ist das für mich nichts anderes als eben eine Raubkopie im herkömmlichen Sinne bzw. Aufforderung zum Raubkoieren.


    Ich kaufe und benutze ein kostenpflichtiges Produkte, obwohl ich das Original bereits weiter veräußert habe. Egal ob Kopierschutz oder Lizenzvertrag fehlen. An der Sache ändert das IMO nichts.
    Das würde rein theoretisch bedeuten, dass der Hersteller exakt ein Original verkauft und dass dieses dann unter allen Usern weiterverkauft wird aber jeder eine Kopie behält und legal benutzen darf.


    Und ob das jedes Gericht im Einzelfall so sehen würde wage ich auch zu bezweifeln.

  • Hallo Uwe,


    ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber so wie ich es verstehe, kann ich Deiner Auffassung nicht folgen.


    Es gibt das Recht auf die Privat- bzw. Sicherheitskopie. Dieses setzt aber m.E. voraus, dass ich das Original noch besitze, unabhängig von Lizenzverträgen. Wenn ich das Original verkaufe, habe ich aus meiner Sicht auch keine legale Sicherheitskopie mehr sondern muss diese entweder mit verkaufen oder vernichten.


    Das andere Thema ist der Kopierschutz. Dieser darf, sofern vorhanden, nicht umgangen werden, auch nicht für eine Sicherungskopie (hier beissen m.E. sich die verschiedenen Gesetze).


    Bei den Top 50 ist nach meiner Kenntnis in den Lizenzvereinbarungen jegliche Vervielfältigung ausgeschlossen.


    Das mit der email-Adresse finde ich auch nicht okay, darum habe ich sie auch nicht sichtbar im Profil. Und es gibt immer noch die Möglichkeit für User, eine PN zu schicken.


    Gruss, Snoopy

  • Zitat

    Original von Uwe Ehlert
    Die Sicherungskopie ist wegen möglichem Absturz nötig,


    Richtig, das Urheberrecht erlaubt ausdrücklich das Ertstellen einer Privat/Sicherheitskopie.


    Aber:
    Das Recht auf Nutzung der Privatkopie erlischt, sobald das Recht auf Nutzung des Orginals erlischt (ist meist bei Veräusserung der Fall). Dazu bedarf es keiner wie immer gearteten Lizenzvereinbarung mit dem Händler/Liferanten.


    Das ist ausjudiziert, da gibts nicht zu rütteln - wer sich ein Orginal besorgt, eine Kopie zieht, das Orginal veräussert und die Kopie weiterverwendet, benutzt eine Raubkopie!


    Ingo

  • Hallo,


    nach meiner Information gibt es keine Rechtsprechung, die besagt, dass ich bei Verkauf der Original CD die vorhandenen Daten löschen muss. Immer zu beachten im privaten Bereich, und noch zu unterscheiden zwischen software(Programmen) und Daten. Karten sind Daten, nicht software. Anders z.b. wenn ich einem Lizenzvertrag zugestimmt habe, dann bin ich vertraglich verpflichtet. Die auf der CD enthaltenen Daten habe ich, zur privaten Nutzung, gekauft. Man kann eine private Kopie nicht mit einer Kopie, die ich verkaufe/tausche usw. gleichsetzen.
    Urheberrecht ist immer zu beachten, die gesetzlichen Regelungen sehen aber gerade die Möglichkeit einer privaten Kopie und Nutzung ausdrücklich vor.


    Uwe

  • Wie die Gesetze bzgl. der Sache gelagert sind interessiert mich eigentlich überhaupt nicht. Ich benutze einfach nur meinen gesunden Menschenverstand. Und der sagt mir, dass man eine Raubkopie besitzt/verwendet, wenn man ein Original kauft dieses kopiert, die Kopie weiterverwendet aber das Original bereits verkauft hat.


    Wie ich schon sagte. Im Prinzip müsste dann nur eine einzige Privatperson das Original kaufen und alle anderen könnten dann jeweils von privat dieses Original kaufen, kopieren, das Original weiterverkaufen und mit der Kopie arbeiten. Wer das für normal hält...

  • Hallo,


    wenn einen die Gesetze nicht interessieren, sollte man nicht mit dem "bösen" Wort Raubkopie argumentieren.


    Uwe

  • Zitat

    Original von Candid
    Wer das für normal hält...


    Rechtsprechung ist oft nicht "normal" ;). In jedem Gesetz gibt es Lücken und wenn man diese Lücke entsprechend ausnutzt, dann kommt es zu diesen "Merkwürdigkeiten". Die Argumentation von UweEhlert ist schlüssig und wenn das mit den Lizenzvereinbarungen so zutrifft, dann müsste sich höchstens Medion Gedanken machen, die Lizenzvereinbarung entsprechend zu ändern.

  • Zitat

    Original von Uwe Ehlert
    wenn einen die Gesetze nicht interessieren, sollte man nicht mit dem "bösen" Wort Raubkopie argumentieren.


    Du solltest schon genauer lesen/zitieren. Dass mich "die Gesetze nicht interessieren" habe ich nicht geschrieben.


    Die Sache ist für mich so klar, dass es IMO keiner Prüfung der Gesetzeslage bedarf. Egal ob Lizenzvereinbaren existieren oder nicht, für mich wäre das eine Raubkopie.
    Ob es sich hier um eine Nachlässigkeit des Herstellers handelt oder nicht ist mir dabei egal. Das ist für mich eher eine Frage von Moral und gesundem Menschenverstand.