MN4 - Lieferung trotz vorheriger Abbestellung

  • Hallo zusammen,


    heute habe ich eine Paketkarte der mittlerweile längst per email stornierten MN4 Upgrade Bestellung im Briefkasten vorgefunden.


    Ich hatte Ende April einen CrossupdateAuftrag von TomTom 2.24 auf MN4+Maus+TMC an Navigon verschickt.


    Nach den negativen Rückmeldungen hier im Forum entschloss ich mich, die Bestellung per email zu stornieren mit der Bitte, die eingesandten CDs zu zerstören, da mir Sicherheitskopien vorliegen.


    Navigon hat zwar bis heute nie was von sich hören lassen, auch keine Auftragsbestätigung, ich ging aber davon aus, dass die Sache für mich erledigt ist.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus, darf ich einfach unbehelligt die Annahme verweigern, oder muss ich mit einem Rechtsstreit rechnen? ?(



    Wäre nett, wenn mir einer in der Sache weiterhelfen könnte. Bin schon etwas beunruhigt. :-D)


    Viele Grüsse


    Nassbirne

  • Hallo Nassbirne,


    bin zwar kein Rechtsexperte aber was oder wer sollte dich daran hindern die Annahme zu verweigern??


    Warte einfach die Lagerfrist ab und die Post sendet es zurück. Da du die 99 +Porto erst beim Boten bezahlen würdest, ensteht weder dir noch Navigon ein finanzieller Verlust.


    ABER:

    Zitat

    Nach den negativen Rückmeldungen hier im Forum entschloss ich mich, die Bestellung per email zu stornieren mit der Bitte, die eingesandten CDs zu zerstören, da mir Sicherheitskopien vorliegen


    Das war mehr als unklug. Enthalte mich jetzt eines Kommentars.


    Gruss Farron

  • Hallo Farron,


    danke für die schnelle Antwort. Ich war etwas verunsichert wegen meiner schriftlichen Bestellung. Aber auch dann greift wohl das Fernabsatzgesetz, wie ich eben von einem Bekannten erfuhr.


    Was den eigentlichen Grund der Abbestellung angeht:


    Ich konnte bei einem Kollegen TomTom3 ausgiebig testen. Die 2.24 Version hatte mir überhaupt nicht gefallen wegen sehr vieler Karten- und/oder Routingfehler. Alle mir bekannten Fehler wurden nun in der neusten Version gänzlich beseitigt und vor allem die Routing-Qualität finde ich hervorragend.
    Da können ortskundige in den meisten Fällen nicht besser fahren.


    Das Benutzerinterface fand ich schon immer genial. : drink


    Viele Grüsse


    Nassbirne

  • Hallo,
    DHL wollte mir heute auch mein Navigon Paket abliefern, obwohl ich es am Sonntag per Fax abbestellt hatte. Da ich mir die Ware bei Mindfactory bestellt hatte und auch schon habe, hat Navigon eben Pech gehabt.
    Wer nach neun Wochen erst liefern kann, muss eben auch mit Stornierungen rechnen.


    Gruß
    topifun

  • Zitat

    Original von Nassbirne
    Hallo Farron,


    danke für die schnelle Antwort. Ich war etwas verunsichert wegen meiner schriftlichen Bestellung. Aber auch dann greift wohl das Fernabsatzgesetz, wie ich eben von einem Bekannten erfuhr.


    Dein Bekannter hat eindeutig Recht: Bei jeder Bestellung per Email, Internet oÄ greift das Fernabsatzgesetz und man kann die Ware innerhalb von 14Tagen zurückgeben oder eben die Annahme verweigern (Voraussetzung: Nicht verderblicheWare). WICHTIG: Bei angenommener Ware dürfen bei Software die Verschlusssiegel nicht geöffnet worden sein!


    Gruß


    TheRealHiggins

  • Hallo,


    da bleibt eigentlich nur noch die Frage nach den eingesandten Original-CDs. Die müsste ja Navigon dann zurücksenden. Hat da jemand Erfahrung?


    Gruss, Snoopy

  • Na da bin ich ja beruhigt, dass ich meinem Bekannten glauben kann und ihr das auch so seht. ;)


    Was die CDs betrifft: Es wird sich bestimmt keiner von Navigon die Zeit nehmen und CDs zurück schicken, wenn sie noch nicht zerstört wurden.
    Da so einfache Arbeitsvorgänge wie Antworten auf emails schon nicht erfolgen, und auch geldbringende Lieferungen erst nach Monaten Wartezeit möglich sind, kann man das wohl erst recht vergessen. :gap


    Viele Grüsse


    Nassbirne

  • Hallo,
    die CDs sind Dein Eigentum und Navigon muss sie zurückschicken. Wenn sie es nicht mehr können sind sie Schadensersatzpflichtig. Bin zwar kein Jurist, aber ich habe eine Gesunde Rechtsauffassung.


    Gruß
    topifun

  • Hallo topifun,

    Zitat

    Wenn sie es nicht mehr können sind sie Schadensersatzpflichtig. Bin zwar kein Jurist, aber ich habe eine Gesunde Rechtsauffassung


    Ging es im ersten Beitrag um eine Rücksendung der eingeschickten CD´s ?(
    Ich denke nein.


    Auch ich bin kein Jurist aber deine gesunde Rechtsauffassung könnte grundfalsch sein.


    Betrachten wir es doch einmal so:


    Durch das Ausfüllen und unterschreiben des Upgrade-Antrages (inkl. der Einsendung alter Original-CD´s) ist Nassbirne einen Vorvertrag eingegangen und hat dadurch den Willen bekundet seine ursprüngliche Original-Soft durch eine neue Soft zu ersetzen.


    Wenn dann die neue Soft nicht angenommen wird, kann dem Hersteller der neuen Soft eigentlich nicht vorgeworfen werden, die alte Software nicht lange genug aufbewahrt zu haben.


    Auch organisatorisch wäre das wohl kaum zu bewältigen.


    Falls meine "Rechtsauffassung" falsch sein sollte, ok, dann nehm ich es hin und lasse mich gerne belehren.


    Gruss Farron

  • Hallo Nassbirne,
    kurzer Kommentar noch von mir zum Stornieren. Ich hatte mich auch erst von den negativen Beiträgen im Forum abschrecken lassen. Habe MN4 mir aber dann doch zugelegt und nicht bereut.
    Mit noch einiger Unterstützung/Tipps aus dem Forum läuft die Software gut und ich kann mich nicht entscheiden, ob TT3 oder MN4 besser ist. Optik TT3, der Rest MN4
    Gruss
    Matthias

  • Hallo Farron,
    dann dürfte es aber auch kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz geben. Denn damit hat Navigon auch kein Recht auf den Einbehalt meiner CDs. Ich kann ja nun mein Medion PDA nicht mehr mit den Orginalen CDs verkaufen und habe dann sehr wohl einen Materiellen Schaden erlitten.


    Gruß
    topifun

  • Hallo zusammen,


    die Rechtsfolgen des Widerrufs sind in §357 BGB geregelt.


    §357 Absatz 1 verweist auf die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt, diese sind in § 346 geregelt.


    § 346 Absatz 1 bestimmt:


    (1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.


    Ich schließe daraus:
    Navigon muß die CD's zurücksenden.
    Fraglich ist jedoch, ob die eingesandten CD's zurückgesendet werden müssen oder ob es ausreicht CD's mit der Software zurückzusenden.


    Viele Grüße
    Bernhard

    Es ist besser nichts zu tun als mit Mühsal nichts zu erreichen.